Klage bzgl. des AGG

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Lupiene

-, Weiblich

Beiträge: 113

Klage bzgl. des AGG

von Lupiene am 03.03.2010 19:06

hallo,

mich würde interessieren, ob schon einmal jemand von euch wegen verstoß gegen das allgemeine gleichbehandlungsgesetz (agg), wegen der erkrankung/behinderung geklagt hat. bzw. ob schonmal jemand in einer situation war, indem er darüber nachdachte wegen diskriminierung etwas zu unternehmen? wie waren eure erfahruungen diesbezüglich?

lg lupiene

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Micky

54, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: Klage bzgl. des AGG

von Micky am 03.03.2010 20:18

Hallo Lupiene,
ich selbst habe mich in der Vergangenheit mal näher damit befasst und mich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt, um einen konkreten Fall mal bewerten zu lassen. Von dort wurde mir bestätigt, dass eine Diskriminierung i. S. AGG vorliegt.

Nun ist es ja so, dass du sogar dann, wenn der AG sagt, er hätte dich ohnehin nicht genommen (also auch ohne Schwerbehinderung z.Bsp.), Anspruch auf eine Entschädigung von 2 (oder 3?) Monatsgehältern hast.
Es gibt wirklich Leute, die auf diese Art und Weise ihren Lebensunterhalt bestreiten. Männer haben sich auf Sekretärinnenstellen beworben und dann wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts geklagt und ähnliche Sachen.

Im o. g. Fall habe ich nicht geklagt, hätte jedoch bei einer entsprechend dotierten Stelle und begründetem Diskriminierungsverdacht keine Skrupel.

Konnte ich dir ein wenig weiterhelfen?

Gruß Micky

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Lupiene

-, Weiblich

Beiträge: 113

Re: Klage bzgl. des AGG

von Lupiene am 03.03.2010 23:50

hallo micky,

danke!
den rest per pn :)

lg lupiene

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cocomilka

50, Weiblich

Beiträge: 91

Re: Klage bzgl. des AGG

von cocomilka am 28.05.2010 17:59

Wenn ich das hier so lese, dann bedeutet das doch, daß wenn ich mich bewerbe und eine Absage erhalte (in der Bewerbung wurde die Schwerbehinderung angegeben) dann kann ich klagen???
Ich frage einfach so aus Interesse, denn ich habe soooo viele Bewerbungen geschrieben und nur Absagen erhalten. Es kann aber garnicht sein, daß nicht eine Stelle für mich geeignet wäre( z.B.aufgrund von mangelden Kenntnissen).

LG von Daniela

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mausi
Gelöschter Benutzer

Re: Klage bzgl. des AGG

von mausi am 02.06.2010 00:30

Wenn ich dies vor 20 Jahren gewusst hätte, dann hätte ich geklagt.

Ich bekam wegen des Schwebausweises immer Absagen. Ich würde zu viel fehlen. und würde dann zu viele kosten verursachen. habe auch damals angebote, dass wir im Vertrag festhalten, dass wenn ich nicht mehr arbeiten kann dann den Vertrag auflöse.

habe aber keiner gemacht, dass war denen dann doch zu heikel. Aber mit dem bischen Rente kommt man auch nicht voran. Bin froh dass ich einen lieben mann habe, der mich finanziert. Traurig aber wahr.

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Micky

54, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: Klage bzgl. des AGG

von Micky am 02.06.2010 07:55

Wenn ich dies vor 20 Jahren gewusst hätte, dann hätte ich geklagt.

Das AGG gibt es erst seit 2006. :cool:

Gruß Micky

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Lupiene

-, Weiblich

Beiträge: 113

Re: Klage bzgl. des AGG

von Lupiene am 05.06.2010 12:58

Wenn ich das hier so lese, dann bedeutet das doch, daß wenn ich mich bewerbe und eine Absage erhalte (in der Bewerbung wurde die Schwerbehinderung angegeben) dann kann ich klagen???


nein, dass bedeutet es nicht. wenn die regelung so wäre, dann wäre es ja eine benachteiligung der gesunden.
das gesetzt besagt, dass bei "gleicher eignung" von mehreren bewerbern, die/der behinderte zu bevorzugen ist.
wenn dagegen verstoßen wird, kann man versuchen auf den job oder auf entschädigung zu klagen. diese gesetzesregelung gilt auch nur für den öffentlichen dienst.

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