Krankengeldanspruch (78 Wo) ausgeschöpft
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Krankengeldanspruch (78 Wo) ausgeschöpft
von susiback am 15.06.2013 11:21Hallo.
Ich möchte gern mal in die Runde fragen, ob Ihr schon mal in der Situation ward, dass Euer Krankengeldanspruch (78 Wochen) ausgeschöpft war, aber bei Euch weiterhin Arbeitsunfähigkeit bestand.
Gerade wenn zusätzlich event. noch ein Antrag auf Erwerbsminderung (EM) gestellt wurde, kann sich das doch hinziehen.
Ich war vor einem Jahr in Reha (weil ich die Reißleine gezogen hatte). Bin seitdem krankgeschreiben. Alles zieht sich jetzt irgendwie so hin ... War im Oktober 2012 beim MDK und die wollten mich Anfang des Jahres wieder sehen. Meine Krankenkasse möchte das aber nicht (Sei zu teuer). Habe nun eine weitere Reha zur Arbeitsbelastung bei der Rentenversicherung beantragt. Diese Reha möchte ich auf alle Fälle machen. Vielleicht bin ich danach "schlauer" und kann eine Entscheidung treffen, ob ich eventl. einen Antrag auf EM stellen sollte. Bisher habe ich doch nicht so viel "in der Hand" zum Vorlegen bei den Ämtern.
Wie verhaltet Ihr Euch, wenn kein Krankengeldanspruch mehr besteht? (Warum ist alles nur so schwierig?)
Ich freu mich auf Eure Aussagen.
Viele Grüße
Susiback
Re: Krankengeldanspruch (78 Wo) ausgeschöpft
von Skorpion am 16.06.2013 18:52Hallo Susiback,
Ablauf zum Ende der Krankengeldzeit
bei weiter bestehender Arbeitsunfähigkeit
Achtung: Krankengeld wird für 78 Wochen gezahlt! Hierin ist die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers eingerechnet!
Wichtig: Sie haben weiterhin Ihren Arbeitsplatz (Arbeitgeber) und nicht kündigen!
Die Krankenkasse teilt Ihnen mit, dass aufgrund Ihrer Bandscheiben-Erkrankung der Anspruch auf Krankengeld zum xx.xx.xx ausläuft.
Da immer wieder Fragen zur Blockfrist aufkommen, möchten wir auf diesen Beitrag verweisen.
Wichtig: Sie müssen sich innerhalb einer Woche nach Erhalt des Schreibens beim Arbeitsamt melden!
Bisher haben Sie die vom Arzt ausgefüllten Auszahlungsscheine der Krankenkasse eingereicht.
Nun sollten Sie mit dem letzten Auszahlungsschein zu Ihrem Arzt gehen und ihn darauf hinweisen, dass Ihr Anspruch auf Krankengeld ausläuft. Bitten Sie den Arzt, den letzten Auszahlungsschein genau bis zum Zeitpunkt des Auslaufes auszustellen. Idealerweise sollte dieses 4 Wochen vor Ablauf geschehen.
Mit dem Auszahlungsschein werden Sie persönlich bei Ihrer Krankenkasse vorstellig und bitten um die Bescheinigung über erhaltene Entgeltersatzleistungen für die Agentur für Arbeit.
Melden Sie sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit! mit folgenden Unterlagen:
◾Aussteuerungsbescheid der Krankenkasse
◾
Sozialversicherungsausweis
◾
Aktuelle Lohnsteuerkarte
◾
Bescheinigung der Krankenkasse über erhaltene Entgeltersatzleistungen
◾
Nachweis über einen Renten- oder Reha-Antrag, falls beantragt.
Bundesagentur für Arbeit:
Sie melden sich bei der Bundesagentur für Arbeit unter Berufung auf das Sozialgesetzbuch III §145, der folgenden Inhalt hat:
Quelle hier
Viele Grüße
Conny
Re: Krankengeldanspruch (78 Wo) ausgeschöpft
von susiback am 16.06.2013 19:24Danke für die ausführlichen Informationen. So hat man zumindest einen "Fahrplan" wie vorzugehen ist.
Wie lang zahlt das Arbeitsamt??
Wie seid Ihr vorgegangen, wenn weiterhin längere Arbeitsunfähigkeit besteht? Wie verhält es sich mit einer weiteren Krankschreibung mit einer anderen Diagnose? Wer hat damit Erfahrung?
Grüße susiback
Re: Krankengeldanspruch (78 Wo) ausgeschöpft
von Skorpion am 17.06.2013 18:26Hallo Susiback,
bitte schön, eigene Erfahrung habe ich keine.
Viele Grüße
Conny