Lupus & Autounfall & Schmerzensgeld

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RedCow

37, Weiblich

Beiträge: 2165

Lupus & Autounfall & Schmerzensgeld

von RedCow am 07.03.2012 19:00

Hallo, ihr lieben!

Hab eine dringende Frage an euch und ich denk, sie passt am ehesten hier her:
Hatte im März letztes Jahr einen Autounfall mit Totaschaden, meinen Insassen ist nichts passiert, ich hab jedoch einiges an Schmerzen abkassiert; unter anderem ein heftiges Peitschenschlagsyndrom, was mir bis heute noch bisschen zu schaffen macht.
Jetzt würde mir laut Versicherung Schmerzensgeld zustehen, da die Schuld bei mir sowie bei meinem Unfallgegner bei 50% liegt; jedoch wollen die natürlich alle meine medizinischen Unterlagen (zu dem Unfall).
In dem Krankenhaus, in dem ich nach dem Unfall war, bin ich aber leider auch einige Zeit in Behandlung gewesen bzw bin es teilweise immer noch.
Dadurch hab ich natürlich Angst, dass die was rausfinden, wodurch sie mir 'einen Strick drehen könnten' und mir irgendwie wegen der Krankheit & der Medikamente den Führerschein abnehmen wollen oder ähnliches. Andererseits hab ich noch immer die Beschwerden und würde gern das mir zustehende Schmerzensgeld beanspruchen.

Was würdet ihr tun bzw. wisst ihr, inwieweit die gegnerische Unfallversicherung an die Akten im KH kommt?
-ich soll nämlich einen Wisch unterschreiben, wo steht, dass sie die Unterlagen einsehen dürfen und ich weiss nicht, ob die wirklich nur auf die Ambulanz-Unterlagen den Unfall betreffend zugreifen oder auf alles, was die im KH von mir gespeichert haben.

LG & vielen Dank für eure Antworten! 

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solea

-, Weiblich

Beiträge: 262

Re: Lupus & Autounfall & Schmerzensgeld

von solea am 07.03.2012 22:33

Hallo Red Cow,

kennst du denn den Bericht von der Ambulanz? Ich würde den erst mal ansehen und schauen, was darin steht.

Wenn der keine "riskanten" Infos enthält würde ich nicht die vorgefertigte Schweigepflichtsentbindung von der Verischerung unterschreiben, sondern selber eine formulieren, wo du konkret reinschreibst, welcher Bericht weitergegeben werden kann. GGf kannst du sogar verlangen, dass bestimmte Infos (Medikamente) aus dem Bericht unkenntlich gemacht werden müssen.

Datenschutz ist hochsensibles Gut und man kann seine Daten so flexibel und persönlich schützen.

Gute Besserung!
solea

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Lupus & Autounfall & Schmerzensgeld

von Leya am 08.03.2012 00:30

Hallo Red Cow,

ich habe viele Jahre in einer Versicherung diese Schäden reguliert und dabei auch Atteste angefordert anhand derer dann das Schmerzensgeld eingeschätzt wurde.

Damit wir diese Atteste überhaupt einholen konnten/durften, musste der Verletzte seine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.

Allerdings ist/war das in Deutschland nach deutschem Recht. Ich nehme aber an, dass sich kein allzu großer Unterschied zu Österreich ergibt.

Für die Beurteilung eines Schmerzensgeldes ist Art und Umfang der Verletzung, die dafür erforderliche Behandlung (aus der sich oftmals auch die Schwere der Verletzung entnehmen lässt) und auch die Dauer der durch die Unfallverletzung bedingte Arbeitsunfähigkeit maßgeblich.
Vorschädigungen/Vorerkrankungen spielen bei der Beurteilung selbstverständlich eine Rolle - es kann schließlich Überlappungen/Beeinflussungen geben - und müssen in den Attesten von den Ärzten auch immer angegeben werden.
Gleiches gilt, wenn nicht nur ein formularmäßiges Attest eingeholt wird, sondern ein ärztliches Gutachten.

Niemand ist allerdings verpflichtet, eine Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht zu unterschreiben und der Versicherung zu übersenden.

Ebenso gut kannst Du selbst von der Ambulanz des Krankenhauses ein Attest erstellen lassen und dieses der Versicherung dann zukommen lassen. Gleiches gilt für die ambulante Behandlung bei niedergelassenen Ärzten (denn Du schreibst ja, dass Du nach wie vor Beschweren hast, also wirst Du auch noch in Behandlung sein).

Wenn ich mich noch korrekt erinnere:

Dauer der Behandlung (seit Tag x bis y/laufend)
Art der Verletzung
Dauer der Verletzung/Schädigung
Verletzungsfolgen
Dauerschädigung zu erwarten?
Therapie
Dauer der Arbeitsunfähigkeit bzw. Einschränkung der Arbeitsfähigkeit durch die Verletzung.

Vielleicht hat ja noch ein Vers.kfm Ergänzungen.

Gute Besserung.

Gruß

Leya

Antworten Zuletzt bearbeitet am 08.03.2012 00:32.

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