BAB-antrag und die Rechte der Eltern
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BAB-antrag und die Rechte der Eltern
von Stiefel am 20.09.2011 18:43Bin am Lösungen suchen Kann mir einer helfen Sohn 18 will BAB beantragen hat aber ein Zimmer bei uns nuss sich eigendlich "nur" dem Familienleben mit Rechten und Pflichten anpassen.Müssen wir das zulassen und zahlen? Laut BAB rechner wären das über 560 € das können wir gar nicht! Haben doch auch Verpflichtungen unseren anderen Kindern gegenüber.Kann man sich dagagen wehren? Welche Rechte haben wir eigendlich als Eltern? Hab gelesen ich muss den Antrag ausfüllen und wir müssen unsere gesamten Einkünfte vom Jahr 2009 offenlegen , wenn wir das nicht tun, können wir eine Strafe bis zu 2000 Euro bekommen. Unser Spross meint wir sind verpflichtet zu zahlen. Bin verzweifelt weiß jemand Rat?
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Re: BAB-antrag und die Rechte der Eltern
von Fiete_Appelschnut am 20.09.2011 19:38Ist dein Sohn noch in allgemeiner Schulausbildung, oder was macht der Knabe?
Re: BAB-antrag und die Rechte der Eltern
von Fiete_Appelschnut am 20.09.2011 19:46schau mal hier, da findest du grundsätzliches zum Unterhalt für volljährige Kinder.
Interessant ist nicht nur der Anspruch deines Sohnes, sondern auch Eure Leistungsfähigkeit und Euer Selbstbehalt, der sich im Übrigen auch um den Unterhaltsanspruch der sonstigen unterhaltsberechtigten Kindern erhöht.
Wichtig ist auch zu wissen, dass sich der Unterhaltsanspruch des Knaben um sein Kindergeld verringert!
Re: BAB-antrag und die Rechte der Eltern
von Stiefel am 20.09.2011 20:37Danke für die schnelle Antwort! Habe mir das gleich als Lesezeichen gesetzt. Mein Großer macht den zweiten Anlauf einer erst Ausbildung. Diese ist aber integrativ und wird vom Arbeitsamt gefördert.
Vielen Dank nochmal LG Stiefel
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Re: BAB-antrag und die Rechte der Eltern
von Fiete_Appelschnut am 20.09.2011 21:00Wenn er eine Ausbildung macht, dann wird er ja wahrscheinlich auch eine Ausbildungsvergütung erhalten, die vermindert seinen Unterhaltsanspruch ebenfalls.
Re: BAB-antrag und die Rechte der Eltern
von Stiefel am 20.09.2011 21:07Ja ich hatte das in den BAB Rechner der Bundesagentur eingegeben und da kam dann diese Summe von 560€ raus die das Eikommen übersteigen. Hab auch gelesen das wohneigentum und Schwerbehinderung der Eltern auch etwas Freibeträge bringen. Das war aber in dem Rechner gar nicht eizugeben LG Stiefel
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Re: BAB-antrag und die Rechte der Eltern
von Micky am 21.09.2011 06:50Hallo Stiefel,
sooo schnell schießen die Preußen nicht!
Bei der Berechnung wird auch berücksichtigt, wenn es noch andere Kinder gibt. Die haben ja ebenso Anspruch.
Außerdem heißt Unterhalt nicht immer Geld. Wenn er bei euch wohnt, isst, duscht, so erbringt ihr auch damit Unterhaltspflichten.
Außerdem habt auch ihr als Eltern einen Mindesbetrag, der euch im Monat bleiben muss.
Hab ähnliches gerade mit dem Bafög-Antrag meiner Tochter durch. Da habe ich einfach ein formloses Schreiben dazugetan und einen zusätzlichen Freibetrag wegen der Schwerbehinderung beantragt. Da wird dann nochmal was abgezogen.
Mach dir nicht allzu große Sorgen. Ich glaube gar nicht, dass es so viel wird. Es sei denn, euer Einkommen ist entsprechend hoch. Ansonsten bleibt euch selbstverständlich der Widerspruch.
Gruß Micky
Re: BAB-antrag und die Rechte der Eltern
von Stiefel am 21.09.2011 19:54Vielen Dank für Euren Zuspruch!Ihr habt mir erstmal viel geholfen. Heute war ein Gespräch zwischen der Sozialpädagogin der Ausbildungsstelle und meinen Großen und mit mir. Haben einiges klären können. Er soll und will jetzt erstmal wieder nach hause kommen. Es soll ein Neuanfang werden. Wir werden sehen ob es gut geht. Fakt ist das der Knabe sich mal geschmeidig halten muss. Wird er wieder ausfalllend oder handgreiflich uns gegenüber, ist das mit dem Unterhalt für ihn futsch. Vorrausgesetzt es ist bewiesen und er wurde von uns angezeigt. Ich wünsche mir und hoffe im tiefsten Herzen das es nicht dazu kommt. Das unser Großer letztendlich doch vernüftig wird. Ich halte euch wenn ihr mögt auf dem Laufenden. Ich bin nun völlig fertig und müde. Wünsche euch einen schönen Abend und sag noch mal ganz lieben Dank Eure Stiefel
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Re: BAB-antrag und die Rechte der Eltern
von Fiete_Appelschnut am 21.09.2011 20:29Ich drück die die Däumchen, dass es gut klappt und dich nervlich nicht so belastet!