KK Verweigert Krankengeld

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Melli25

46, Weiblich

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KK Verweigert Krankengeld

von Melli25 am 27.03.2012 20:13

Hallo liebe Forumgemeinde ,


nachdem der MDK ja zwischenzeitlich meine weitere AU bescheinigt hat, hatte ich inzwischen einen Termin bei der KK. Achja, gekündigt wurde ich auch, zum 15.4.2012 aus betrieblichen Gründen.


So, jetzt kommt der Hammer, die KK Sachbearbeiterin meinte mir stünde aber kein Krankgengeld zu?! Ich hätte noch keinen ALG1 Anspruch erarbeitet und so könne ich auch kein Krankengeld beziehen. Ich müsse dann mach den 4 Wochen freiwilliger Weiterversicherung (und auch Krankengeld) zur ArGe. Hackt es bei denen? Ich habe ~2900€ Brutto verdiehnt, 8 Monate lang durch extrem harte Schufterei und jetzt soll ich zur ArGe (Anspruch etwa 450€)?


Ich wollte gerne wissen wo das denn steht, das konnte sie mir nicht sagen. Kann mir hier bitte einer auf die Sprünge helfen? Wo steht das denn? Ich bin nicht arbeitslos, sondern krank. Laut SGB 5 bekommt der Versicherte und das bin ich, auch bei Kündigung während der AU unbegrenzt (bis 78 Wochen) Krankengeld.


Jetzt hab ich verschiedene KK angerufen und dort nachgefragt, natürlich stünde auch mir Krankengeld zu. Also bei der Beschwerdestelle der KK angerufen. Der wollte sich kümmern und rief grade an. Ich müsse erst zum MDK bevor man weiterdiskutieren könne!!! Das war ich sschonmla am 15.3.2012!!! Jetzt zweifeln sie meine AU erneut an . Meine Frage ob mir denn bei weiterer AU den Krankengeld zustünde wurde ich abgewimmelt, man kann dazu erst was sagen wenn ich beim MDK gewesen sei. Tolle wurst.


Kennt sich da einer aus, ich brauche Hilfe.

LG
Melanie              

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Leya

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Beiträge: 4779

Re: KK Verweigert Krankengeld

von Leya am 27.03.2012 21:02

Hallo Melli,

tut mir leid, dass man Dir diese Schwierigkeiten bereitet.

Was die Sachbearbeiterin mündlich meint, würde mich überhaupt nicht interessieren.

Wenn die KK Dein Krankengeld ablehnt, sollte sie das schriftlich machen und begründen.
Gegen einen solchen Bescheid kann man dann auch Widerspruch einlegen.

Bist Du Mitglied in einem Sozialverband wie VdK oder http://www.sovd.de/? Dann schnell hin, denn dort wird Dir geholfen. Oder zum Rechtsanwalt gehen.


Gruß

Leya




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Melli25

46, Weiblich

Beiträge: 45

Re: KK Verweigert Krankengeld

von Melli25 am 27.03.2012 21:19

Ich bekomme leider nur arbeit über die Zeitarbeit, also harte plackerei in der Produktion. Und da man dort erst nach 6 Wochen Lohn bekommt muß ich schon sofort ab dem 1.4.2012 um keine finanzielle Lücke zu haben. Wenn ich warte ob ich ab dem 16.4. KG bekomme und dort eine Ablehnung bekomme, muß ich ab dem 16.4. zur Zeitarbeitsfirma und bekomme dann am 21.5. meinen halben Monatslohn.


Ich habe also eigentlich keine zeit zu warten.was wäre denn besser, VDK, oder Anwalt? Ich hab bei meiner Rechtsschutz mit 150€ SB. Welche von mir aber gerne gezählt würden!


Ich habe aber im KK-Forum gelesen, daß diese praxis bei meiner KK wohl üblich, aber rechtlich nicht haltbar ist. Einen erarbeiteten Anspruch gibt es wohl nicht bei KG. Jeder Selbstversicherte hat anspruch drauf.  

LG   

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4779

Re: KK Verweigert Krankengeld

von Leya am 27.03.2012 21:47

Hallo Melli,

habe noch ein wenig gegoogelt, kann Dir aber trotzdem nicht helfen.
Hier das SGB V
Ab § 44 wird das Krankengeld behandelt. Hier konnte ich auch nichts finden, was die Ausführungen Deiner KK unterstützt.


Dies unterstützt Deine Auffassung: http://www.frag-einen-anwalt.de/Krankengeld-bei-Arbeitslosigkeit-__f92468.html

Wenn Du magst, berichte doch bitte über den weiteren Verlauf.

Ich drücke die Daumen, dass sich die Angelegenheit bald in Deinem Sinne klären lässt.

Gruß

Leya

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Leya

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Beiträge: 4779

Re: KK Verweigert Krankengeld

von Leya am 27.03.2012 22:01

Hallo Melli,

jetzt haben sich unser beider Beiträge überschnitten.

Ich persönlich würde in dieser Angelegenheit bei der Abwägung Sozialverband / Rechtsanwalt einen Rechtsanwalt wählen. Das ist aber nur meine persönliche Meinung in diesem Deinem besonderen Fall (schwöre eigentlich auf den SoVD).

Was die Wahl eines Rechtsanwaltes angeht, würde ich mich eingehend über die Qualifikation der in Deine nähere Wahl gekommenen Rechstanwälte informieren. Ich nutze dazu das Internet und Erfahrungen von Freunden.

Bisher habe ich und meine Freunde großes Glück mit den Rechtsanwälten gehabt, die wir ausgewählt haben, weil wir ihre Beiträge auf http://www.frag-einen-anwalt.de/liste.asp gut fanden.
Aber selbstverständlich gibt es auch andere Auswahlmöglichkeiten.
Wichtig ist nur, sich selbst vorher ein Bild von dem Anwalt zu machen.
Wir hatten vor einiger Zeit einen Anwalt konsultiert, der uns von der Verkehrsrechtsschutzversicherung empfohlen worden war. Und hatten uns vorher nicht selbst über diesen informiert. Böser Fehler.


Gruß

Leya

Antworten Zuletzt bearbeitet am 27.03.2012 22:02.

Melli25

46, Weiblich

Beiträge: 45

Re: KK Verweigert Krankengeld

von Melli25 am 28.03.2012 12:22

Und genau DAS ist der Punkt, diesen Paragraphen das man sich anspruch auf KG ähnlich wie ALG1 erarbeiten muß gibt es schlichtweg nicht. Ich habe mir die Finger schon wund gegooglet, ich konnte nicht fündig weden und die Sachbearbeiterin konnte mir das selbst auch nicht sagen. Sie meinte sie könne nicht alles wissen.  Ich finde das sollte doch dann Standardwissen sein. Das ist ihr Job.


Zum Glück habe ich eine Rechtsschutz!!!

LG

Mel  

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Leya

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Beiträge: 4779

Re: KK Verweigert Krankengeld

von Leya am 28.03.2012 14:33

Ich finde das sollte doch dann Standardwissen sein. Das ist ihr Job.

Selbstverständlich!


Zum Glück habe ich eine Rechtsschutz!!!

Ohne den oder zumindest die Sozialverbände sind wir m. E. auf diesem Feld auch verloren. Leider.
Bedauerlich, dass man, wenn man krank ist und eigentlich Ruhe benötigt, und auch gar keine Kraft dafür hat, solche Auseinandersetzungen führen muss.


Daumen sind gedrückt.

Gruß

Leya

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Melli25

46, Weiblich

Beiträge: 45

Re: KK Verweigert Krankengeld

von Melli25 am 28.03.2012 16:14

Hatte ich erwähnt, daß ich in der Beschwerdestelle der KK angerufen hatte? Heute rief mich ein Mitarbeiter an um mir zu sagen daß ich natürlich einen Anspruch auf KG habe. Ich muß nur nochmal vorher zum MDK, der meine AU feststellen soll. Der Termin soll laut dem Mitarbeiter am 5.4.2012 sein! Ich habe darüber aber noch keinen Bescheid!! Ich befürchte eine Entscheidung nach Aktenlage zu meinen Ungunsten

LG
Mel

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desiderata
Gelöschter Benutzer

Re: KK Verweigert Krankengeld

von desiderata am 28.03.2012 17:31

Hallo Melli25,

damit du nicht bei der Agentur für Arbeit auch noch unnötigen Ärger bekommst:

§ 38 Sozialgesetzbuch III - Rechte und Pflichten der Ausbildungs- und Arbeitsuchenden Pflicht zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden (§ 38 Abs. 1 SGB III). Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

Quelle: Agentur für Arbeit

Ich kann dir nur raten (unabhängig von der AU), dich sofort arbeitsuchend zu melden, sonst droht eine so genannte Sperrfrist.

Gruß, desiderata

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Kaffeejunkie

-, Weiblich

Beiträge: 117

Re: KK Verweigert Krankengeld

von Kaffeejunkie am 28.03.2012 23:50

von: Melli25 am 28.03.2012 12:22:15

Und genau DAS ist der Punkt, diesen Paragraphen das man sich anspruch auf KG ähnlich wie ALG1 erarbeiten muß gibt es schlichtweg nicht.

Einen solchen Paragraphen gibt es vermutlich auch nicht, weil er - sofern ich richtig informiert bin - gar nicht nötig ist. Denn man erarbeitet sich auch nicht im eigentlichen Sinne einen Anspruch auf Krankengeld. ABER - und jetzt kommt das, worauf sich die Sachbearbeiterin wohl bezogen hat - der Anspruch auf Krankengeld ist abhängig von der Art des Bezuges. Das bedeutet, dass du Anspruch auf Krankengeld hast, sofern du ALG 1 beziehst. Wenn du ALG 2 beziehst, hast du keinen Anspruch auf Krankengeld. Somit hängt es davon ab, was du ab 16.4.12 bekommst. Und das wiederum hängt davon ab, welchen Anspruch du bis dahin erworben hast, also ALG 1 oder ALG 2.

Kaffeejunkie

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