SLE und Autofahren?
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Re: SLE und Autofahren?
von wolf2210 am 22.10.2008 13:49Hallo Alle, melde mich auch mal zu Wort: Dieses Thema ist im StVG und in der StVZO klar geregelt
siehe: http://www.fahrschule-steinbacher.de/frames/rechtliches.pdf
Versicherungsrechtlich: beim Unfall wird "grobe Fahrlässigkeit" unterstellt, d.h. zahlen wird die Versicherung, aber Regressansprüche drohen.
Passieren kann auch bei kurzen Strecken etwas, ich würde nicht mehr fahren.
Gruß Wolfgang
Wer spät zu Bett geht und früh heraus muß, weiß, woher das Wort Morgengrauen kommt.Robert Lembke
Re: SLE und Autofahren?
von Tessa am 22.10.2008 14:00Hallo Wolf,
Danke und Dir Alles,Alles Liebe zu deinem besonderen Geburtstag.
L.G. Tessa:)
Re: SLE und Autofahren?
von wolf2210 am 22.10.2008 14:10Danke Tessa, werd ein Glas auf dich mittrinken
Wer spät zu Bett geht und früh heraus muß, weiß, woher das Wort Morgengrauen kommt.Robert Lembke
Re: SLE und Autofahren?
von Dani am 22.10.2008 16:47Sorry, aber das kann ich nicht so stehen lassen: Die Versicherung unterstellt nicht, sondern sie prüft, ob eventuell grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorliegt. Und einfach so unterstellen kann sie es auch nicht, sondern sie muß es auch beweisen können. Hier was zur Beweislast des Versicherers. Soweit ich das noch weiß, gilt das nicht nur für die Vollkaskoversicherung, sondenr auch für die KFZ-Haftpflichtversicherung. Kläre ich aber noch.
Früher war grobe Fahrlässigkeit grundsätzlich mit ausgeschlossen. Nach dem neuen Versicherungsvertragssgesetz, was seit dem 1.1.2008 gilt ist es so, dass bei grober Fahrlässigkeit, die Versicherung die Leistung lediglich um den Grad des Verschuldens kürzen kann. Hier findet Ihr Informationen dazu.
In der KFZ-Haftpflichversicherung ist es so, dass die Versicherung erstmal an den Geschädigten zahlt, da dieser ja nichts dafür kann, wenn der Versicherer eigentlich aus irgendeinem Grund (z.B. eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers) von der Leistungpflicht frei ist. Im Falle einer (teilweisen) Leistungsfreiheit kann der Versicherer aber den Versicherungsnehmer bis max. 5000 Euro (glaube ich) in Regress nehmen.
Wegen den Medkamenten frage ich morgen nach. Kam heute nicht dazu. Aber ich vermute, wenn im Beipackzettel eines Medikamentes steht, dass die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt werden kann, der Versicherte aber fährt, weil er sich gut fühlt und nun eoinen Unfall baut... Da kann die Versicherung nix sagen. Es sei denn, sie beweist, dass es dem Versicherten aufgrund der Medikamente eben gar nicht gut ging.
Denn meines Wissens sind nur Schäden durch Alkoholeinfluss und anderer berauschender Mittel ausgeschlossen. Ein Antidepressivum z.b. fällt meines Erachtens nicht unter "berauschende Mittel".
Liebe Grüße
Dani
Liebe Grüße
Dani
Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale!
Re: SLE und Autofahren?
von wolf2210 am 22.10.2008 17:31Hallo Dani,
Auszug aus dem Kommentar zur StVZO:
"Wenn eine Person allerdings Unsicherheiten bei der Teilnahme im Straßenverkehr nicht ausschließen
kann, so muß sie selbst Vorsorge treffen. Diese Freiheit der Selbstbestimmung überläßt dem
Betroffenen die Wahl der geeigneten Vorsorge und nimmt ihn sogleich selbst in die Verantwortung,
sobald eine auffällige Verhaltensweise (besonders ein Unfall) bei der Teilnahme am Straßenverkehr
offensichtlich wird. Wenn also ein Unfall passiert, dann waren die getroffenen Maßnahmen nicht
ausreichend. Die Beweislast obliegt hier bei dem Betroffenen selbst, daß er den Unfall in keinster
Weise verhindern konnte."
und aus FeV (Fahrerlaubnisverordnung):
"Bei welchen Erkrankungen und Mängeln gilt eine Person als ungeeignet? Eine Antwort auf diese
Frage und unter welchen Auflagen oder Beschränkungen eine Person doch am Straßenverkehr
teilnehmen darf wird durch die Aufzählung in Anlage 4 FeV gegeben.
Die Anlage 4 FeV zählt folgenden Erkrankungen und Mängel auf:
- Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit,
- Bewegungsbehinderung,
- Herz- und Gefäßkrankheiten,
- Zuckerkrankheit und andere Erkrankungen des Stoffwechsels,
- Krankheiten des Nervensystems,
- psychische (geistige) Störungen,
- Alkohol,
- Betäubungsmittel, andere psychoaktiv wirkende Stoffe und Arzneimittel,
- Nierenerkrankungen,
- Organtransplantationen,
- Lungen- und Bronchialerkrankungen,
- Schlafapnoe,
- sonstige schwere Erkrankungen mit schweren Rückwirkungen auf die Herz- und Kreislaufdynamik"
Eine bekannte evtl. Gefahr ignorieren ist "grob fahrlässig", wurde bei Parkinson mal so entschieden (wird aber je nach Fall und Gericht anders sein!).
Aber ich möcht die Versicherung sehen, die nicht genau da einhakt (wenns nicht nur um Bagatellschäden geht).
Gruß Wolfgang
Wer spät zu Bett geht und früh heraus muß, weiß, woher das Wort Morgengrauen kommt.Robert Lembke
Re: SLE und Autofahren?
von Dani am 22.10.2008 18:19Hallo Wolfgang,
ganz wichtig: Bitte gib doch auch aus internetrechtlichen Gründen noch die genauen Links an, woher du Diese Auszüge hast. (mit einem Klick rechts oben auf den Stift kannst Du deinen Beitrag bearbeiten und die Links noch einfügen)
Das erste ist aus der STVZO. Die Beweislast im Versicherungsrecht ist aber was ganz anderes!!! Denn die Grundlage für das Versicherungsrecht (und darum geht es ja im Ursprungsbeitrag?) sind das Versicherungsvertragssgetz und die Allgmeine Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung und nicht die STVZO.
Und Dein Auszug aus der Fahrerlaubnisverordnung ist unvollständig und daher irreführend. Habe eben einen Schreck bekommen, weil ich dann meinen Führerschein schon längst los sein müsste.
Habe den Link aber gefunden: Klick mich.
Natürlich hakt sie bei berechtigten Zweifeln ein und fragt genauer nach.
Angenommen, Du stehst mit noch einer Person in einem Laden und plötzlich fällt neben Euch eine teure Vase runter, ohne das Du genau weisst, wie genau das passiert ist und wer von Euch beiden das war. Würdest Du den Schaden dann auch einfach so ersetzen, nur weil die andere Person behauptet, dass Du das warst? Oder würdest Du das auch erst mal prüpfen?
Und wegen der groben Fahrlässigkeit hatte ich ja den LInk zum neuen Versicherungsvertragsgesetz reingesetzt.
Ich bin kein Freund von Verallgemeinerungen. Man hört so oft "die bösen Versicherungen" oder "die bösen Ärzte"...Die Versicherungen sprechen ja auch nicht von "den bösen Kunden". Es gibt immer und überall schwarze Schafe, in jedem Bereich des Lebens. Aber deshalb sind ja nicht gleich alle so!
Liebe Grüße
Dani
Liebe Grüße
Dani
Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale!
Re: SLE und Autofahren?
von dakotadance am 22.10.2008 18:57Ich bin früher auch viel Auto gefahren. Das hat sich mit der Erkrankung geändert. Nach dem letzten schlimmen epileptischen Anfall (was fast vorauszusehen war), durfte ich 2 Jahre kein Auto fahren. Das war anfangs eine Katastrophe für mich. Um irgendwohin zu kommen blieb Bus, Bahn oder zu Fuß. Und irgendwann hat das sogar Spaß gemacht. Ich habe auch die "Bahn-Buscard" für 60€ im Jahr. Und Benzin sparen ist auch ein Thema. Trotzdem war ich heilfroh nach 2 anfallsfreien Jahren wieder Auto fahren zu dürfen. Ich fahre aber nur noch kleinere Strecken und hauptsächlich in der Stadt und zu meinem Pferd (20km).
Wenn es mir nicht gut geht fahre ich garnicht, damit habe ich auch kein Problem.
Das höchste Glück der Erde liegt auf dem Rücken edler Pferde,doch am schönsten ist es auf der Welt,wenn der Reiter runterfällt.
Re: SLE und Autofahren?
von Tessa am 22.10.2008 19:18Danny, bin sehr froh über Deine Link`s, DANKE!
ich merke schon das es eine Ermessensentscheidung ist, die eine Menge Rechtsvorschriften mit sich bringt. Danke, dass Ihr so fleißig seid, ich werde alles mit Spannung verfolgen.
Bis dahin werde ich mich an Susannes Fazit anschließen:
Ich fahr trotzdem Auto wenn es mir gut geht!
Tessa:)
theo1956
Gelöschter Benutzer
Re: SLE und Autofahren?
von theo1956 am 25.10.2008 12:54Hallo wolf2210,
Deine Argumente gegen das Autofahren mit Medikamenteneinfluss sind richtig und ich finde es gut das Du die Gesetzestexte hier im Forum allen zum Lesen anbietest.
Was nutzen aber aber all diese Gesetze wenn diese bewusst auch von Medizienern und Arbeitgebern ignoriert werden!
Bevor ich in Frührente gehen mußte, war ich fast 8 Monate arbeitsunfähig geschrieben. So mußte ich auf Verlangen der Krankenkasse oder auch Arbeitgeber zum " Arzt des Vertrauens". Dort schilderte ich meine Situation die seinerzeit folgende war.
Anfahrt zum Büro: Mit dem PKW da um 3:50 noch keine Bahn richtung Büren/OWL fuhr
Fahrweg: Dortmund B1 - A 44 bis Büren über Landstrasse weiter etwa 100 Km
Fahrzeit: Je nach Wetterlage und Jahreszeit zwischen 80 und 130 Minuten
Arbeitszeit von 6.00 Uhr bis ........ manchmal 20.00 Uhr in der Regel bis 17.00 Uhr
Arbeitsplatz Büro und Fertigungsstellen überwigend vor 2 Bildschirmen
Belastung durch Gasung von Klebestoffen, starke Magnetfelder, permanet durch zwei Geschäftsleiter denen ich
direkt unsterstellt war.
Position Stellvertretender Fertigungsleiter, Arbeitsplatzgestalter, Zeitnehmer, Leiter Zeitwirtschaft
Rückfahrt wie Anfahrt.
Wohnortwechsel Konnte nicht durchgeführt werden, da sonst Frau Erwerbslos würde und Tochte als auch Sohn kurz
vor der Schulentlassung stehen und vorhanden Lehrstelle absagen müßten.
Vom " Arzt des Vertauens" bekam ich zu hören: das ich trotz der Einnahme von IBU 600, den Beta-Blockern, dem Cortison, diversen anderen Schmerzmitteln in der Lage sei ein Fahrzeug zu führen ich müßte nur oft genug auf einen Parkplatz pause machen.
Vom Arbeitgeber bekam ich zu hören: Man(n) kann sich aber auch anstellen.
Weitern Komentar dazu spare ich mir. Ich habe das mehr als 5 Jahre durchgehalten bis mein Körper nicht mehr wollte. Ich habe in der Errinerung, das ich einen Tag auf der Intensivstaion war, es waren so meine Frau aber 4 Tage.
Schöne Grüße Theo