Zurückstufung Schwerbehinderung

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Leya

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Beiträge: 4778

Re: Zurückstufung Schwerbehinderung

von Leya am 23.12.2011 00:30

Ja, einen Widerspruch solltest Du schon begründen.
Ebenso jetzt, wenn Du schreibst, warum die 30%, die man Dir nur einräumen will, nicht ausreichend sind.

In jedem Antrag auf Erteilung eines Schwerbehindertenausweises wird nach Funktionsbeeinträchtigungen gefragt. Nur eben so, dass nicht besonders darauf aufmerksam gemacht wird. Das ist m. E. auch so gewollt. So schreiben die Antragsteller einfach die Diagnosen hinein, die Ärzte schicken auf Anforderung Berichte und die Einschränkungen, die der Antragsteller durch seine Erkrankung erlebt, fallen oft unter den Tisch, weil sie für den Arzt keine Rolle spielen und ein normaler Mediziner sich selbstverständlich mit dem Schwerbehindertenrecht nicht auskennt.


Hier ein Schnappschuss des Antrages auf Erteilung eines SBA aus Schleswig-Holstein
APC_-_20111223_0021_-_001.jpg 

Fortsetzung folgt ....

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Leya

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Beiträge: 4778

Re: Zurückstufung Schwerbehinderung

von Leya am 23.12.2011 00:54

Fortsetzung

(Entschuldige bitte dieses Vorgehen mit den Fortsetzungen. Aber mir ist erst kürzlich wieder durch einen versehentlichen falschen Tastendruck ein langer Beitrag verschwunden und das möchte ich nicht noch einmal.)

Normalerweise werden doch alle Einschränkungen verschiedener Krankheiten da mit aufgenommen oder?


Genau.

Gruß

Leya





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Leya

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Beiträge: 4778

Re: Zurückstufung Schwerbehinderung

von Leya am 23.12.2011 00:59

Quelle des obigen Schnappschusses:
http://www.schleswig-holstein.de/LASD/DE/Download/0100AntragSgbIx.html

Antworten Zuletzt bearbeitet am 23.12.2011 01:00.

Keira

31, Weiblich

Beiträge: 38

Re: Zurückstufung Schwerbehinderung

von Keira am 23.12.2011 16:52

Hallo,

Leya, du solltest vielleicht Sozialarbeiterin werden, du kennst dich ja bestens aus.

Zwecks Unterstützung mit Arbeit/Studium hatte ich auch mal was gehört, aber da es mich noch nicht betrifft, bin ich da überall nur so schwammig informiert.

Mit dem Widerspruch war ich nur unsicher, ob ich alle meine Argumente schon darin zu Papier bringen muss, oder nur meine Hautptthese darlege und alles andere erst im Gespräch oder so anbringe. Aber okay, dann weiß ich das ja nun schonmal.
Den Antrag hat ja damals das Krankenhaus wohl für mich gestellt, bzw. meine Eltern über das Krankenhaus. So einen Zettel zzum Ausfüllen habe ich nie gesehen, ich habe einfach irgendwann den Ausweis zugeschickt bekommen, nachdem das Amt ein Passbild von mir hatte. Das hat dann vermutlich jemand anderes für mich gemacht, der ca. absehen konnte, wie es mit mir wohl weitergeht, wenn ich wieder "fit" bin. Allerdings konnte da ja noch keiner wissen, inwiefern ich mit alltäglichen Funktionsstörungen jetzt leben muss oder nicht, von daher sollte man das doch jetzt aktualisieren für eine Neubewertung?

Achso, ist das eigentlich generell so, dass man einen GdB nur auf Zeit bekommt, selbst wenn man eine nicht heilbare Krankheit hat? Alle paar Jahre dieser Krampf mit dem Amt wäre ja mehr als lästig. Und was man so von anderen Lupis hört, wird es im Lauf der Zeit ja oft noch schlimemr anstatt besser.

Und danke dir nochmal für deine ausführliche Einweisung :)

lg Keira

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4778

Re: Zurückstufung Schwerbehinderung

von Leya am 23.12.2011 18:09

Hallo,

eine Sozialarbeiterin kennt sich, glaube ich, im Schwerbehindertenrecht nicht detailliert aus. Ich auch nicht. Wir tauschen hier nur unsere persönlichen Erfahrungen und subjektiven Erkenntnisse aus.
Eine rechtliche Beratung zum Schwerbehindertenrecht können z. B. Juristen und Sozialverbände erteilen.

Wenn ich es korrekt verstanden habe, ist jetzt noch gar kein Widerspuch erforderlich (weil kein rechtlicher Bescheid), sondern man gibt Dir die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen zu dem Vorhaben, Dich herabzustufen, Stellung zu nehmen. Ich würde diese Möglichkeit nicht ungenutzt verstreichen lassen.

Achso, ist das eigentlich generell so, dass man einen GdB nur auf Zeit bekommt, selbst wenn man eine nicht heilbare Krankheit hat? Alle paar Jahre dieser Krampf mit dem Amt wäre ja mehr als lästig. Und was man so von anderen Lupis hört, wird es im Lauf der Zeit ja oft noch schlimemr anstatt besser.

Ich habe davon bei Lupus jedenfalls noch nichts gehört. Bin auch erstaunt. Kannte der Sachbearbeiter beim Versorgungsamt vielleicht "Lupus" nicht?

Die Broschüre BMAS - Versorgungsmedizin-Verordnung  führt zur Heilungsbewährung aus:

c) Eine Heilungsbewährung ist abzuwarten nach Transplantationen innerer Organe und nach der Behandlung von Krankheiten, bei denen dies in der Tabelle vorgegeben ist. Dazu gehören vor allen bösartige Geschwulstkrankheiten. Für die häufigsten und wichtigsten solcher Krankheiten sind im Folgenden Anhaltswerte für den GdS angegeben. Sie sind auf den Zustand nach operativer oder anderweitiger Beseitigung der Geschwulst bezogen. Der Zeitraum des Abwartens einer Heilungsbewährung beträgt in der Regel fünf Jahre; kürzere Zeiträume werden in der Tabelle vermerkt. Maßgeblicher Bezugspunkt für den Beginn der Heilungsbewährung ist der Zeitpunkt, an dem die Geschwulst durch Operation oder andere Primärtherapie als beseitigt angesehen werden kann; eine zusätzliche adjuvante Therapie hat keinen Einfluss auf den Beginn der Heilungsbewährung. Der aufgeführte GdS bezieht den regelhaft verbleibenden Organ- oder Gliedmaßenschaden ein. Außergewöhnliche Folgen oder Begleiterscheinungen der Behandlung – z.B. lang dauernde schwere Auswirkungen einer wiederholten Chemotherapie – sind zu berücksichtigen. Bei den im Folgenden nicht genannten malignen Geschwulstkrankheiten ist von folgenden Grundsätzen auszugehen: Bis zum Ablauf der Heilungsbewährung – in der Regel bis zum Ablauf des fünften Jahres nach der Geschwulstbeseitigung – ist in den Fällen, in denen der verbliebene Organ- oder Gliedmaßenschaden für sich allein keinen GdS von wenigstens 50 bedingt, im Allgemeinen nach Geschwulstbeseitigung im Frühstadium ein GdS von 50 und nach Geschwulstbeseitigung in höheren Stadien ein GdS von 80 angemessen. Bedingen der verbliebene Körperschaden oder die Therapiefolgen einen GdS von 50 oder mehr, ist der bis zum Ablauf der Heilungsbewährung anzusetzende GdS entsprechend höher zu bewerten.

d) Ein Carcinoma in situ (Cis) rechtfertigt grundsätzlich kein Abwarten einer Heilungsbewährung. Ausgenommen hiervon sind das Carcinoma in situ der Harnblase und das Carcinoma in situ der Brustdrüse (intraduktales und lobuläres Carcinoma in situ), bei denen wegen klinischer Besonderheiten bei Vorliegen o.g. Voraussetzungen das Abwarten eine Heilungsbewährung begründet ist.


Quelle: Versorgungsmedizin-Verordnung, B1 1c und d, (mit meinem Adobe Acrobat Reader: Seite 31)
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/k710-versorgundsmed-verordnung.pdf;jsessionid=B12DE9ED00FB6C5893BB1873F0DE6B54?__blob=
publicationFile

Habe gerade die Verordnung nach dem Stichwort Heilungsbewährung durchsucht. Es taucht m. E. außer in den oben genannten Fällen nur noch bei Drogenabhängigkeit und bei Psychosen auf.

Ob Dir diese Erkenntnis etwas nützen kann, weiß ich nicht, schließlich ist der Bescheid, mit dem Dir damals der SBA erteilt wurde, rechtskräftig und darin war die Heilungsbewährung (erneute Prüfung) wohl schon angegeben.


Alles Gute.

Gruß

Leya



Antworten Zuletzt bearbeitet am 23.12.2011 18:10.

Keira

31, Weiblich

Beiträge: 38

Re: Zurückstufung Schwerbehinderung

von Keira am 29.12.2011 18:15

Gewundert hatte ich mich da auch, immerhin ist Lupus weder heilbar noch berechenbar, sodass eine wirkliche Besserung ja schwer objektiv festzumachen ist. Was damals mit den Sachbearbeitern lief, weiß ich nicht, das wurde alles über meinen Kopf hinweg gemacht, da ich zu der Zeit ja noch nicht als zurechnungsfähig galt, das ich ja noch schwer bettlägerig und nicht klar war.
Aber da werde ich mal nachhaken, der VdK hat ja hoffentlich jemanden, der sich mit sowas auskennt.

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Leya

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Beiträge: 4778

Re: Zurückstufung Schwerbehinderung

von Leya am 29.12.2011 19:05

Hallo Keira,

ich bin gespannt, was der Vdk dazu sagen wird.

Ich habe die Versorgungsmedizin-Verordnung so verstanden, dass eine Heilungsbewährung nur bei den in der Tabelle angegebenen Fällen, bei denen ausdrücklich Heilungsbewährung erwähnt ist, erfolgen darf. Und zu diesen Fällen gehören Kollagenosen m. E. nicht.

Bitte halte uns auf dem Laufenden.

Gruß

Leya

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Keira

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Beiträge: 38

Re: Zurückstufung Schwerbehinderung

von Keira am 21.01.2012 18:31

So, beim Vdk waren wir nun am Dienstag, und jetzt heißt es erstmal auf den Bescheid zur Zurückstufung warten. Danach sollen wir nochmal dahin kommen, und dann wollte die Dame vom Vdk die zugrundegelegten Berichte etc. einfordern und Widerspruch einlegen.

Wenns soweit ist, melde ich mich wieder, wie es weiter verläuft ;)

LG Keira

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Keira

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Beiträge: 38

Re: Zurückstufung Schwerbehinderung

von Keira am 31.03.2012 11:28

Hallo,

ich wollte euch mal eine kurze Zwischenmeldung geben.

Der Widerspruch ist nun eingelegt worden, mit eine Auflistung von Einschränkungen, die in den der Zurückstufung zugrundeliegenden Arztberichten nicht miteinbezogen wurden.
Seitdem warte ich auf eine Rückmeldung vom VDK, man hatte mir aber gesagt, dass es einige Wochen dauern könnte, bis es etwas näheres gibt, nachdem man Widerspruch eingelegt hat. Ich hoffe mal, das klappt, beim VDK meinte man auf jeden Fall, dass meine Chacnen recht gut stehen.

LG Keira

Antworten Zuletzt bearbeitet am 31.03.2012 11:28.

SabineS

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Beiträge: 1395

Re: Zurückstufung Schwerbehinderung

von SabineS am 01.04.2012 21:58

Hallo Keira,

Achso, ist das eigentlich generell so, dass man einen GdB nur auf Zeit bekommt, selbst wenn man eine nicht heilbare Krankheit hat? Alle paar Jahre dieser Krampf mit dem Amt wäre ja mehr als lästig. Und was man so von anderen Lupis hört, wird es im Lauf der Zeit ja oft noch schlimemr anstatt besser.

das ist nicht wahr, dass man den GdB nur auf Zeit bekommt. Ich habe seit einigen Jahren einen GdB von 50 lebenslang - wegen Lupus - in meinem Fall mit Nierenbeteiligung. Schließlich ist Lupus eine unberechenbare Erkrankung, selbst wenn es vorübergehend zu einer Besserung gekommen ist. Mein Rheumatologe hat deswegen, wenn er dem Versorgungsamt Angaben machen musste, die Frage auf Verbesserung verneint.

LG, Sabine S

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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