Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

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Blaubeere
Gelöschter Benutzer

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von Blaubeere am 11.12.2012 11:12

Leider ging mir das auch so. Das Einkommen meines Mannes und meine Rente waren zu "hoch" um eine Befreiung zu bekommen.. egal ob EU berentet oder Schwerbehindert. (wobei wir beide schwerbehindert sind). Das ist nach meiner Erfahrung nach nicht ganz so einfach. Aber die Rezeptquittungen reichen wir auch beim Finanzamt ein. 
Mich würde mal interessieren ob das die unterschiedlichen Krankenkassen auch etwas unterschiedlich handhaben? Wie sind da eure Erfahrungen? 

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sternschnuppe
Gelöschter Benutzer

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von sternschnuppe am 02.09.2012 18:25

Oder meintest du das so, das du so viel verdient hast oder noch tust und wenig Rezepte und Arztbsuche/Praxigebühr odr KG hast und es sich für dich nicht rentnerte das in Anspruch zu nehmen ?

Antworten Zuletzt bearbeitet am 02.09.2012 18:27.

sternschnuppe
Gelöschter Benutzer

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von sternschnuppe am 02.09.2012 18:10

Was hat das jetzt mit chronisch krank zu tun anniidol, du kannst berufstätig sein und fällst trotzdem unter die chronisch krank Regelung, wenn du die Bedingungen erfüllst ab wann man als chronisch krank gilt. Das hat doch nichts mit deiner Arbeit zu tun und das du immer arbeiten gegangen bist.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 02.09.2012 18:20.

anniidol

54, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von anniidol am 02.09.2012 17:43

Ich habe immer gearbeitet, daher hatte ich das 1% nie erreicht.

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

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sternschnuppe
Gelöschter Benutzer

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von sternschnuppe am 30.08.2012 10:19

Die Zuzahlungsbefreiungskarte gilt selbstverständlich jeweils nur für ein Jahr. Dann muss neu vorrausgezahlt und "beantragt" werden.

Ich weiss zB. ganz sicher das ich nicht  weniger benötige, da ich abschätzen kann, wieviel Rezepte, Praxisgebühr, Krankengymnastik usw. ich im Jahr brauche. Das kann man sich schon selber vorab überschlagen, denn mit Kollagenose weiss man selber doch meist schon was man regelmäßig und wie oft man was benötigt.

Ändert sich das Einkommen, so muss man es eh der Kasse mitteilen, zuviel bezahltes kann auch zurückerstattet werden und zu wenig bezahltes eben nachbezahlt, oder gleich mit der nächsten Vorrauszahlung am Jahresende verrechnet, jedenfalls handhabt das meine KK so.  

Fragt doch diesbezüglich einfach bei eurer Krankenkasse nach, wie es jeweils geregelt wird.
  

Antworten Zuletzt bearbeitet am 30.08.2012 10:21.

Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von Leya am 29.08.2012 23:27

Zuzahlungsbefreiung 
https://www.kkh-allianz.de/index.cfm?pageid=212

"Chronisch krank" inkl. Links zu Infoblatt u.v.m.
https://www.kkh-allianz.de/index.cfm?pageid=3797

Infoblatt 
https://www.kkh-allianz.de/default/getfile.cfm?fileurl=/fileserver/kkhallianz/files/1258.pdf&pk=118904&pkf=1258&ftype=f

Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen
https://www.kkh-allianz.de/default/getfile.cfm?fileurl=/fileserver/kkhallianz/files/2025.pdf&pk=118904&pkf=2025&ftype=f


@ Kat
"Das es die Möglichkeit gibt, den Zuzahlungsbetrag vorab zu zahlen, wußte ich gar nicht. Dann muß man ja auch nichts mehr nachweisen, wenn die Befreiung vorliegt, oder?"
Man muss m. E. weiterhin in jedem Jahr nachweisen, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Zuzahlungsbefreiung zutreffen (chronisch krank).
Übrigens, bei der Vorauszahlung von 1% Deines Einkommens hast Du m. E. den Nachteil, dass Du keine Erstattung des entsprechenden im Voraus gezahlten Beitrages erhältst, wenn Du weniger Aufwendungen als 1% hast.

Außerdem stellt sich mir eine Frage: Wird eine pauschale Vorauszahlung an die Krankenkasse vom Finanzamt als außergewöhnliche Belastung anerkannt? Oder handelt es sich dann steuerrechtlich um Vorsorgeaufwendungen wie sonstige Krankenkassenbeiträge?

Gruß

Leya

Antworten Zuletzt bearbeitet am 29.08.2012 23:31.

sternschnuppe
Gelöschter Benutzer

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von sternschnuppe am 29.08.2012 18:50

Man wird nicht autom. befreit wenn man krank ist. Man muß auch entsprechend dem Einkommen 1 % für Medikamente aufwenden.

Na automatisch geht das sowieso nicht, muss ja beantragt werden und gewisse Vorraussetzungen erfüllt sein, aber ich denke das wird ja jedem bekannt sein, das es nicht automatisch geht!. Ich zahle schon vorab meine 1 Prozent ein und bekomme dann fürs ganze Jahr meine Zuzahlungsbefreiungskarte.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 29.08.2012 18:55.

anniidol

54, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von anniidol am 29.08.2012 12:15

Man wird nicht autom. befreit wenn man krank ist. Man muß auch entsprechend dem Einkommen 1 % für Medikamente aufwenden. Das kann viel sein wenn man berufstätig ist, besonders wenn beide arbeiten.

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

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kat

47, Weiblich

Beiträge: 119

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von kat am 29.08.2012 09:26

Erstmal danke für die Hilfe und die Vorschläge.

Ich werde jetzt die Krankenkasse nach dem Formular fragen, ich hatte da auf der Website schon gesucht, aber lediglich ein Tool gefunden, mit dem man ausrechnen kann, wo die individuelle Zuzahlungsgrenze liegt.

Wenn die eine Lohnabrechnung wollen wirds bei mir schon schwieriger. Ich bin freiberuflich, mir bliebe da nur der Steuerbescheid. Mein Renten- und Sozialversicherungsträger ist die Künstlersozialkasse. Da kann man reinkommen, wenn man nachweisen kann, daß man sein Einkommen ausschließlich durch kreative oder künstlerische Tätigkeit verdient. Ich bin heilfroh, daß die mich aufgenommen haben, sonst müßte ich mich privat versichern.

Kennt jemand die Situation: freiberuflich, aber nicht selbstständig, d.h. kein Gewerbe und eine Mitgliedschaft in einem gesetzlichen Renten- und Sozialversicherungsträger?

Ich liege mit meinen Zuzahlungen schon jetzt sowohl über der 2% als auch über der 1% Marke, da müßte ich also auf jeden Fall etwas zurückkriegen. Das es die Möglichkeit gibt, den Zuzahlungsbetrag vorab zu zahlen, wußte ich gar nicht. Dann muß man ja auch nichts mehr nachweisen, wenn die Befreiung vorliegt, oder?

Ich sollte jetzt wohl auch dringend meine Steuer 2011 machen

"Ihr seid nicht in euren Körper eingeschlossen, noch an die Felder oder Häuser gebunden. Das, was ihr seid, wohnt über dem Berg und treibt mit dem Wind."    Khalil Gibran

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angelface

46, Weiblich

Beiträge: 49

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von angelface am 29.08.2012 08:37

So,letzter Beitrag:
was man auch machen kann,das hatten wir letztes Jahr zuerst ausprobiert weil wir auch nicht wussten ob es reicht:
Alle Belege,Quittungen,Zuzahlungsnachweise des Jahres bis zum Ende sammeln,dann im Dezember bei der Kasse mit den restlichen Formularen einreichen und schauen ob man die 1%erreicht hat-was ziemlich warscheinlich ist,bei unserem Medikamentenkonsum.Dann gibt es eine Rückerstattung von der Kasse.
Wir wurden dann schon gleich darüber infromiert,dass wir einen gewissen Betrag=1%vorab für 2012 überweisen konnten um für das ganze Jahr befreit zu sein.
Das war es von mir.
Schönen Tag noch!

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