Schreiben wg. Hinzuverdienstgrenze zur EMR = EMR bewilligt?

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PinkeMary

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Schreiben wg. Hinzuverdienstgrenze zur EMR = EMR bewilligt?

von PinkeMary am 25.03.2009 13:01

Hallo ihr lieben,

hab im September letzten Jahres eine Erwerbsminderungsrente beantragt und nun ein Schreiben vom Rentenversicherer bekommen, auf dem mein Arbeitgeber mein Gehalt etc. eintragen muss, damit er die Hinzuverdienstgrenze errechnen kann.

Jetzt ganz blöd gefragt: Wenn ich so ein Schreiben bekomme, kann ich doch davon ausgehen,dass die EMR bewilligt wird, oder? *Michgradziemlichblondfühlen* :red:

Vielen Dank und liebe Grüße

Pinke Mary

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NiNoa

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Re: Schreiben wg. Hinzuverdienstgrenze zur EMR = EMR bewilligt?

von NiNoa am 25.03.2009 13:29

Hallo,

meines Wissens liegst du damit absolut richtig! Bei mir war es genau so und da ich eine gute Freundin habe, die bei der BfA arbeitet;-), habe ich die zu dem Zeitpunkt, als ich dieses Schreiben in den Händen hielt, mal gefragt und die Antwort war: "Klar, sonst würde das ja gar nicht erst kommen!" Vorab wird also eine grds. Anspruchsberechtigung geprüft und ab dem Stadium, in dem du dich jetzt befindest, geht es dann schon um konkrete Zahlen, bzw. die mögliche Rentenhöhe.

Ich drücke dir feste die Daumen, dass es so easy klappt wie bei mir!! Alles Liebe, NiNoa

"Ich habe unter denen, die sich einer unerschütterlichen Gesundheit erfreuen, noch keinen getroffen, der nicht nach irgendeiner Seite hin ein bißchen beschränkt gewesen wäre; wie solche, die nie gereist sind." André Gide (1869-1951)

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PinkeMary

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Re: Schreiben wg. Hinzuverdienstgrenze zur EMR = EMR bewilligt?

von PinkeMary am 25.03.2009 14:22

Na das hört sich doch gut an. Wäre ja auch unlogisch, wenn ich diese Bescheinigung bekommen würde, obwohl die EMR abgelehnt würde.

Wie läuft das denn dann weiter? Ich hab ja die Rente in 09/08 beantragt und sie ist ja dann seit diesem Zeipunkt "gültig". Bekomme ich die Rente dann rückwirkend als einen Betrag oder wie?

Vielen Dank und liebe Grüße

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NiNoa

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Re: Schreiben wg. Hinzuverdienstgrenze zur EMR = EMR bewilligt?

von NiNoa am 25.03.2009 14:38

Hallo PiMa;-),

nee, wahrscheinlich eher nicht. Wie war das noch mal... Im Falle einer Befristung (und die wird es voraussichtlich erst einmal geben) rechnen die so: ab Bewilligung (also in deinem Fall Sep. 08) gelten 6 Monate Beurteilungszeit (oder so ähnlich) und ab dann gilt sie.

Bei mir war es so: im Aug. 08 beantragt, nach Gutachten usw. laut Schreiben vom 24.12.08 bewilligt, jedoch zum 01. März 09 (also galt die Akzeptanz meines Antrags von Amts wegen wohl ab Sep.= also 09/08 bis März 09 = 6 Monate). Und ab dann laufen die (in meinem Falle) 1 1/2 Jahre Gültigkeit.

Kann natürlich bei dir anders sein, aber laut meiner Freundin ist das der gängige Weg bei befristeten Renten. Schade, gell? So eine hübsche Nachzahlung wäre was Feines:D!

Hast du dir denn die Rentenhöhe schon einmal ausrechnen lassen? Und schon eine Vorstellung, wie und ob du weiter arbeiten willst, wenn sie denn bewilligt ist? Ich selbst habe nach der BW und zum 01. März meine Stunden nochmal ein wenig reduzieren können (auch um unter die entsprechende Hinzuverdienstgrenze zu fallen und von dem -bei mir eher geringen Geld- wenigstens etwas zu haben).

Liebe Grüße, NiNoa

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PinkeMary

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Re: Schreiben wg. Hinzuverdienstgrenze zur EMR = EMR bewilligt?

von PinkeMary am 25.03.2009 17:39

Hm, so ganz schnall ich das grad nicht :rolleyes:
Das heißt also, dass ich für die erste Zeit gar keine Rente bekomme oder wie? Geht man denn immer von einem halben Jahr aus?

Nee, hab mir noch nicht ausrechnen lassen, wie hoch die Rente wäre. Wie mache ich das denn, kann ich das selbst ausrechnen? Ach ja, die HInzuverdienstgrenze liegt ja bei einer teilweisen EMR bei ca 800Zerknetschte. Das ist doch sicherlich Netto, oder?

Liebe Grüße
Pinke Mary

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NiNoa

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Re: Schreiben wg. Hinzuverdienstgrenze zur EMR = EMR bewilligt?

von NiNoa am 26.03.2009 11:08

Hi PiMa,

äh, die erste Zeit Rente? Also meines Wissens gilt die Rente eben erst, wenn sie bewilligt wurde, bzw. zu dem Zeitpunkt, der im Schreiben steht. Dass dieses halbe Jahr Wartezeit nach Beantragung Geltung hätte, hat mir meine Bekannte so geschildert, aber ggf. ist das nicht immer so.

Aber all diese Infos müsstest du doch bei der Beantragung im Amt erhalten haben, oder?! Da bekommt man doch immer auch gleich eine "Probeberechnung" usw.?!?!?

Ob du eine Teil- oder eine Vollrente bekommst, hängt von der Belastung ab, die die Gutachter/Ärzte anerkennen. Danach richten sich dann auch die -wie ich dir ja in der PM schon in etwa schrieb- individuellen Hinzuverdienstgrenzen. Weiß selbst nicht ganz genau, wie das bei einer Teil-Rente wäre, aber 800€-Hinzuverdienst könnte hinkommen (gilt das dann netto? Ich glaube schon!)

Was genau hast du denn erbeten - voll oder teil? Auch bei einer Voll-Rente darf/kann man ja noch weiter arbeiten gehen, das ist ja die Idee dabei (in der Hoffnung, es würde peu a peu besser...). So ist es bei mir.

Vielleicht weiß aber jemand anders hier noch besser Bescheid?!?!

LG, NiNoa

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PinkeMary

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Re: Schreiben wg. Hinzuverdienstgrenze zur EMR = EMR bewilligt?

von PinkeMary am 26.03.2009 11:19

Ich hab die EMR bei der Gemeinde beantragt, da hab ich keine Proberechnung gemacht. Ich hatte damals "erstmal" -auf Empfehlung des Gemeindemenschen eine volle EMR beantragt. Aber ich arbeite ja wieder und die Ärzte aus der Kur haben mich ja auch für 3-6 Stunden arbeitsfähig entlassen, ist auch vollkommen i.O.

Sicher ist es das beste, dass ich mich jetzt in Geduld übe (im Übrigen keine Tugend von mir :-() und das Schreiben von der DRV abwarte. :rolleyes: In dem Bescheid steht ja alles drin, gell? Dort steht auch, wieviel ich dazu verdienen darf?
Aber es steht bestimmt nciht drin, inwieweit sich die Rente erhöht bzw. erniedrigt,wenn ich Std. reduziere oder erhöhe?

LG Pinke Mary

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NiNoa

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Re: Schreiben wg. Hinzuverdienstgrenze zur EMR = EMR bewilligt?

von NiNoa am 26.03.2009 12:16

Doch, das tut es:
Dein aktuelles Gehalt (nicht die Stunden, das ist denen eigentlich egal, bzw. tut nix zur Sache) weist eine bestimmte Höhe aus (die du durch das Schreiben, dass du beim AG abgegeben hast, für die RV belegst) und daran bemisst sich dann wiederum die Höhe der Rente:

Gehaltshöhe X/Hinzuverdienstgrenze I = 1/4 der vollen (oder halben) Rente
Gehaltshöhe Y/Hinzuverdienstgrenze II = 1/2 der vollen (oder halben) Rente
Gehaltshöhe Z/Hinzuverdienstgrenze III = 3/4 der vollen (oder halben) Rente
400€-Job = volle/volle halbe Rente

Und dein Gehalt wiederum ergibt sich ja aus deiner persönlichen Stundenhöhe, die du mit deinem AG besprichst. Dies kann aber, wie gesagt, auch jederzeit geändert werden (durch dich selbst oder z.B. gesundheitliche Umstände) und wird dann durch eine erneutes Schreiben, indem die neue Gehaltshöhe drinsteht, an die RV weitergeleitet und dementsprechend wird die Rentenhöhe neu berechnet. Daran ist übrigens nix Verwerfliches! Es ist ja logo, dass man erst Std. reduziert, nachdem man um die Zahlen weiß. Von wegen Katze im Sack usw.;-)

Naja, aber das wird in jedem Fall alles in deinem Schreiben drinstehen!! Also doch Geduld haben...:-/

LG, NiNoa

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PinkeMary

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Re: Schreiben wg. Hinzuverdienstgrenze zur EMR = EMR bewilligt?

von PinkeMary am 28.04.2009 07:42

Hallo liebe NiNoa,

so, hab letzte Woche den Rentenbescheid bekommen. Die Rente ist bewilligt, und zwar unbefristet, also bis Vollendung meines 67 Lebensjahres. Über die Unbefristung war ich total erstaunt. Werde jetzt wahrscheinlich noch einige Stunden reduzieren, da ich dann unter die Hinzuverdienstgrenze zur vollen Teilweisen EMR falle. Somit hab ich dann unterm Strich mehr als jetzt.

Ich habe ja die Rente irgendwann im September beantragt. Der Bescheid kam jetzt, die monatliche Rente "fließt" regulär ab dem 01.06.09 auf mein Konto. Die Rentenansprüche, die seit August (frag mich nicht, warum ab August???) bis Mai 09 entstanden sind, wird nachgezahlt. Allerdings prüft der Rentenversicherer erst, ob z. B. die Krankenkasse oder die ARGE Ansprüche gegen mich hat. Da ich letztes Jahr Krankengeld bekommen habe, wird das dann von der Nachzahlung abgezogen. Aber den Rest bekomme ich nachgezahlt. :-)

LG Pinke Mary

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