Schwerbinhindertenausweis

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kittylein

34, Weiblich

Beiträge: 12

Schwerbinhindertenausweis

von kittylein am 17.02.2014 09:19

Hallo zusammen,

wollte fragen welchen Behindertengrad man mit der Diagnose SLE ohne Organbeteiligung bekommt?

Welche Erfahrungen habt ihr da? Weiß noch nicht, ob ich einen beantragen soll

Liebe Grüße

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Rosi
Gelöschter Benutzer

Re: Schwerbinhindertenausweis

von Rosi am 17.02.2014 09:45

Hallo Kittylein,

wollte fragen welchen Behindertengrad man mit der Diagnose SLE ohne Organbeteiligung bekommt?
das kann so nicht beantworten werden, da sich der Grad einer Behinderung nicht direkt durch Diagnosen ergibt, sondern hauptsächlich durch Einschränkungen, die man durch eine Erkrankung hat. Demnach kann es also bei jedem eine andere Höhe des GdB ergeben, da nicht jeder die selben Einschränkungen hat. Deshalb können Menschen mit selber Diagnose auch ganz unterschiedliche Höhen des GdB haben/bekommen, oder sogar gar keinen.




Antworten Zuletzt bearbeitet am 17.02.2014 09:58.

Amy

-, Weiblich

Beiträge: 36

Re: Schwerbinhindertenausweis

von Amy am 17.02.2014 17:55

Hallo Kittylein,

im Internet findest du Tabellen der Versorgungsämter zur Orientierung. Es kommt auch auf deine Einschränkungen und die nötige Therapie an.

Ich habe den Vordruck im Internet ausgedruckt, ausgefüllt, meine letzten Arztberichte und eine kurze Auflistung meiner Einschränkungen im Alltag beigelegt.

Das ganze habe ich mit Passbild beim zuständigen Versorgungsamt eingereicht. Der Ausweis mit GDB 50 wurde mir später per Post zugeschickt.

Fällt der GDB geringer aus, bekommt man keinen Ausweis, kann aber wenn man nicht einverstanden ist innerhalb 4 Wochen Widerspruch einlegen. Oder man wartet mind. 6 Monate und stellt einen Verschlimmerungsantrag.

Weder ein SLE noch ein Sachbearbeiter gleicht dem anderen. Ein Versuch ist es allemal wert :)

LG Amy


Liebe Grüße
Amy

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Schwerbinhindertenausweis

von Leya am 18.02.2014 05:00

Hallo Kittylein,

Rosi und Amy hatten Dir ja bereits beschrieben, dass es auf die Funktionsbeeinträchtigungen ankommt und evtl. auch die Therapie eine Rolle spielt.

Es ist daher sehr wichtig, die dauerhaften physischen und/oder psychischen Beeinträchtigungen, die man durch die Erkankung hat, ausführlich darzulegen, also sie zu benennen und zu beschreiben. In einem Arztbericht tauchen diese Beeinträchtigungen meist gar nicht oder kaum auf, weil dort eher die Diagnose und die Therapie im Vordergund stehen und eben keine versorgunsgemedizinischen Ausführungen.

Der für die Bezeichnung der Beinträchtigungen im Antragsformular vorgesehene Raum wird meistens nicht ausreichen und so empfiehlt es sich m. E., dafür ein Extrablatt beizufügen. Arztberichte, sofern vorhanden, würde ich auch immer beifügen.

Ich denke, es ist auch hilfreich, sich ein paar Tage lang immer gleich dann Notizen zu machen, wenn Beeinträchtigungen vorkommen. So vermeidet man, Funktionsbeeinträchtigungen zu vergessen und daher im Antrag nicht aufzuführen.

Ach ja, und falls Du den Antrag auf Erteilung eines Schwerbehindertenausweises persönlich bei der Behörde abgibst, lass Dich nicht von solchen Aussagen wie "das (ihre ausführlichen Beschreibungen) brauchen wir aber gar nicht nicht" beirren.

Diese Broschüre ist, glaube ich, sehr gut verständlich:

Behinderung und Ausweis

http://www.hamburg.de/contentblob/115206/data/behinderung-und-ausweis-datei.pdf


Behördendeutsch:

Versorgungsmedizin-Verordnung

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/k710-versorgundsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile

Dazu die Website des BMAS:
http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/k710-anhaltspunkte-fuer-die-aerztliche-gutachtertaetigkeit.html


Gruß

Leya

P.S.
Für den, der mehr über die Vorgänge in der Bundesrepublik wissen möchte, sei noch dieses Buch empfohlen:

Der Versorgungsamtreport http://www.versorgungsamtreport.de/buch.html


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