Transportkosten Ablehnung trotz aG im Schwerbehinderten Ausweis
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Re: Transportkosten Ablehnung trotz aG im Schwerbehinderten Ausweis
von Sarah02 am 28.04.2011 14:27Hallo zusammen,
nur als Nachtrag: Meine KK hat sich gemeldet, ich muss tatsächlich alle Fahrten genehmigen lassen. Aber mir wurde zugesichert, dass die Fahrten notfalls auch im Nachhinein genehmigt würden, falls ich mal kurzfristig einen Termin habe.
Momentan ist mein Schwerbehindertenausweis befristet. Erst wenn die Befristung abgelaufen ist, dann könnte ich nochmal wegen einer längeren Genehmigung (z.B. für ein Quartal / ein Jahr??) anfragen...
Ist zwar doof, aber Hauptsache, die KK zahlt überhaupt.
LG,
Sarah
Re: Transportkosten Ablehnung trotz aG im Schwerbehinderten Ausweis
von Sarah02 am 26.04.2011 16:53Hallo Heike,
wie ist denn die Sache bei dir nun ausgegangen?
Ich habe nämlich ein ähnliches Problem, mein Kasse verlangt nun plötzlich, dass ich ALLE Fahrten vorher genehmigen lasse. Dabei habe ich kein eigenes Auto, und wenn ich es hätte, könnte ich nicht fahren.
Danke und lg,
Sarah
Re: Transportkosten Ablehnung trotz aG im Schwerbehinderten Ausweis
von schlumpi1 am 29.03.2011 17:41Mein Anwalt hat mir gesagt, dass er mit beiden direkt abrechnet. Ich nichts zahlen muss. Aber DANKE, stimmt, da muss man aufpassen.
Alles Liebe
Heike
Re: Transportkosten Ablehnung trotz aG im Schwerbehinderten Ausweis
von Leya am 29.03.2011 14:35Hallo Schlumpi,
hast Du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, dann spielt das Folgende keine Rolle, brauchst also nicht weiterlesen.
Ohne Rechtschutzversicherung:
M. E. :
Der Verkehrsunfall könnte vom RA als eine rechtliche Angelegenheit und die Auseinandersetzung mit der KK als eine weitere rechtliche Angelegenheit betrachtet werden - wegen der Gebühren des RA, die erheblich sein können, deshalb bitte genau aufpassen, was er sagt und was man unterschreibt - .
Alles Gute und baldigen Erfolg in dieser leidigen Angelegenheit wünsche ich Dir.
Gruß
Leya
Sonnenschein
Gelöschter Benutzer
Re: Transportkosten Ablehnung trotz aG im Schwerbehinderten Ausweis
von Sonnenschein am 29.03.2011 13:55Hallo,Schlumpi 1,
nochmal zu den Fahrkosten. Wenn Du deine Arztbesuche mit dem eigenen PKW machst, kannst Du Fahrkosten für
die Fahrt zum Arzt und zurück nach Kilometern mit der Krankenkasse abrechnen. Wieviel deine Kasse pro Kilometer
zahlt, weis ich zwar nicht, meine zahlt 0,22 Euro pro Kilometer. Ich lasse mir bei jeden Arztbesuch eine Bescheinigung
geben,trage die Kilometer ein,sammel die das Jahr über und reiche die Belege dann bei der Kasse ein.
Gruß Sonnenschein
Re: Transportkosten Ablehnung trotz aG im Schwerbehinderten Ausweis
von schlumpi1 am 29.03.2011 13:23Vielen Dank für die vielen Tips. Ich habe morgen Abend einen Termin bei meinem Anwallt. Habe den Ganzen Fall auch wegen des Unfalls an ihn übergeben. Dann nehme ich schon mal den Stress raus. Die KK hat die Fahrt für den 31.3. genehmigt aber die nächsten Fahrten nicht. Mal sehen, was mein Anwalt meint.
Viele liebe Grüße
Heike
Sonnenschein
Gelöschter Benutzer
Re: Transportkosten Ablehnung trotz aG im Schwerbehinderten Ausweis
von Sonnenschein am 28.03.2011 20:31Hallo Patina,
es ist gesetzlich geregelt, daß Fahrkosten für Behinderte mit aG von den Krankenkassen übernommen werden müssen, da hat der Medizinische Dienst nichts mit zu tun. Zweitens muß sich gegebenenfalls die Krankenkasse darum kümmern
wenn sie sich das Geld von der gegnerrischen Versicherung zurück holen will. Dafür muß Snupi 1 ja einen Unfall-
fragebogen ausfüllen.
Sonnenschein
Patina
Gelöschter Benutzer
Re: Transportkosten Ablehnung trotz aG im Schwerbehinderten Ausweis
von Patina am 28.03.2011 19:50Genau, Heike, die Sachbearbeiterin von der Krankenkasse kann sich nicht über die ärztliche Verordnung von Beförderung hinwegsetzen. Sie kann es dem Medizinischen Dienst der Kassen vorlegen. Die können dann eine Begründung von deinem behandelnden Arzt anfordern oder da anrufen. Allerdings kann die Kasse von dir verlangen, dass du die Taxigelder von dem Unfallverursacher einforderst.
Ich wünsch dir alles Gute!
Sonnenschein
Gelöschter Benutzer
Re: Transportkosten Ablehnung trotz aG im Schwerbehinderten Ausweis
von Sonnenschein am 28.03.2011 17:21Schlumpi 1,
noch einkleiner Nachtrag zu den Fahrkosten, bei chronisch Erkrankten können die Krankenkassen auch eine
Bescheinigung für zwölf Monate ausstellen.So macht es jedenfalls die AOK niedersachsen.
Sonnenschein
Sonnenschein
Gelöschter Benutzer
Re: Transportkosten Ablehnung trotz aG im Schwerbehinderten Ausweis
von Sonnenschein am 28.03.2011 17:02Hallo Schlumpi 1
Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung erstattet. Wenn sie einen
Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen, aG, BI, oder H besitzen oder Pflegestufe 2 oder 3.
Voraussetzung ist die zwingende medizinische Notwendigkeit der Fahrt und die Genemigung der Kasse. Hole Dir von
deinen Ärzten die Zustimmung,lass Dir bestätigen das medizinische Gründe und körperliche Einschränkungen
vorliegen.Das lege dann bei der Krankenkasse vor, gehe am besten gleich zum Vorgesetzten deines Sachbearbeiters
Viel Erfolg,Sonnenschein
www.bundesgesundheitsministerium.de
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