Transportkosten Ablehnung trotz aG im Schwerbehinderten Ausweis

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schlumpi1

56, Weiblich

Beiträge: 5

Transportkosten Ablehnung trotz aG im Schwerbehinderten Ausweis

von schlumpi1 am 28.03.2011 13:32

Hallo Ihr Lieben,

ich bekomme nun seit Jahren die Transportkosten für die Krankenbeförderung von der Krankenkasse ohne Probleme genehmigt, weil ich u.a. das Kennzeichen aG im Schwerbehindertenausweis habe.

Jetzt wollen Sie es nicht mehr genehmigen, mit der Begründung, dass ich zu mehr Ärzten fahre als andere Kranke.

Was ist das denn für ein Quatsch???

Ich habe den Sachbearbeiter gefragt, ob er meine Krankheit kennt und ob er weiß um was es hier geht? Er sagt, es gibt auch noch andere Kranke und er würde nicht die Krankheit kennen. Ich habe ihm dann mal eine Mail geschickt und ihm meine Lage geschildert. Er hat mir nun gute Besserung gewünscht und es passiert nichts.

Ich bin mitten in einem Schub und es sind meine Augen, Nieren, ZNS Bauchspeicheldrüse, Magen, Galle und Gelenke betroffen.

Was soll ich machen? Mein Auto ist am Dienstag zu Schrott gefahren worden, ohne dass ich Schuld war und ich lebe allein, habe somit absolut keine Möglichkeit irgendwohin zu kommen. Die nächste Haltestelle ist ca 500m entfernt, die ich aber leider aus eigener Kraft nicht erreiche.

Hat jemand noch eine Idee, was ich machen kann?

Alles Liebe
Heike

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yetti

46, Weiblich

Beiträge: 4

Re: Transportkosten Ablehnung trotz aG im Schwerbehinderten Ausweis

von yetti am 28.03.2011 14:41

Hallo Heike,

in punkto Krankenkasse fällt mir leider auch nix ein.

Aber vielleicht geht es auch anders: wenn dein Autokaputt gefahren wurde und du bist nicht Schuld, müsste die Versicherung des Schuldigen doch für alle Kosten aufkommen, so auch für deine Fahrt zum Arzt mit dem Taxi. Vielleicht kannst du so auch an einen Mietwagen kommen - ich würde mal versuchen mich mit der Versicherung des Schuldigen in Verbindung zu setzen. Vielleicht zuvor abchecken ob deine Medikamente die Verkehrstüchtigkeit herabsetzen.

Viele liebe Grüße und gute Besserung

Henriette

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Transportkosten Ablehnung trotz aG im Schwerbehinderten Ausweis

von Leya am 28.03.2011 14:57

Hallo Schlumpi,

tut mir leid, dass es Dir so mies geht. Und dann noch der unverschuldete Unfall.

Lösungsmöglichkeiten

Meines Erachtens

a.)
Mit der gegenerischen Versicherung telefonisch Kontakt aufnehmen. Lage schildern. Bestätigung der Übernahme von Mietwagenkosten fordern.
Einen Mietwagen einer kleineren Klasse als Dein eigener Wagen anmieten, denn so vermeidest Du Abzüge wegen Eigenersparnis.
Da nach Deinen Angaben der Gegner den Unfall allein verschuldet hat, hat die gegnerische Versicherung auch die Gebühren eines Anwaltes zu übernehmen, den Du einschaltest. Aber Achtung, keine Gebührenvereinbarung mit ihm treffen, die auf Stundenbasis beruht.

b.) Deine Interessen gegenüber der Krankenkasse durch den SoVD oder den VdK oder einen Rechtsanwalt durchsetzen lassen. Evtl. Informationen von der UPD (Unabhängige Patientenberatung) einholen.
Oder sich sofort schriftlich (per Fax mit Eilvermerk wäre gut) an den Vorstand der KK wenden und die Übernahme der Transportkosten einfordern. Erwähne, dass Du in Erwägung ziehst, des Bundesversicherungsamt einzuschalten. (So gehe ich bei Beschwerden vor.)

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/MagazinVerbraucher/005/s4-probleme-mit-der-krankenkasse.html


Alles Gute.

Gruß

Leya

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Sonnenschein
Gelöschter Benutzer

Re: Transportkosten Ablehnung trotz aG im Schwerbehinderten Ausweis

von Sonnenschein am 28.03.2011 17:02

Hallo Schlumpi 1
Schwerbehinderte bekommen die Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung erstattet. Wenn sie einen
Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen, aG, BI, oder H besitzen oder Pflegestufe 2 oder 3.
Voraussetzung ist die zwingende medizinische Notwendigkeit der Fahrt und die Genemigung der Kasse. Hole Dir von
deinen Ärzten die Zustimmung,lass Dir bestätigen das medizinische Gründe und körperliche Einschränkungen
vorliegen.Das lege dann bei der Krankenkasse vor, gehe am besten gleich zum Vorgesetzten deines Sachbearbeiters
Viel Erfolg,Sonnenschein

www.bundesgesundheitsministerium.de
Krankenversicherung/Leistungen/Fahrkosten

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Sonnenschein
Gelöschter Benutzer

Re: Transportkosten Ablehnung trotz aG im Schwerbehinderten Ausweis

von Sonnenschein am 28.03.2011 17:21

Schlumpi 1,
noch einkleiner Nachtrag zu den Fahrkosten, bei chronisch Erkrankten können die Krankenkassen auch eine
Bescheinigung für zwölf Monate ausstellen.So macht es jedenfalls die AOK niedersachsen.
Sonnenschein

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Patina
Gelöschter Benutzer

Re: Transportkosten Ablehnung trotz aG im Schwerbehinderten Ausweis

von Patina am 28.03.2011 19:50

Genau, Heike, die Sachbearbeiterin von der Krankenkasse kann sich nicht über die ärztliche Verordnung von Beförderung hinwegsetzen. Sie kann es dem Medizinischen Dienst der Kassen vorlegen. Die können dann eine Begründung von deinem behandelnden Arzt anfordern oder da anrufen. Allerdings kann die Kasse von dir verlangen, dass du die Taxigelder von dem Unfallverursacher einforderst.
Ich wünsch dir alles Gute!

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Sonnenschein
Gelöschter Benutzer

Re: Transportkosten Ablehnung trotz aG im Schwerbehinderten Ausweis

von Sonnenschein am 28.03.2011 20:31

Hallo Patina,
es ist gesetzlich geregelt, daß Fahrkosten für Behinderte mit aG von den Krankenkassen übernommen werden müssen, da hat der Medizinische Dienst nichts mit zu tun. Zweitens muß sich gegebenenfalls die Krankenkasse darum kümmern
wenn sie sich das Geld von der gegnerrischen Versicherung zurück holen will. Dafür muß Snupi 1 ja einen Unfall-
fragebogen ausfüllen.
Sonnenschein

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schlumpi1

56, Weiblich

Beiträge: 5

Re: Transportkosten Ablehnung trotz aG im Schwerbehinderten Ausweis

von schlumpi1 am 29.03.2011 13:23

Vielen Dank für die vielen Tips. Ich habe morgen Abend einen Termin bei meinem Anwallt. Habe den Ganzen Fall auch wegen des Unfalls an ihn übergeben. Dann nehme ich schon mal den Stress raus. Die KK hat die Fahrt für den 31.3. genehmigt aber die nächsten Fahrten nicht. Mal sehen, was mein Anwalt meint.

Viele liebe Grüße
Heike

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Sonnenschein
Gelöschter Benutzer

Re: Transportkosten Ablehnung trotz aG im Schwerbehinderten Ausweis

von Sonnenschein am 29.03.2011 13:55

Hallo,Schlumpi 1,
nochmal zu den Fahrkosten. Wenn Du deine Arztbesuche mit dem eigenen PKW machst, kannst Du Fahrkosten für
die Fahrt zum Arzt und zurück nach Kilometern mit der Krankenkasse abrechnen. Wieviel deine Kasse pro Kilometer
zahlt, weis ich zwar nicht, meine zahlt 0,22 Euro pro Kilometer. Ich lasse mir bei jeden Arztbesuch eine Bescheinigung
geben,trage die Kilometer ein,sammel die das Jahr über und reiche die Belege dann bei der Kasse ein.
Gruß Sonnenschein

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Transportkosten Ablehnung trotz aG im Schwerbehinderten Ausweis

von Leya am 29.03.2011 14:35

Hallo Schlumpi,

hast Du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, dann spielt das Folgende keine Rolle, brauchst also nicht weiterlesen.

Ohne Rechtschutzversicherung:

M. E. :

Der Verkehrsunfall könnte vom RA als eine rechtliche Angelegenheit und die Auseinandersetzung mit der KK als eine weitere rechtliche Angelegenheit betrachtet werden - wegen der Gebühren des RA, die erheblich sein können, deshalb bitte genau aufpassen, was er sagt und was man unterschreibt - .


Alles Gute und baldigen Erfolg in dieser leidigen Angelegenheit wünsche ich Dir.

Gruß

Leya

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