Arbeit & co

1  |  2  |  »  |  Letzte [ Nach unten  |  Zum letzten Beitrag  |  Thema abonnieren  |  Älteste Beiträge zuerst ]


sylvi

46, Weiblich

Beiträge: 12

Re: Arbeit & co

von sylvi am 28.03.2011 16:14

Hallo Patina
Habe den ausweiß beim gespräch schon gehabt und habe das damals nicht gesagt. Die haben auch nicht gefragt ob ich krank bin etc.

Lg Sylvi

Antworten

Patina
Gelöschter Benutzer

Re: Arbeit & co

von Patina am 20.03.2011 16:37

@ sylvi:

Hattest du bei deinem Vorstellungsgespräch/deiner Einstellung schon den Schwerbehindertenausweis?
Hat man dich nach Schwerbehinderung gefragt?
Dann kannst du Probleme kriegen. Und denk daran, wenn es nichts Schriftliches dazu gibt, dann stehst du alleine da.
Und wie willst du begründen, dass dich die Schwerbehinderung bei Einstellung beim Arbeiten nicht beeinträchtigte und jetzt auf einmal doch? Geht doch irgendwie nicht. ;-)

Vielleicht sucht du mal eine Rechtsberatung dazu auf.

Antworten

wolfskind

35, Weiblich

Beiträge: 1577

Re: Arbeit & co

von wolfskind am 20.03.2011 12:36

es könnte sein dass es bei deiner firma einen behindertenvertreter gibt. wende dich an diesen und lass ihn das regeln. er unterliegt auch der schweigepflicht.

Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.

Antworten

fr.maus

54, Weiblich

Beiträge: 6403

Re: Arbeit & co

von fr.maus am 20.03.2011 12:07

@silvi ,eigentlich können es sich die Discounter nicht mehr erlauben in die Schlagzeilen zu kommen,die meisten sind schon sehr kulant,es könnte sein das der Amtsarzt kommt wenn Du Dich "outest",aber wenn Du keine großen Beeinträchtigungen hast durch die Erkrankung dann wirst Du auch nicht geküdigt werden,Dein Arbeitgeber profitiert ja auch davon eine Person mit einem "Behindertenausweis zu beschäftigen,das kann steuerlich geltend gemacht werden.

L.G.Anke

Antworten

sylvi

46, Weiblich

Beiträge: 12

Re: Arbeit & co

von sylvi am 17.03.2011 11:20

Hallo Ihr
Ja das ist richtig. Wollte es angeben wegen kündigungsschutz und den 5 Tagen mehr urlaub. Muss dazu sagen das meine chefin darüber ebscheid weiß aber der "oberste" Boss ebend nicht. Und das sind ebend auch meine bedenken das sie mich kündigen werden obwohl ich ein sehr guten job mache

Lg Sylvi

Antworten

Sarah02

42, Weiblich

Beiträge: 80

Re: Arbeit & co

von Sarah02 am 13.03.2011 19:45

Hallo,

natürlich ist es von Vorteil, wenn man 5 freie Tage zusätzlich hat und einen höheren Kündigungsschutz. Aber wenn man ohnehin nicht öfter krank ist als die anderen, dann würde ich mir sehr genau überlegen, ob ich es meinem Arbeitgeber erzähle.

Es kommt natürlich sehr darauf an, wie kulant der Arbeitgeber ist. Aber gerade von den Discountern hat man in letzer Zeit sehr viel Negatives gehört. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die dann versuchen, einen rauszuekeln. Oder noch schlimmer: Dass sie einem kündigen, auch wenn sie dies rein rechtlich gar nicht dürften.

Aber wenn die Kündigung erstmal ausgesprochen ist, dann kann man nur noch gerichtlich vorgehen. Und das bedeutet immer viel Ärger & Stress.

LG,
Sarah

P.S.: Aber wie gesagt, ich kenne den Arbeitgeber nicht. Wenn man einen verständnisvollen Arbeitgeber hat, dann würde ich es vielleicht auch versuchen....

Antworten

fr.maus

54, Weiblich

Beiträge: 6403

Re: Arbeit & co

von fr.maus am 12.03.2011 13:49

@ Sarah,sie hat dann einen besonderen Kündigungsschutz und 5 Tage mehr Urlaub,ich hab auch im Discounter gearbeitet,aber eigentlich ist das auch für den Betrieb von Vorteil,wenn eine Person bzw.Arbeitnehmer schwerbeschädigt ist....Liebe Grüße Anke

Antworten

Sarah02

42, Weiblich

Beiträge: 80

Re: Arbeit & co

von Sarah02 am 12.03.2011 08:46

Hallo Sylvi,

soweit ich weiß, ist man nicht verpflichtet, seine Behinderung bei der Einstellung anzugeben - vor allem dann nicht, wenn dich die Behinderung in der Ausübung deiner Tätigkeit NICHT einschränkt. Das ist bei dir ja offenbar der Fall, du warst noch nicht mal öfter krank als ein durchschnittlicher Arbeitnehmer.

Rechtlich gesehen ist das also kein Problem. Wie dein Arbeitgeber reagiert, wenn du ihm im Nachhinein sagst, dass du schwerbehindert bist, ist natürlich eine andere Sache. Er kann versuchen, dich zu kündigen - dann müsstest du vor Gericht und deine Weiterbeschäftigung einklagen.

Du würdest vor dem Gericht zwar wahrscheinlich recht bekommen. Aber die Frage ist eben, ob du dir den ganzen Ärger mit dem Prozess antun willst.

Warum willst du denn deinem Arbeitgeber plötzlich davon erzählen?

Lg,
Sarah

Antworten

sylvi

46, Weiblich

Beiträge: 12

Re: Arbeit & co

von sylvi am 27.02.2011 18:45

Habe da ne frage zu dem Behindertenausweiß und arbeiten
Ich arbeite seit 5 Jahren beim discounter und habe bei der Einstellung verschwiegen das ich krank bin. Zumal sie auch nicht gefragt haben. Jetzt denke ich mir aber das ich durch den ausweiß ein Kündigunsschutz habe und 5 tage mehr urlaub im Jahr habe. Ich habe aber angst das die sagen ich habe das verschwiegen und das sie mich kündigen werden. Dürften sie das so einfach? Ich meine ich war ja nie auf diese Krankheit krank geschrieben.

Lg Sylvi

Antworten

Dieter

-, Männlich

Beiträge: 256

Re: Arbeit & co

von Dieter am 03.04.2010 20:22

... also da kan ich lucifera nur ausdrücklich recht geben.
Informiere Dich selbsz Gründlich bevor Du Dich zu dem ein oder anderen Weg entscheidest.
Die guten Erfahrungen von lucifera sind nicht selten

lg
Dieter

Bohr ein Loch in den Sand
sprich ein Wort hinein
sei leise
vielleicht
wächst dein kleines Vertrauen
irgendwann
groß in die Sonne

© Konstantin Wecker

Antworten
1  |  2  |  »  |  Letzte

« zurück zum Forum