Stichwörter beim Widerspruch (30%) ?
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Stichwörter beim Widerspruch (30%) ?
von fina am 29.10.2011 21:41Hallo,
Ich habe ähnliche Beiträge gesehen, ich wusste nicht, ob ich drin schreiben sollte oder einen neuen öffnen sollte... Ich hoffe, es ist so richtig.
ich habe vor 4 Monaten den Antrag gestellt und jetzt den Bescheid bekommen (30%). In meiner Selbsthilfegruppe haben sie mir alle gesagt, ich würde mindestens 30 % bekommen und müsste dann die Entscheidung widersprechen um mehr zubekommen.
Wenn ich aber sehe, dass viele von euch viel mehr Beschwerden haben als ich und erst auch soviel % (oder sogar weniger) bekommen, bin ich mir aber unsicher, ob ich es weiter versuchen soll.
Trotzdem habe ich 2 Fragen :
- was habe ich für Vorteile unter 50 % ausser für die Steuer ?
- gibt es irgendwelche Stichwörter, die unbedingt in dem Widerspruch gehören, damit die Behörden es nicht sofort ablehnen ?
Meine zweite Frage mag seltsam sein, ich verstehe nur nicht, warum man immer so sehr kämpfen muss für dieses Papierkram (je hartnäckiger, desto mehr Chancen hat man es zu bekommen).
Ich habe die Erfahrung schon für einen Kurantrag gemacht. Die Kur wurde 2 Mal abgelehnt und das dritte Mal wurde es mit einem "Stichwort" dann schnell genehmigt. Deswegen die Frage.
Danke
Re: Stichwörter beim Widerspruch (30%) ?
von Leya am 30.10.2011 02:21Hallo Fina,
klar hast Du es so richtig gemacht.
Es erscheint inoffizielle Politik und Anordnung zu sein, den Antragstellern erst nach einem Widerspruch (annähernd) das zuzubilligen, was Ihnen zusteht.
Dies könnte darin begründet sein, dass Schwerbehinderten Nachteilsausgleiche zustehen, die die öffentliche Hand Geld kosten.
Womit wir bei Deiner Frage nach den "Vorteilen" sind. Durch einer Erkrankung und Schwerbehinderung entstehen uns Nachteile gegenüber Gesunden. Da aber niemand wegen Krankheit, Behinderung u.a. benachteiligt werden darf, hat der Gesetzgeber für diesen Personenkreis den Anspruch auf Nachteilsausgleiche geschaffen.
Informationsbroschüren über Nachteilsausgleiche gibt fast jedes Bundesland heraus, wobei der Inhalt wegen der Basis (Bundesgesetz) gleich ist, so dass ich hier verlinke auf die Broschüre der Hansestadt Hamburg:
http://www.hamburg.de/integrationsamt/veroeffentlichungen/115052/nachteilsausgleiche.html
bzw. direkt die Broschüre http://www.hamburg.de/contentblob/115212/data/nachteilsausgleiche-broschuere.pdf
Ich habe die Broschüre eben schnell überflogen und zusätzlich (zum Nachteilsausgleich bei der Steuer) nur noch das folgende
gefunden, aber vielleicht magst Du ja nochmal gründlich durchlesen:
Für: behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40
Zuständig: Agentur für Arbeit Rechtsquelle/Fundstelle: § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 68 Absätze 2 und 3 SGB IX
Personen mit einem GdB von 30 bis 40 können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können. Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen „Status“ wie schwerbehinderte Menschen, das heißt Arbeitgeber können finanzielle Leistungen zur Einstellung und Beschäftigung erhalten;............................
(es folgen ausführliche Erläuterungen)
5.2.1 Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Für: schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen
Zuständig: Integrationsamt, Hamburger Straße 47, 22083 Hamburg
Erforderliche Unterlagen: Behindertenausweis, Gleichstellungsbescheid Rechtsquelle/Fundstelle: § 102 SGB IX vom 19. Juni 2001 (BGBl. I Seiten 1046, 1047) zuletzt geändert durch Artikel 28 Absatz 1 G vom 7. September 2007 BGBl. I Seite 2246, Rechtsstand: 15. September 2007 Z
ur Sicherung des Arbeitsplatzes erbringt das Integrationsamt vielfältige persönliche Hilfen und finanzielle Leistungen an behinderte Menschen und an Arbeitgeber. Dazu gehören zum Beispiel Beratung und persönliche Betreuung bei Schwierigkeiten im Arbeitsleben sowie finanzielle Hilfen, soweit diese nicht durch andere Träger der beruflichen Rehabilitation erbracht werden................................................................................................................................
(es folgen ausführliche Erläuterungen)
Für: schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen
...Die ordentliche (fristgerechte) Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts....
(es folgen ausführliche Erläuterungen)
Für: schwerbehinderte Menschen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind
Unter bestimmten Voraussetzungen auch für: den gleichgestellten Menschen.........................
(es folgen ausführliche Erläuterungen)
Für: schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen
Qulle: http://www.hamburg.de/contentblob/115212/data/nachteilsausgleiche-broschuere.pdf
Re: Stichwörter beim Widerspruch (30%) ?
von Leya am 30.10.2011 03:33weiter geht's...
Du hast geschrieben:
Vielleicht schreiben wir ja auch nur mehr über unsere Beschwerden Aber mal im Ernst, Beschwerden und Beeinträchtigungen sind m. E. nicht wirklich zu vergleichen, weil eben nie genau gleich, sondern bei jedem verschieden (stärker, länger, heftiger als ......). Also mach am besten Dich und Deine Beschwerden nicht klein. Weiter versuchen solltest Du es nach meiner Meinung auf jeden Fall, denn Du hast ja nichts zu verlieren.
Deine zweite Frage ist
Das ist eine wirklich gute Frage. Ich würde sagen: Nein, aber..........
Stichworte bzw. zu erfüllende Voraussetzungen und somit Formulierungen gibt es m. E. eigentlich nur bei den Merkzeichen.
Also, falls Du Merkzeichen beantragst, wäre es von Vorteil, die Voraussetzungen zu erfüllen, die zur Zuteilung der Merkzeichen erforderlich sind. Sie werden erläutert ab Seite 28 der Broschüre Behinderung und Ausweis
Sungmanitu-Wakan hat zum WIderspruch geschrieben:
Quelle: http://lupuslive.yooco.de/forum/show_thread.html?id=1287495&p=2
Auf der in dem Thread vorhergehenden Seite hat Sungmanitu-Wakan ihren Einspruch eingestellt und hier weitere Ausführungen
Wichtig ist aber vor allen Dingen, dass Du den Widerspruch fristgemäß einlegst. Die Begründung kann dann nachgereicht werden.
Falls Du in Deinen Erstantrag noch nicht so wie im folgenden beschrieben, die Funktionsbeeinträchtigungen aufgeführt hast,könnte dies ggf. im Widerspruch geschehen:
"....Ich habe mir daher ... über einige Zeit alle Beeinträchtigungen aufgeschrieben.
Außerdem habe ich mir die Broschüre "Behinderung und Ausweis angefordert. Heute gibt es auch die Möglichkeit, diese herunterzuladen: http://www.hamburg.de/integrationsamt/veroeffentlichungen/115198/behinderung-und-ausweis.html
Zunächst habe ich die Broschüre gründlich durchgelesen. Sehr wichtig ist ist dies:
Unter Gesundheitsstörungen in diesem Sinne versteht man nicht den regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand als solchen. Vielmehr ist damit die Auswirkung der Beeinträchtigungen gemeint, die durch den regelwid rigen Körper-, Geistes- oder Seelen zustand verursacht werden. Beispiel: Führt eine Behinderung (eine Salmonellendauerausscheidung, eine tuberkulöse Erkrankung usw.) zu einer zusätzlichen psychischen Belastung, weil die Umwelt dem behinderten Menschen wegen der Ansteckungsgefahr ablehnend gegenübersteht, so sollte das ebenfalls angegeben werden.
Beim Durchlesen der Behinderungen und Einschränkungen ( ab Seite 110 der Broschüre: http://www.hamburg.de/contentblob/115206/data/behinderung-und-ausweis-datei.pdf ) habe ich mir dann aufgeschrieben, welche der dortigen Einschränkungen ich auch habe.Hinzu kommen die Besonderheiten durch unsere Erkrankung und Therapien wie Z. B. bei einigen: Infektanfälligkeit und dadurch Infektvermeidung (keine öffentl. Verkehrsmittwl etc.) usw.
Also ausführlich zusammenstellen, wobei und in welchem Umfang und mit welchen Auswirkungen unsere Erkrankung uns in unseren normalen Funktionen beeinträchtigt."
Quelle:http://lupuslive.yooco.de/forum/schwerbehinderung_nur_gdb_20-11287066-t.html
Gruß
Leya
Re: Stichwörter beim Widerspruch (30%) ?
von fina am 30.10.2011 15:11HI,
Waouh, danke für die sehr ausführliche Antwort, die mir weiter geholfen hat, naja, ich muss noch ein bisschen weiter lesen (Handbuch usw...).
Also, ich habe mich entschieden, den Widersrpuch direkt Morgen zurückschicken aber ohne Begründung. Sie sollen einfach mein Fall erneut prüfen. Es dauert sowieso immer so lange um eine Antwort zu bekommen, in der Zeit kann ich mir Gedanken machen, wie ich den Rest schreibe (was nicht so einfach ist).
Mit dem psychischen Druck, das ist schon richtig eine doofe Sache, ich bin oft traurig, dass ich vieles nicht machen kann, es ist gar nicht so einfach. Andersrum, ich stelle mir vor, jemand der Blind ist oder Gehbehindert, wieviel % bekommt er denn ? 50 % ? 70 % ? Ich kann doch nicht verlangen fast so viel % zu haben wie sie. Es ist mir klar, dass es verschiedenen Behinderungen sind und, dass es vielleicht einfacher ist zu beurteilen, wenn die Behinderung greifbar oder sehbar ist, was bei uns nicht der Fall ist. Naja, ich habe trotzdem Schwierigkeiten oder Probleme, mich als Behindert zu sehen (es heisst auch, die Krankheit zu akzeptieren, und habe ich noch nicht ganz). Für mich ist Antrag eine Art zu sagen : "Ja, ich bin krank und es ist ok"... naja, mindestens ist es der ANfang.
So... jetzt habe ich mehr geschrieben als ich wollte.
Danke nochmal
Re: Stichwörter beim Widerspruch (30%) ?
von Leya am 30.10.2011 20:16Hallo Fina,
habe ich es richtig verstanden, dass Du einen Widerspruch schreiben willst so oder so ähnlich: "Ich erhebe Widerspruch gegen Ihren Bescheid und bitte um erneute Prüfung"?
Ich würde vorschlagen, Du hältst Dich besser an die Vorschläge in den amtlichen Broschüren. Schau dazu mal hier:
"...Widerspruchs.., dann kannst Du zur Fristwahrung zunächst einfach einen Widerspruch schreiben so wie auf Seite 70 der o. a. Broschüre." = Seite 70 von Behinderung und Ausweis
"Ich persönlich würde es geringfügig anders machen und " Schriftliche Begründung folgt" weglassen. Das Integrationsamt wird dann (nach meiner Erfahrung) in einem Antwortschreiben zur Begründung auffordern und für den Eingang der Begründung eine Frist setzen. Nach meinen bisherigen Erfahrungen kann man dann auch um Verlängerung der Frist bitten. ("Ich bitte um Verlängerung der Frist zur Begründung meines Widerspuchs bis zum xx.xx.xxxx. Um die Angelegenheit zu vereinfachen, erlaube ich mir, von einer Zustimmung Ihrerseits auszugehen, sofern ich keine gegenteilige Nachricht erhalte. Vielen Dank für Ihre Mühe.)
So, nun hast Du Dir genügend Zeit geschaffen, um eine ausführliche Begründung vorzubereiten, die Du dann entweder selbst ausformulierst und einreichst oder vielleicht nimmst Du Deine Aufzeichnungen auch mit zu einem Sozialverband und lässt Dich dort beraten. Das setzt voraus, dass Du dort Mitglied wirst. Dies kostet 5 € im Monat (manchmal weniger).
Ein Sozialverband kann Dich auch jetzt sofort beraten - denk bitte nur unbedingt an den fristgemäßen Widerspruch. Den müsstest Du ggf. schnell abschicken. Nach Fristablauf wäre der Bescheid rechtskräftig"
Quelle: http://lupuslive.yooco.de/forum/schwerbehinderung_nur_gdb_20-11287066-t.html
Also demnach evtl. so, so würde ich es machen:
Fina Mustermann Musterstr. 000 00000 Musterhausen
Integrationsamt Musterhausen
00000 Musterhausen
Gegen Ihren Bescheid vom......... GZ:.... erhebe ich hiermit
Widerspruch.
Gleichzeitig beantrage ich, mir alle ärztlichen Zeugnisse und Gut-
achten, die Grundlage für Ihren Bescheid waren, in Fotokopie zu
übersenden (einschließlich der Stellungsnahme des versorgungsärztlichen
Dienstes).
Fina Mustermann
Danach wirst Du von dem Integrationsamt irgendwann eine Antwort erhalten, entweder mit oder ohne Unterlagen, aber bestimmt mit einer Fristsetzung zur Begründung des Widerspruchs.
Diese Frist kann man dann auch noch verlängern lassen.
Gruß
Leya
Re: Stichwörter beim Widerspruch (30%) ?
von fina am 04.11.2011 09:18Hi,
danke nochmal, ich bin jetzt dabei, alle meine Symptome aufzuschreiben. Es ist gar nicht so einfach.
Was macht so ein Sozialverband. Wo und wie finde ich einen in meiner Nähe ?
lg
Re: Stichwörter beim Widerspruch (30%) ?
von Leya am 04.11.2011 11:56Hallo Fina,
es gibt in Deutschland zwei Sozialverbände, den SoVD und den VdK
Die Sozialverbände beschreiben sich selbst:
Der SOVD
Quelle: http://www.sovd.de/wir_ueber_uns.0.html
Der VdK
Quelle: http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de2&SID=Wowcbe0d6NQRXxyXdxO17YiTyI6SQ
und http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de5583&SID=6joQQwPAm2hudRaCdpqScelas1iccO
Kurzum, die Sozialverbände vertreten die Interessen ihrer Mitglieder im Bereich Sozialversicherungen und Behindertenrecht gegenüber dem Gesetzgeber. Außerdem beraten sie ihre Mitglieder in Fragen zu diesen Bereichen und unterstützen bei Antragstellung und sonstigem Papierkrieg. Sie führen für ihre Mitglieder auch Prozesse vor den Sozialgerichten. Sie erstreiten Grundsatzurteile z. B. vor dem Verfassungsgericht.
Am besten Du schaust mal auf die Seiten von SoVD und VdK.
SoVD in Deiner Nähe, hier: http://www.sovd-nrw.de/lv_nrw_service.0.html
VdK in Deiner Nähe, hier: http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=nw8359&SID=aSQg9P7BLxnqzRTCsrUKC5AfKKre1f
bzw. hier: http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=nw7&SID=aSQg9P7BLxnqzRTCsrUKC5AfKKre1f
Mitgliedsbeitrag liegt so bei ca. 4,50/5,00 € monatlich.
Gruß
Leya
Re: Stichwörter beim Widerspruch (30%) ?
von laechelnde am 04.11.2011 20:58Hallo Fina!
Zu Deiner Frage:
habe ich noch folgendes :
Im Öffentlichen Dienst (Zb. in Baden-Württemberg) gibt es mit 30%, 3 Urlaubstage im Jahr mehr.
Sonst meist erst ab 50%.
Also genau erkundigen, was in Deinem Bundesland und Deinem Arbeitsbereich gewerkschaftsmäßig ausgehandelt ist.
Alles Liebe,
Lächelnde
"Lebe jeden Tag als sei er Dein letzter!"
"Ich selber bin für das verantwortlich,
was ich Dir erlaube,
mit mir zu tun!"
Re: Stichwörter beim Widerspruch (30%) ?
von fina am 05.11.2011 22:07Mensch, ist es kompliziert !
habe auf die internetseiten von diesen Sozialverbände geschaut (SoVD und VDK).
Wenn ich richtig verstehe, können beiden in Sozialfragen und Angelegenheiten helfen, nun der VDK scheint sich auf Schwerbehinderten Recht mehr spezialisiert zu haben als der SoVD... Stimmt es so oder ist es eigentlich egal, wo ich anklopfe ?
Kann mir jemanden ein empfehlen ?
LG
Re: Stichwörter beim Widerspruch (30%) ?
von Leya am 06.11.2011 10:17Hallo Fina,
beide Sozialverbände beraten in den gleichen Bereichen, also auch im Schwerbehindertenrecht. Es ist also eigentlich egal, wo Du anklopfst.
Mit den Sozialverbänden in NRW habe ich keine Erfahrung, sondern nur in Hamburg. Und die Erfahrung hier mit dem VdK war eine grottenschlechte. Ich habe den Berater als sehr abwertend (was den Lupus und unsere Beschwerden betraf) und nahezu beleidigend uns (zwei Lupis) gegenüber empfunden. Der SoVD hingegen berät mich immer schnell, freundlich und kompetent. Ich lasse mich allerdings nicht von ehrenamtlichen Beratern in meinem Stadtteil beraten, sondern suche eines der beiden Hauptbüros auf. Dort arbeiten die Mitarbeiter hauptberuflich.
Vielleicht erhältst Du noch andere Hinweise hier aus dem Forum.
Gruß
Leya