Stundenreduzierung erst nach Gewährung der EMR???
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Stundenreduzierung erst nach Gewährung der EMR???
von PinkeMary am 17.10.2008 13:50Hallo ihr Lieben,
ich habe aus einer Arbeitsunfähigkeit heraus (bezog zu dieser Zeit schon Krankengeld) einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Meine ursprüngliche Wochenarbeitszeit beträgt 30 Stunden. Heute habe ich einen Anruf bekommen, dass der Antrag eingegangen und soweit bearbeitet wurde und die Prüfung durch die Ärzte erfolgt.
Nun arbeite ich seit Montag wieder und ich merke, es ist einfach zuviel. Durch das hochdosierte Cellcept ist mein HB-Wert nie höher als 8,5. Und das Cellcept reduzieren wäre nicht gut, da die Nierenschädigung dann schneller voranschreiten könnte. Somit ist der niedrige HB-Wert erstmal ein Dauerzustand. Ich wollte ab November auf 24 Wochenstunden runter gehen.
Weiß jemand von euch, ob das negative Auswirkungen auf die EMR haben könnte? Sollte ich erstmal abwarten, ob die Rente genehmigt wird?
Vielen Dank und liebe Grüße
Re: Stundenreduzierung erst nach Gewährung der EMR???
von Leya am 18.10.2008 13:54Hallo Pinkie Mary,
wenn Du merkst, dass es zu viel ist, spricht das doch m. E. ohnehin für eine sofortige Krankschreibung.
So aus dem Bauch heraus würde ich sagen, nicht von selbst reduzieren. Lass die Rentenversicherung ermitteln, in welchem Umfang Du noch arbeiten kannst und gib durch eine Reduzierung nichts vor, zumal Du ja auch nicht wissen kannst, ob die reduzierte Arbeitszeit nicht auch zu viel sein wird.
Da Du den Antrag bereits gestellt hast, könnte ich mir vorstellen, dass das Datum der Antragstellung auch Beginn einer eventuellen Rente sein wird. Was Du bei einer verkürzten Arbeitszeit in der Zeit bis zur Entscheidung verdienen würdest, würde wohl gegengerechnet werden, aber keinen Einflusss mehr auf die Ermittlung der Höhe der Rente haben.
Die Höhe der Rente wird wie folgt ermittelt:
http://www.vdk.de/ov-eichen/mime/00051967D1191315039.pdf
Eine volle Erwerbsminderungsrente beträgt im groben Schnitt 700 Euro im Monat. Je
nachdem, wie viel Sie eingezahlt haben, können Ihre persönlichen Ansprüche höher
aber auch niedriger ausfallen. Die Berechnung Ihrer Erwerbsminderungsrente erfolgt
- wie die aller gesetzlichen Renten - über die sogenannten Entgeltpunkte. Für jedes
Jahr, in dem Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, wird
eine bestimmte Zahl an Entgeltpunkten ermittelt. Dazu wird das Einkommen, auf das
Sie die Beiträge gezahlt haben, durch das Durchschnittseinkommen geteilt. Daraus
folgt, dass ein Arbeitnehmer, der genau den Durchschnittsverdienst hat, einen
Entgeltpunkt pro Jahr gutgeschrieben bekommt.
In einem zweiten Schritt wird der jährliche Durchschnitt Ihrer Entgeltpunkte ermittelt.
Diese durchschnittlichen Entgeltpunkte werden für die Berechnung Ihrer
Rentenansprüche für die sogenannte Zurechnungszeit zugrunde gelegt. Für jedes
Jahr zwischen dem Eintritt Ihrer Erwerbsminderung und Ihrem 60. Lebensjahr
werden Ihnen jeweils die durchschnittlichen Entgeltpunkte gutgeschrieben. Ihre
bisherige Versicherungszeit wird sozusagen bis zu Ihrem 60. Lebensjahr
hochgerechnet. Für die Zeit vom 60. Lebensjahr bis zum Eintritt in die Altersrente gibt
es keine Zurechnungszeit.....
Hier noch mehr vom Vdk
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de9574&SID=2xTGbYe20y11lGd7yXGNtrY3w6gyH2
Schau vielleicht auch mal hier. Gleiches Problem. Beiträge in einem Forum :
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de
Ggf. vom VdK oder SoVD beraten lassen.
Gruß
Leya
P.S.: Hier noch der Link zur Broschüre der Rentenversicherung zur Erwerbsminderungsrente
Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/erwerbsminderungsrente__das__netz__f_C3_
BCr__alle__f_C3_A4lle,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/erwerbsminderungsrente_das_netz_f%C3%BCr_alle_f%C3%A4lle" target="_blank">http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__
broschueren/03__rente/erwerbsminderungsrente__das__netz__f_C3_BCr__
alle__f_C3_A4lle,
templateId=raw,property=publicationFile.pdf/
erwerbsminderungsrente_das_netz_f%C3%BCr_alle_f%C3%A4lle
Link gekürzt
LG Karen
Re: Stundenreduzierung erst nach Gewährung der EMR???
von PinkeMary am 19.10.2008 18:41Hi leya,
vielen Dank für deine Antwort und die Links.
Es ist echt ein schwieriges Thema. Ich werde jetzt glaub ich folgendes machen: Die Rentenversicherung schickt mir ein Formular zu, welches vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss. Dort geht es um meine Tätigkeit und die Höhe des Gehalts. Allerdings werde ich das Formular selbst ausfüllen, da ich nicht möchte, dass mein AG von der Rente etwas erfährt. Noch nicht zumindest. Ich hoffe das ist ein gutes Zeichen, wenn die Rentenversicherung diese Infos haben möchte. In dem Zusammenhang werde ich jedoch (am liebsten von meinem Arzt) ein Schreiben beilegen, dass ich wieder arbeite, aber nicht in der Lage bin diese Arbeitsleistung für 30 Stunden die Woche zu halten. Es ist so, dass ich Cellcept nicht reduzieren kann, da dann vielleicht die Nierenschädigung zu schnell voranschreitet. Die Nebenwirkung davon ist der niedrige HB-Wert, der sich ja in nächster Zeit nicht ändern wird, weil sich die Dosierung von Cellcept ja auch nciht ändern wird. Dann kann ich ja als Begründung angeben, dass ich mir eine "freiwillige" Reduzierung nicht "leisten" kann und hoffe, dass dem Antrag schnell stattgegeben wird.
Meinst du das kann ich machen oder schieße ich mir dann ein Eigentor? Es ist wirklich nicht einfach, das alles "richtig" zu machen, denn wer weiß was in diesem Fall richtig oder falsch ist. Oh man, echt verzwickt.
Beim VDK bin ich Mitglied, die haben mir damals bei der Runterstufung der Schwerbehinderung sehr gut geholfen. Auch jetzt wollt ich mich informieren wegen der EMR und der Anwalt war ein totaler Stoffel und eigentlich war ich nicht schlauer als vorher. Das war schon echt doof.
Krankschreiben lassen will ich mich nicht, ich bin so froh, dass ich wieder "raus komme". War fast drie Monate zh. Aber auf der anderen Seite bin ich nicht in der Lage, die 30Std. zu halten. Wenn ich abends heim komme, bin ich einfach nur fertig und kann nix mehr machen als mich aufs Sofa legen und ausruhen.
Viele liebe Grüße
Pinke Mary
Re: Stundenreduzierung erst nach Gewährung der EMR???
von Dani am 19.10.2008 19:06Hallo Pinke Mary,
Das geht leider nicht. Das muß der Arbeitgeber ausfüllen.
Bei mir war es so, dass ich erst nach dem Bescheid meine Arbeitszeit reduziert habe. Das hatte aber den einfachen Grund, weil ich erst wissen musste, wieviel ich dazu verdienen darf. Und das steht erst im Rentenbescheid und ist ja auch bei jedem verschieden. Wenn die Bearbeitung aber noch länger gedauert hätte, dann hätte ich schon vorher reduziert, weil es einfach nicht mehr ging und ich Minusstunden ohne Ende gemacht hatte. Und erst jetzt, 8 Monate nach der Reduzierung, bin ich wieder auf meinen Sollstunden.
Das ist richtig! Ich hatte den Antrag im Oktober 2007 gestellt, im Februar habe ich den BEscheid bekommen, dass ich ab 1.11. Rente wegen teiwleiser Erwerbsminderung erhalte. Für Nov. und Dez. 2007 habe ich keine Rente bekomme, für Januar und Februar 2008 die halbe Teilrente und ab März 2008 (Reduzierung meiner Arbeitszeit) die volle Teilrente.
Liebe Grüße
Dani
Liebe Grüße
Dani
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Re: Stundenreduzierung erst nach Gewährung der EMR???
von PinkeMary am 19.10.2008 19:38Hi Dani,
die Sachbearbeiterin vom DR meinte jedoch zu mir, dass ich das Formular selbst ausfüllen kann, ich müsste nur eine Kopie meines Arbeitsvertrags beilegen. Aber davon mal abgesehen, kam mir grad eine gute Idee (ich finde zumindest das sie gut ist )
Ich habe mit meinem Chef besprochen, dass ich, wenn ich nicht mehr kann, nach hause gehen kann. Dieses Angebot habe ich auch schon in Anspruch genommen, aber ich will es natürlich nicht ausreizen. Aber ich werde dies beim DR angeben, auch mit der Begründung, dass ich nicht weiter krank sein wollte und das arbeiten versuchen wollte. Vielleicht sehen die dann, dass ich nicht mehr in der Lage bin, meine Stunden vor Beginn des Schubes zu halten.
Ich glaub ich hab mich jetzt grad ziemlich undeutlich ausgedrückt. Oder versteht ihr was ich sagen will?
Wieviel Stunden arbeitest du denn jetzt und wieviel hast du vor der Rente gearbeitet und hast du einen finanziellen Verlust oder geht das alles 1 zu 1 auf?
LG Pinke Mary
Re: Stundenreduzierung erst nach Gewährung der EMR???
von Dani am 19.10.2008 19:49Aaahhh...das wusste ich nicht. Wieder was dazu gelernt.
Bei mir war das mit dem Arbeitgeber kein Problem,. weil ich das vorher schon mit ihm abgesprochen hatte, dass ich die EM beantrage.
Also ich verstehs
Vielleicht wirst Du eh zum Gutachter geschickt und dem kannst Du auch alles erzählen.
Habe ich auch gemacht und er hat dann geschrieben, dass ich nur noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann.
Ich habe bis Juni 2006 voll gearbeitet (38 Std.), dann auf 33 reduziert und jetzt arbeite ich 25 Stunden. Einen finanziellen Verlust habe ich nicht. War ich auch sehr baff.
Aber es ist seit einigen Jahren so, dass es so berechnet wird, als hättest Du bis zur Regelaltersrente so eingezahlt, wie jetzt. Somit ist die Erwerbsminderungsrente gerade für junge Rentner das, was sie auch sein sollte: ein Ersatz für das Gehalt, welches man "verliert". Nur bei der vollen EM-Rente würde ich immensen Verlust haben.
Liebe Grüße
Dani
Liebe Grüße
Dani
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Re: Stundenreduzierung erst nach Gewährung der EMR???
von PinkeMary am 19.10.2008 19:58Könnte mir auch vorstellen, dass ich zum Gutachter muss. Ich hatte ja ne Kur beantragt, die jedoch jetzt abgesagt wurde, da meine Therapeutin mich für eine Essgestörten-Klinik vorgesehen hatte (hab ich ja drüber berichtet). Die von der DR meinte, sie wollen jetzt erstmal die Kur abwarten. Ich sagte ihr dann aber, dass das abgesagt wurde aus verschiedenen Gründen und dass von der Klinik dann eine Info käme (komisch im übrigen, dass die Durchschrift des Briefes noch nicht angekommen ist.)
Ich hoffe nur, dass das jetzt kein Nachteil für mich ist, obwohl die Absage der Kur ja gut begründet ist.
Wäre schön, wenn das alles schnell über die Bühne gehen würde.
Ist eigentlich eine EMR für die Erhöhung des GDB von Vorteil? Den Antrag hatte ich auch gestellt.
Re: Stundenreduzierung erst nach Gewährung der EMR???
von Dani am 19.10.2008 20:04Vielleicht musst Du auch gar nicht zum Gutachter. Ich musste nur zum Pneumologen, weil das der einzigste Arzt war, von dem ich keine Befunde eingereicht habe.
Warte einfach mal ab und mach Dir nicht soviele Gedanken.
Welche Stelle der Deutsche Rentenversicherung bearbeitet Dich? Bei mir war es Stralsund und ich war sehr begeistert. Ging alles ganz fix und die waren sehr nett.
Ich glaube, das hat keinen Einfluss.
Liebe Grüße
Dani
Liebe Grüße
Dani
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Re: Stundenreduzierung erst nach Gewährung der EMR???
von Lanka am 19.10.2008 20:04Hallo PinkeMary,
du kannst dir von der Beratungsstelle der Rentenversicherungsträger bereits die Information zum Hinzuverdienst geben lassen, in der Annahme, dem EU-Rentenantrag wird stattgegeben. Nach den Sozialgesetzbuch besteht eine Beratungs- und Auskunftspflicht. Meist erhälst du dann einen Entwurf eines Rentenbescheides mit allen Angaben.
Du hast ja einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt. Dies beinhaltet auch gleichzeitig die Überprüfung der teilweisen Erwersunfähigkeit. Das bedeutet, man kann noch zwischen 3 bis unter 6 Stunden einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Die Rentenversicherung wird nur feststellen, ob du teilweise Erwerbsunfähig oder Erwerbsunfähig bist. Eine Festlegung einer genauen Stundenzahl bei der teilweisen EU wird nicht erfolgen.
Also größtes Hindernis ist somit der Hinzuverdienst. Wie Dany bereits erwähnt hat, ist dieser bei jeden durch die Entgeltpunkte verschieden. Sobald du aber deine im jeweiligen Jahr gültige Hinzuverdienstgrenze weißt, kannst du unbedenklich auch die Stundenzahl reduzieren. Wichtig: Maßgeblich bei der Ermittlung des Hinzuverdienstes ist dein sozialversicherungspflichtiger Bruttoverdienst. Zu beachten ist weiterhin, dass du die Hinzuverdienstgrenze zweimal im Jahr bis zum doppelten der Hinzuverdienstgrenze überschreiten darfst. Dies geschieht in den meisten Fällen bei Lohnerhöhungen oder Weihnachtszuwendungen. Wenn du tarifrechtlich bezahlt wirst, z. B. Öffentlicher Dienst, dann kann es schon einmal vorkommen, dass man die Hinzuverdienstgrenze mehrfach überschreitet. Also Vorsicht!!
Das kannst du auch an dem Beispiel von Dany erkennen.
Ich hatte meinen Antrag im November 2005 gestellt. Gleichzeitig hatte ich meine Arbeitszeit von damals 38,5 Std. auf Teilzeit 27,5 Std. reduziert, weil ich die Hinzuverdienstgrenz kannte.
Da ich leider nicht erlesen konnte, ob du in der Privatwirtschaft oder im Öffentlichen Dienst beschäftigt bist, schreibe ich mal noch nichts zum Thema Informationspflicht an den Arbeitgeber. Trotzdem nur hier der Hinweis: Solltest du nach tarifrechtlichen Bestimmungen beschäftigt sein, so schaue bitte einmal dort nach. Es gibt auch dort viele Fußangeln...
Und jetzt drücke ich dir ganz feste die Daumen, dass über deinen Antrag schnell entschieden wird.
LG
Lanka
Liebe Grüße
Lanka
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Sei achtsam mit dir selbst. Sei achtsam mit anderen.(Dalai Lama)