Schwerbehindert zeichen G brauch hilfe und tips
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Schwerbehindert zeichen G brauch hilfe und tips
von steffi280 am 15.02.2011 12:21hallo habe mit lupus sjögren s. und aps grad 30 bekommen und mit 50 gleichgestellt worden. nun will ich das G beantragen wie und was muß ich schreiben? habe probleme mit mein gelenken hand und fuß und knie. gehe seit über ein jahr jede woche zur Physio damit geht es meistens ganz gut . kann ich da was bestimmtes schreiben? habt ihr tips wie ich die zustimmung bekomme dafür? danke euch steffi
Re: Schwerbehindert zeichen G brauch hilfe und tips
von fr.maus am 15.02.2011 14:37Meiner Meinung nach ist das sehr schwer n G zu bekommen,meistens bekommen es die Leute die im Rollstuhl sitzen und nur kleine Strecken mit Krücken oder anderen Hilfsmitteln laufen können,liebe Grüße Anke
Re: Schwerbehindert zeichen G brauch hilfe und tips
von sungmanitu-wakan am 15.02.2011 14:46Hallo Steffi,
hier:
http://lupuslive.yooco.de/forum/t.1287495-schwerbehinderung_g.html#1613009
habe ich mal sämtliche Schreiben (insgesamt 4 Beiträge) reingesetzt von meiner Auseinandersetzung mit dem Versorgungsamt.
Kannst ja mal lesen ob da für dich was passt, bzw. dementsprechend anders formulieren.
Gruß Susanne
Erst habe ich gemerkt, daß es so ist -
und dann habe ich begriffen warum es nicht anders sein kann.
Und doch will ich das es anders wird!
Tucholsky
Re: Schwerbehindert zeichen G brauch hilfe und tips
von wolfskind am 15.02.2011 14:49ich habe das G bekommen wegen meiner arthritis und den ödemen durch die herzbeteilgung.
Wovon das Herz voll ist, läuft der Mund über.
Patina
Gelöschter Benutzer
Re: Schwerbehindert zeichen G brauch hilfe und tips
von Patina am 15.02.2011 15:26Merkzeichen G: klicken
Re: Schwerbehindert zeichen G brauch hilfe und tips
von Leya am 15.02.2011 15:48Hallo,
wenn ich die Gesetze korrekt verstanden habe, dann erhalten nur Schwerbehinderte (also ab einem GDB von 50) Merkzeichen (sofern sie ihnen zustehen).
Da Du nicht schwerbehindert bist, kannst Du m. E. demnach auch keine Merkzeichen erhalten.
Aber vielleicht machst Du Dich diesbezüglich noch schlau:
http://www.bmas.de/portal/33270/property=pdf/
k710__2009__05__13__versorgundsmed__verordnung.pdf
Außerdem (Zitat aus obigem Link):
der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr infolge einer behinderungsbedingten
Einschränkung des Gehvermögens sind als erfüllt anzusehen,
wenn auf die Gehfähigkeit sich auswirkende Funktionsstörungen
der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bestehen, die
für sich einen GdB von wenigstens 50 bedingen. Darüber hinaus können
die Voraussetzungen bei Behinderungen an den unteren Gliedmaßen
mit einem GdB unter 50 gegeben sein, wenn diese Behinderungen
sich auf die Gehfähigkeit besonders auswirken, z.B. bei Versteifung des
Hüftgelenks, Versteifung des Knie- oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung,
arteriellen Verschlusskrankheiten mit einem GdB von 40. Auch bei
inneren Leiden kommt es bei der Beurteilung entscheidend auf die Einschränkung
des Gehvermögens an. Dementsprechend ist eine erheb li-
che Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit vor allem bei Herz schäden
mit Beeinträchtigung der Herzleistung wenigstens nach Gruppe 3
und bei Atembehinderungen mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion
wenigstens mittleren Grades anzunehmen. Auch bei anderen
inneren Leiden mit einer schweren Beeinträchtigung der körperlichen
Leistungsfähigkeit, z.B. chronische Niereninsuffizienz mit ausgeprägter
Anämie, sind die Voraussetzungen als erfüllt anzusehen........................
Vielleicht magst Du auch mal in diese Broschüre schauen
http://www.hamburg.de/integrationsamt/veroeffentlichungen/115198/behinderung-und-ausweis.html
Gruß
Leya