60% schwerbehinderung und frage zur steuerbefreiung
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60% schwerbehinderung und frage zur steuerbefreiung
von masipulami am 24.11.2008 13:09ich habe nach langen hin und her 60% bekommen nun ist mein mann udn ich zum finanzamt weil wir wählen können ob öffentliche verkehrsmittel oder aber 50% steuerersparnis für das auto,.. ich nutze das auto fast ausschliesslich,.. aber da es auf den namen meines mannes läuft, stehen mir die 50% ermässigung nicht zu.
auf meinen namen über tragen geht nicht da es dann probleme mit der finanzierung gäbe das haben wir schon ducrchgespielt und uns erkundingt,.. hat eienr von euch sowas auch schon erlebt?
lg sandra
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Re: 60% schwerbehinderung und frage zur steuerbefreiung
von mmair am 24.11.2008 14:02Nein das hab ich nicht selber, da ich nur 50GdB hab und hab nie erkündigt wie das funktioniert. Aber wenn ich mich nicht irre, hab ich mals gelesen, das (aber ich glaube für KFZ befreiung braucht man nicht nur 60 aber auch das G Merkzeichen?) jedenfalls hab gelesen das auch wenn der Auto auf jemand andere Zugelassen sind oder ein andere fahrt, solang das Auto überwiegend der Behinderten zum transportiern benutzt sind kann der Steurerersparnisse in anspruch genommen. Aber da bin ich nicht so sicher, war nur eine "glaub ich hab das mal gelesen), ich kann spater suchen ob ich noch eine Quelle wo das geschreiben sind finden.
LG
Monique
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Re: 60% schwerbehinderung und frage zur steuerbefreiung
von mmair am 24.11.2008 14:08Ha, habs gleich gefunden.....ja ist so das der KFZ muss auf das SB-Person zugelassen (geht auch so wenn es ein minderjährige sind)
Auf schriftliche Anforderung übersendet das Versorgungsamt dem Behinderten ein Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke und ein Antragsformular. Damit wird die Steuerermäßigung beim Finanzamt beantragt. Das Finanzamt vermerkt die Steuerermäßigung auf dem Beiblatt und im Fahrzeugschein.
Das Fahrzeug, für das der Behinderte Steuerermäßigung beantragt, muss auf seinen Namen zugelassen sein. Dies ist auch bei Minderjährigen möglich. Die Steuerermäßigung wird nur für ein Kraftfahrzeug gewährt. Es darf nur für Zwecke der Fortbewegung oder der Haushaltsführung des Behinderten genutzt werden. Werden Güter (ausgenommen Handgepäck) oder entgeltlich Personen (ausgenommen gelegentliche Mitbeförderung sowie Fahrgemeinschaften) befördert, erlischt die Steuerermäßigung.
Ist ein Personenkraftwagen bereits steuerfrei, weil er schadstoffarm ist, gelten die Nutzungsbeschränkungen nicht. Der Behinderte sollte in diesem Falle überlegen, ob er lieber die "Freifahrt" beansprucht. Dann entfiele allerdings die Beitragsermäßigung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Will der Behinderte später lieber die "Freifahrt" beanspruchen, so muss er beim Finanzamt erst den Vermerk im Beiblatt löschen lassen, seine Fahrzeugversicherung benachrichtigen und das Beiblatt dann beim Versorgungsamt mit einer Wertmarke versehen lassen.
Sind mehrere Schwerbehinderte, die alle als Einzelne die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung erfüllen, gemeinsam Halter eines Kraftfahrzeugs und erhält keiner dieser Behinderten eine Steuerermäßigung für ein weiteres Fahrzeug, so kann für das Fahrzeug Steuerermäßigung in Höhe von 50 % beantragt werden.
Hier
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Re: 60% schwerbehinderung und frage zur steuerbefreiung
von masipulami am 25.11.2008 08:33superdanke das G zeichen habe ich, leider bringt mir somit mein behinderten ausweiss rein gar nichts,.;-(aber vielen vielen dank für die infos
lg sandra
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Re: 60% schwerbehinderung und frage zur steuerbefreiung
von mmair am 25.11.2008 13:15Doch du kannst immernoch für die freifahrt mit der Offenlicheverkehr bekommen. Wir weiss wann du mal mit Bus oder Bahn gehen muss.
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Re: 60% schwerbehinderung und frage zur steuerbefreiung
von BlueEyes am 25.01.2009 14:26Hallo!
Mit diesem Ausweis kannst du auch ermässigt z.B. ins Hallenbad oder Freizeitbad. ich habe auf meine Lupusnephritis 80% bekommen, allerdings ohne Zusatz z.B. "G". Trotzdem bekomme ich bei meiner Steuererklärung Geld zurück.
Liebe Grüße
Nancy