Verschlimmerungsantrag Schwerbehinderung

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Micky

54, Weiblich

Beiträge: 2487

Verschlimmerungsantrag Schwerbehinderung

von Micky am 06.04.2009 10:12

Hallo Leute,

mein Rheumatologe hat mir geraten, einen Verschlimmerungsantrag (heißt das so?) wegen meines GdB zu stellen. Jetzt habe ich die Formulare hier liegen und sehe, dass ich die Feststellung auch rückwirkend beantragen kann. Und wenn ich dies tue, ist der Grund anzukreuzen, und zwar: wegen Steuer, wegen Rente oder wegen anderen Gründen. Da ich mich momentan im Widerspruchsverfahren bzgl. meiner Rente befinde, wurde ich hier natürlich hellhörig. Macht es Sinn, hier die Rückwirkung ab Rentenantrag zu beantragen? Ich dachte immer, dass Schwerbehinderung und Rente nicht zusammenhängen, der GdB also keinen Einfluss hat. :?:

VG Micky

Gruß Micky

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NiNoa

47, Weiblich

Beiträge: 428

Re: Verschlimmerungsantrag Schwerbehinderung

von NiNoa am 06.04.2009 12:09

Hi Micky,

ich habe am Jahresanfang auch einen Verschlimmerungs-Antrag (das heißt wohl im Volksmund so?!) gestellt und zwar eine Ablehnung bekommen, aber jetzt einen saftigen Widerspruch eingelegt und hoffe das Beste.

Ich habe dort seinerzeit mein Kreuzchen bei "Steuer" gemacht und für den Fall um rückwirkende Wirkung;-) gebeten. Daher weiß ich ob des Rentenfalles nicht recht Bescheid.

ABER: als ich meine Rente beantragte (die jetzt durch ist und seit dem 01.03 greift), war für den Gutachter der Blick "Aha, 40% GdB hat sie schon!" vielleicht nicht unwichtig. Ferner habe ich jetzt im umgekehrten Falle, also bei der Beantragung des VAntrages, den Rentenbescheid beigefügt. Nach dem Motto "Eine Institution hat schon einmal beschieden, dass ich echt betroffen bin, also eine Glaubwürdigkeit mehr."
Ob das logisch ist, weiß ich nicht, aber es erschien mir einen Versuch wert.

Drücke dir die Daumen und kann nur raten: pack' in diesen Antrag schon so viel wie möglich rein (punktgenaue Belastung im Alltag und auch einer Schubsituation, Aktuellstes vom Facharzt usw.), dann bleibt dir ein Widerspruch womöglich erspart. Kannst ja auch noch in meinen Thread "SLE = automatisch 50% GdB" gucken, da habe ich auch gute Tips bekommen.

Herzliche Grüße, NiNoa:P

"Ich habe unter denen, die sich einer unerschütterlichen Gesundheit erfreuen, noch keinen getroffen, der nicht nach irgendeiner Seite hin ein bißchen beschränkt gewesen wäre; wie solche, die nie gereist sind." André Gide (1869-1951)

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Micky

54, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: Verschlimmerungsantrag Schwerbehinderung

von Micky am 06.04.2009 15:10

Danke für deine Antwort, Ninoa,

den GbB von 50 habe ich schon seit 2006. Nur meint der Rheumadoc, dies wäre zu wenig.
Was das Rentenverfahren angeht, da befinde ich mich derzeit im Widerspruch. Der erste Gutachter hatte geschrieben, ich wäre nicht schwerbehindert. :evil:

Gruß Micky

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4778

Re: Verschlimmerungsantrag Schwerbehinderung

von Leya am 06.04.2009 22:41

Trifft nicht auch "wegen anderen Gründen" zu, nämlich, weil es Dir eben auch schon länger (deshalb rückwirkend) schlechter geht als bei einem GdB von 50%?
Warum nicht alles ankreuzen (Steuer, Rente und "wegen anderen Gründen")?


Gruß

Leya

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Micky

54, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: Verschlimmerungsantrag Schwerbehinderung

von Micky am 07.04.2009 13:57

Hallo Leya,

ja, vielleicht sollte ich alles ankreuzen. Ich kann mir halt nicht erklären, was ich mit den jeweiligen Kreuzen auslöse oder bezwecke. Oder warum zwischen Steuer und Rente unterschieden wird.

Gruß Micky

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NiNoa

47, Weiblich

Beiträge: 428

Re: Verschlimmerungsantrag Schwerbehinderung

von NiNoa am 07.04.2009 14:03

Stimmt, ich wüsste den Unterschied auch nicht zu erklären...:#: Ggf. gehts nur um das Formular, was sie dann zu erstellen hätten: fürs Finanzamt oder für die BfA, bzw. LVA?!

Und leya hat wohl recht, was kann beim Alles-ankreuzen schon passieren?! Nix, würde ich meinen.

Aber ist das nicht schräg, Micky?! Da hast du schon einen GdB von 50% und der Arzt im Rahmen des Rentenantrages meint, du wärst ganz normal leistungsfähig??? Als hätten die Gutachter bei der Schwebi-Stelle nicht vernüftig geguckt...

Drücke dir die Daumen und werde auch berichten, wenn es bei mir Neues gibt. Vielleicht kann es ja auch dir nützen.

LG, NiNoa

"Ich habe unter denen, die sich einer unerschütterlichen Gesundheit erfreuen, noch keinen getroffen, der nicht nach irgendeiner Seite hin ein bißchen beschränkt gewesen wäre; wie solche, die nie gereist sind." André Gide (1869-1951)

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Micky

54, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: Verschlimmerungsantrag Schwerbehinderung

von Micky am 07.04.2009 14:07

Da hast du schon einen GdB von 50% und der Arzt im Rahmen des Rentenantrages meint, du wärst ganz normal leistungsfähig???

Ja, da fällt man doch vom Glauben ab!

Drücke dir die Daumen und werde auch berichten, wenn es bei mir Neues gibt. Vielleicht kann es ja auch dir nützen.

Das ist lieb, danke.

Gruß Micky

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anniidol

55, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: Verschlimmerungsantrag Schwerbehinderung

von anniidol am 08.04.2009 00:41

Laß dir doch das Formular auf dem Versorgungsamt oder telefonisch mal erklären.

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4778

Re: Verschlimmerungsantrag Schwerbehinderung

von Leya am 08.04.2009 02:57

Vielleicht haben wir hier die Antwort schon gefunden:

Hier

http://www.hamburg.de/integrationsamt/veroeffentlichungen/115198/behinderung-und-ausweis.html

einen Klick auf

"Downloads
behinderung-und-ausweis-datei "

oder gleich hier klicken:

http://www.hamburg.de/contentblob/115206/data/behinderung-und-ausweis-datei.pdf

Die Position, die hier Thema ist, kommt sowohl im Erst- als auch im Verschlimmerungsantrag (Seite 59 ) vor. Sie ist in der Broschüre zur Erläuterung mit der Randnummer 6 versehen. Diese Randnummer wird auf der Seite 16 wie folgt erläutert:

Zu Randnummer 6:
■ Hier können Eintragungen vorgenommen werden, wenn die Behinderung
schon vor der Antragstellung vorgelegen hat und ein besonderes Interesse an
einer Anerkennung vor Antragstellung glaubhaft gemacht wird.
■ Bei der Inanspruchnahme mancher Rechte oder Nachteilsausgleiche kommt es
darauf an, ab wann die Eigenschaft als (schwer-)behinderter Mensch, Grad der
Behinderung oder gesundheitliche Merkmale nachgewiesen sind. Das gilt z. B.
für den Zusatzurlaub und auch für die Inanspruchnahme von Steuerermäßigungen.
(Manche Steuerermäßigungen können rückwirkend für ein ganzes
Jahr in Anspruch genommen werden, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft
nur für einen Kalendertag im Jahr festgestellt wurde). Da viele behinderte
Menschen die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft nicht am gleichen
Tag beantragen, an dem auch die Behinderung eingetreten ist (z. B. bei
Unfällen und beginnenden Erkrankungen), kann angeben werden: „Ich bitte
um rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ab Monat/
Jahr.“ Sie tragen als Datum dann den Zeitpunkt ein, von dem sie meinen, dass
dann ihre Behinderung eingetreten ist oder von dem an sie einen bestimmten
Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen wollen.
■ Wenn die Behinderung bereits in einem Bescheid oder einer Entscheidung
festgestellt worden ist (vgl. Randnummer 7) und der Antragsteller dennoch
auf eine anderweitige Feststellung durch das Versorgungsamt Wert legt, die
von der Feststellung im Rentenbescheid usw. natürlich abweichen kann, so
sollte er das besonders angeben.
■ Wenn dem Antragsteller die Kündigung des Arbeitsverhältnisses droht und er
den Kündigungsschutz nach dem SGB IX in Anspruch nehmen will, sollte er
hier darauf hinweisen (evtl. auf einem besonderen Blatt).


Gruß

Leya

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