Was ist nach Ende der Erwerbsunfähikeitsrente?

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fr.maus

54, Weiblich

Beiträge: 6403

Was ist nach Ende der Erwerbsunfähikeitsrente?

von fr.maus am 10.06.2010 20:05

Hallo ,ich überlege gerade was man an Altersrente bekommt nach dem Ende der Erwerbsunf.rente.
Oder ist das die Summe die wir jetzt als EU-Rente bekommen.Weiß das jemand?:rolleyes:

L.G.Anke

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fr.maus

54, Weiblich

Beiträge: 6403

Re: Was ist nach Ende der Erwerbsunfähikeitsrente?

von fr.maus am 11.06.2010 18:13

Ok scheint keiner zu wissen hätte mich ja mal interessiert wie das ab 67 dann läuft weil mir jemand erzählt hat die Altersrente wird viel weniger sein.L.G.Anke:rolleyes:

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Was ist nach Ende der Erwerbsunfähikeitsrente?

von Leya am 11.06.2010 22:29

Hallo Frau Maus,

nach meinen Informationen bleibt unsere Rente gleich.

Ich hatte genau diese Frage bei einer Telefon-Aktion einer großen Tageszeitung gestellt. Und sie wurde mir so von einer Rentenberaterin beantwortet. Der Zettel mit der Notiz ist allerdings unauffindbar ebenso die Fachbezeichnung in meinem Gedächtnis.

Gruß

Leya

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Leya

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Beiträge: 4773

Re: Was ist nach Ende der Erwerbsunfähikeitsrente?

von Leya am 11.06.2010 22:40

http://www.ihre-vorsorge.de/Expertenforum-Thema.html?id=53386&dekade=1

und hier die Antwort

http://www.ihre-vorsorge.de/Expertenforum-Thema.html?id=53390&dekade=1

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Was ist nach Ende der Erwerbsunfähikeitsrente?

von Leya am 11.06.2010 22:45

http://www.guter-rat.de/forum/viewtopic.php?t=280&postdays=0&postorder=asc&start=30&sid=cc73e90d1d8d8f4cd8f8277b4acd8639

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Leya

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Beiträge: 4773

Re: Was ist nach Ende der Erwerbsunfähikeitsrente?

von Leya am 11.06.2010 23:16

http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=103640


Und jetzt endlich richtig konkret:

Frage

Mein Vater bezieht seit Ende 2004 auf Grund einer Tumorerkrankung eine EU-Rente (ist also zu diesem Zeitpunkt aus dem Arbeitsprozess ausgeschieden) und besitzt auch auf Grund dieser Erkrankung einen SB-Ausweis (50 % Kb)...........................


http://www.ihre-vorsorge.de/Expertenforum-Thema.html?id=78520&dekade=1

Antwort
Von der Theorie her hat Ihr Vater einen Anspruch auf Umwandlung der EM-RT in eine Altersrente, wenn er die Wartezeit von 35 Jahren rentenrechtlichen Zeiten hat. Die 10,8% Kürzung bleibt bei dieser Rente ebenfalls. Ob es mehr wird ..............


http://www.ihre-vorsorge.de/Expertenforum-Thema.html?id=78521&dekade=1

Ergänzung der Antwort
Die Kürzung bleibt weiterhin und die Altersrente würde sich bestenfalls geringfügig erhöhen, wenn nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderung noch Beiträge (z.B. aufgrund KG- oder ALG-Bezug oder einer geringfügigen Beschäftigung) entrichtet wurden.
Eine Verminderung der Altersrente ist jedoch durch § 88 SGB VI ausgeschlossen, da mindestens der bisherige Zahlbetrag zu zahlen ist (Besitzschutz).


http://www.ihre-vorsorge.de/Expertenforum-Thema.html?id=78524&dekade=1

Weitere Ergänzung der Antwort
"der Theorie nach" besagt lediglich, dass man die Möglichkeit hat einen neuen Antrag auf Altersrente stellen kann, es aber nicht zu einer höheren Rente führen muss. Deshalb sollten Sie sich eine Probeberechnung von der RV anfordern oder eine AuB Stelle aufsuchen.
Rechtsgrundlage sind die §§ 37 i.V.m. 237a SGB VI.



http://www.ihre-vorsorge.de/Expertenforum-Thema.html?id=78549&dekade=1


SGB VI § 88

§ 88 Persönliche Entgeltpunkte bei Folgerenten
(1) Hat ein Versicherter eine Rente wegen Alters bezogen, werden ihm für eine spätere Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Hat ein Versicherter eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen und beginnt spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs dieser Rente erneut eine Rente, werden ihm für diese Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Satz 2 gilt bei Renten für Bergleute nur, wenn ihnen eine Rente für Bergleute vorausgegangen ist.


http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__88.html


Gruß

Leya

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Leya

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Beiträge: 4773

Re: Was ist nach Ende der Erwerbsunfähikeitsrente?

von Leya am 11.06.2010 23:17

Jetzt ist das Wort in meinem Gedächtnis auch wieder da: Besitzschutz

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fr.maus

54, Weiblich

Beiträge: 6403

Re: Was ist nach Ende der Erwerbsunfähikeitsrente?

von fr.maus am 12.06.2010 08:20

Liebe Leya vielen Dank für die umfangreichen Informationen .Schönes Wochenende Liebe Grüße Anke:-)

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mausi
Gelöschter Benutzer

Re: Was ist nach Ende der Erwerbsunfähikeitsrente?

von mausi am 14.06.2010 00:53

Ich bedanke mich auch

lG kersi

War eine sehr gute Frage!

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