Was ist nach Ende der Erwerbsunfähikeitsrente?
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Was ist nach Ende der Erwerbsunfähikeitsrente?
von fr.maus am 10.06.2010 20:05Hallo ,ich überlege gerade was man an Altersrente bekommt nach dem Ende der Erwerbsunf.rente.
Oder ist das die Summe die wir jetzt als EU-Rente bekommen.Weiß das jemand?
L.G.Anke
Re: Was ist nach Ende der Erwerbsunfähikeitsrente?
von fr.maus am 11.06.2010 18:13Ok scheint keiner zu wissen hätte mich ja mal interessiert wie das ab 67 dann läuft weil mir jemand erzählt hat die Altersrente wird viel weniger sein.L.G.Anke
Re: Was ist nach Ende der Erwerbsunfähikeitsrente?
von Leya am 11.06.2010 22:29Hallo Frau Maus,
nach meinen Informationen bleibt unsere Rente gleich.
Ich hatte genau diese Frage bei einer Telefon-Aktion einer großen Tageszeitung gestellt. Und sie wurde mir so von einer Rentenberaterin beantwortet. Der Zettel mit der Notiz ist allerdings unauffindbar ebenso die Fachbezeichnung in meinem Gedächtnis.
Gruß
Leya
Re: Was ist nach Ende der Erwerbsunfähikeitsrente?
von Leya am 11.06.2010 22:45Re: Was ist nach Ende der Erwerbsunfähikeitsrente?
von Leya am 11.06.2010 23:16http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=103640
Und jetzt endlich richtig konkret:
Frage
http://www.ihre-vorsorge.de/Expertenforum-Thema.html?id=78520&dekade=1
Antwort
http://www.ihre-vorsorge.de/Expertenforum-Thema.html?id=78521&dekade=1
Ergänzung der Antwort
Eine Verminderung der Altersrente ist jedoch durch § 88 SGB VI ausgeschlossen, da mindestens der bisherige Zahlbetrag zu zahlen ist (Besitzschutz).
http://www.ihre-vorsorge.de/Expertenforum-Thema.html?id=78524&dekade=1
Weitere Ergänzung der Antwort
Rechtsgrundlage sind die §§ 37 i.V.m. 237a SGB VI.
http://www.ihre-vorsorge.de/Expertenforum-Thema.html?id=78549&dekade=1
SGB VI § 88
(1) Hat ein Versicherter eine Rente wegen Alters bezogen, werden ihm für eine spätere Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Hat ein Versicherter eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen und beginnt spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs dieser Rente erneut eine Rente, werden ihm für diese Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt. Satz 2 gilt bei Renten für Bergleute nur, wenn ihnen eine Rente für Bergleute vorausgegangen ist.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__88.html
Gruß
Leya
Re: Was ist nach Ende der Erwerbsunfähikeitsrente?
von Leya am 11.06.2010 23:17Jetzt ist das Wort in meinem Gedächtnis auch wieder da: Besitzschutz
Re: Was ist nach Ende der Erwerbsunfähikeitsrente?
von fr.maus am 12.06.2010 08:20Liebe Leya vielen Dank für die umfangreichen Informationen .Schönes Wochenende Liebe Grüße Anke
mausi
Gelöschter Benutzer
Re: Was ist nach Ende der Erwerbsunfähikeitsrente?
von mausi am 14.06.2010 00:53Ich bedanke mich auch
lG kersi
War eine sehr gute Frage!