Zählt Übergangsgeld zu den 78 Wochen Krankengeld?

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Lockenfee

57, Weiblich

Beiträge: 59

Zählt Übergangsgeld zu den 78 Wochen Krankengeld?

von Lockenfee am 22.03.2012 15:46

Hallo Leute,

eine Frage. Ich habe gerade von der Krankenkasse einen Anruf gehabt, daß mein Krankengeld jetzt schon ausgesteuert wird.
Ich war im Januar/Februar 2012 3 Wochen zur Reha und habe in diesem Zeitraum Übergangsgeld erhalten. Zählt dieser Zeitraum auch in die 78 Wochen mit hinein? Das Krankengeld ruhte ja da in diesem Zeitraum.
Wer kann mir meine Frage beantworten?
Danke. 

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Zählt Übergangsgeld zu den 78 Wochen Krankengeld?

von Leya am 22.03.2012 22:47

Hallo Lockenfee,

zu Deiner Frage kann ich Dir keine Antwort geben.

Ich würde mich bei so wichtigen Angelegenheiten immer an eine professionelle Rechtsberatung wenden z. B. bei den Sozialverbänden (SoVD und VdK), einem Rechtsanwalt o.ä..

Gebe ich die Suchbegriffe in einer Suchmaschine ein, sehe ich, dass Deine Frage auch von anderen schon häufiger gestellt wurde. Vielleicht magst Du die Ergebnisse aufrufen?:
übergangsgeld anrechnung auf dauer krankengeldbezug

Zwei Ergebnisse davon hier

...ich nehme mal an es geht um eine Reha vom RV-Träger.

Wenn Du während der Reha arbeitsunfähig bist, werden die Zeiten auch auf die 78 Wochen angerechnet, da der Krankengeldanspruch während dieser Zeit grundsätzlich besteht und lediglich wegen des Übergangsgeldes ruht (§ 48 Absatz 3 SGB V - Dauer des Krankengeldes).

Quelle: http://www.krankenkassenforum.de/bergangsgeld-bei-medizinischer-reha-vt4494.html


Erika

Innerhalb der 78 Wochen, war eine Reha angeordnet, in dieser Zeit erhielt ich kein Krankengeld sondern ein Übergangsgeld durch einen anderen Leistungsträger. Wird diese Zeit der Reha die Berechnungsdauer der 78 Wochen hinten angehängt?

antworten Rechtsanwalt S. Nippel

Hallo Erika, soweit ich die überblicke, enthalten § 49 Abs. 1 Nr. 3 SGB V und § 48 Abs. 3 SGB V die einschlägigen Regelungen “Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange Versicherte Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld beziehen”, § 49 Abs. 1 Nr. 3 SGB V. Hinsichtlich der Leistungsdauer sieht § 48 Abs. 3 SGB V vor, dass der Zeitraum des Ruhens des Krankengeldes wie Zeiten des Bezugs zu berücksichtigen ist. Im Ergebnis verlängert also die Zeit des Bezugs von Übergangsgeld den 78-Wochen Zeitraum nicht. Grüße Sönke Nippel antworten

Quelle: http://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/dauer-krankengeld-48-sgb-v/

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Lockenfee

57, Weiblich

Beiträge: 59

Re: Zählt Übergangsgeld zu den 78 Wochen Krankengeld?

von Lockenfee am 23.03.2012 06:49

Hallo Leya,

danke, hast mir sehr geholfen. Somit zählt es also dazu.  

LG 

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