Zur Erwerbsminderungsrente "gezwungen"?

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Micky

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Re: Zur Erwerbsminderungsrente "gezwungen"?

von Micky am 08.10.2009 22:22

Wenn ich erst nach Ende des Krankengeldbezugs (das wäre dann ca. Juni 2010) wieder arbeiten gehen würde und dann nach 1 Monat wieder krank werde, bekomme ich kein Krankengeld mehr und muss zum Arbeitsamt. Ich habe gar keine andere Wahl, als wieder arbeiten zu gehen.


Aber ist es denn nicht widersinnig, wenn du wieder arbeiten gehst, "nur" weil das Krankengeld wegfällt? Du bist doch dennoch nicht arbeitsfähig? Welche Leistungen bekämst du vom AA statt Krankengeld, Hartz IV? Ach, Mensch, das ist aber auch wirklich ein Dilemma.:-(

Gruß Micky

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Dani
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Re: Zur Erwerbsminderungsrente "gezwungen"?

von Dani am 08.10.2009 22:35

Aber ist es denn nicht widersinnig, wenn du wieder arbeiten gehst, "nur" weil das Krankengeld wegfällt? Du bist doch dennoch nicht arbeitsfähig?

Ja, das isses ja... eigentlich würde ich dann die Wiedereingliederung nur "aus Verzweiflung" versuchen. Ok, ich kann sie ja jederzeit wieder abbrechen. Und die Dame (sehr nett übrigens) hat mir auch gesagt, wenn ich auf der Arbeit bin und ich merke, es geht nicht, dann fahre ich halt wieder nach Hause. Ich bin während der Wiedereingliederung ja immer noch krankgeschrieben.
Ach, ich rede mal mit meinem Neurologen und auch am Dienstag mit meiner Therapeutin. Und mit meiner HÄ.

Mir tat die Sachbearbeiterin total leid. Ich habe die Hälfte des Telefonats nur geheult, dann bekam ich auch noch zwischendurch kaum noch Luft... Ich weiß ja durch meinen Beruf selber wie hilflos man als Sachbearbeiter dann am Telefon ist..
Ich muss dann eh auch mit meiner Chefin reden, weil ich durch die Lunge nicht mehr so lange reden kann. Müsste also zeitweise vom Telefon befreit werden..

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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Dani
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Re: Zur Erwerbsminderungsrente "gezwungen"?

von Dani am 08.10.2009 22:39

Welche Leistungen bekämst du vom AA statt Krankengeld, Hartz IV?

Ja, das wäre dann Hartz IV ...

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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hala

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Re: Zur Erwerbsminderungsrente "gezwungen"?

von hala am 08.10.2009 22:51

Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung, plus 16,5 Monaten Krankengeld muss man sich beim AA melden (trotz weiter besthenden Arbeitsplatz), damit man nicht ausgestuert wird. Durch das AA bekommt man dann Arbeitlosengeld - also kein Harzt4.

Ich kenne das leider, weil ich das schon alles durch habe... :#:

***Die Wahrheit bedarf nicht vieler Worte, die Lüge kann nie genug haben.***
***Lügen können Kriege in Bewegung setzen, Wahrheit hingegen können ganze Armeen aufhalten.***
***Ein Freund ist jemand, der Dich zwar lächeln sieht, aber sofort erkennt, dass Deine Seele weint.***
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Otto von Bismarck
***Der Neid kann sich nicht verbergen. Er klagt an und verurteilt, ohne Beweise zu haben; er übertreibt die Fehler; er hat maßlose Namen für die geringsten Irrtümer, und seine Sprache ist voll Bitterkeit, Übertreibung und Mißgunst. Mit unerbittlichem Haß und rasender Wut stürzt er sich auf jedes wirkliche Verdienst; er ist blind, jähzornig, gefühllos, brutal.***
Luc de Clapier Vauvenargues

Antworten Zuletzt bearbeitet am 08.10.2009 22:52.

Micky

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Re: Zur Erwerbsminderungsrente "gezwungen"?

von Micky am 08.10.2009 22:56

Vielleicht musst du dich halt doch mit dem Gedanken der vollen EU-Rente anfreunden? Wenn ich mich recht erinnere, wurde dein Reha-Antrag doch ohnehin in einen Rentenantrag umgewandelt, oder?

Ja, ich weiß, du willst nicht. Aber sieh den Tatsache ins Auge, Dani. Wärst du so, wie es dir momentan geht, wirklich in der Lage, zu arbeiten? (Ich weiß selbst, wie schwer es sein kann, sich das Offensichtliche einzugestehen und sich dann in das Unvermeidliche zu fügen.)

Wenn es dir um den Kontakt zu den Arbeitskollegen geht: Da man doch was dazuverdienen darf, könntest du evtl. über diese Schiene noch - soweit möglich - ein Stündchen arbeiten?

Lass den Kopf nicht hängen, das findet sich alles.

Gruß Micky

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Micky

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Re: Zur Erwerbsminderungsrente "gezwungen"?

von Micky am 08.10.2009 22:58

Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung, plus 16,5 Monaten Krankengeld muss man sich beim AA melden (trotz weiter besthenden Arbeitsplatz), damit man nicht ausgestuert wird. Durch das AA bekommt man dann Arbeitlosengeld - also kein Harzt4.


Ach so ist das. 8-( Da wiehert der Amtsschimmel...

Gruß Micky

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Dani
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Re: Zur Erwerbsminderungsrente "gezwungen"?

von Dani am 08.10.2009 23:00

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind: Sie müssen arbeitslos sein, Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben und Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

Quelle

Ich wäre dann aber nicht arbeitslos, sondern nur arbeitsunfähig. Ich weiß nur, dass sich in solchen Fällen das AA dann immer gerne mit der Rentenversicherung streitet, wer denn nun zahlen muss. Das erzählen mir immer meine Kunden.

Wenn es dir um den Kontakt zu den Arbeitskollegen geht:

Auch, aber vorrangig auch ums Geld.. Ich habe jetzt schon Probleme, mein Kind und mich durchzubringen.

Liebe Grüße
Dani

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Micky

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Re: Zur Erwerbsminderungsrente "gezwungen"?

von Micky am 08.10.2009 23:04

Auch, aber vorrangig auch ums Geld.. Ich habe jetzt schon Probleme, mein Kind und mich durchzubringen.

Ja, das verstehe ich. :#: Verdammt, da muss man doch was machen können.

Gruß Micky

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Dani
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Re: Zur Erwerbsminderungsrente "gezwungen"?

von Dani am 08.10.2009 23:08

Verdammt, da muss man doch was machen können.

Es wird dann schon eine Lösung geben. Erstmal rede ich mit meinen Ärzten und notfalls auch mit meinem Briefträger :D

Liebe Grüße
Dani

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Dani
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Re: Zur Erwerbsminderungsrente "gezwungen"?

von Dani am 08.10.2009 23:17

Ich vergesse immer, Fragen zu beantworten:

Wenn ich mich recht erinnere, wurde dein Reha-Antrag doch ohnehin in einen Rentenantrag umgewandelt, oder?

Ja, so hatte es mir meine KK mitgeteilt. Aber in dem Ablehnungsschreiben der Rentenversicherung stand sowas nicht. Also habe ich jetzt auch keinen Rentenantrag laufen.

Liebe Grüße
Dani

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