Gutachten des Amtsarztes

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Lockenfee

58, Weiblich

Beiträge: 59

Gutachten des Amtsarztes

von Lockenfee am 31.05.2012 16:05

Hallo Leute,

heute habe ich (leider nur) den Teil B des Gutachtens nach Aktenlage des Arbeitsamtsarztes erhalten. Voll der Lacher. Ich bin vollschichtig einsatzfähig. Aber die Einschränkungsliste ist ellenlang, maximale Arbeitsschwere: ständig leicht.

Ist das eigentlich richtig, daß die Ärztin Krankheiten aufführt bei vermittlungs- und beratunsrelevante Gesundheitsstörungen. Vor allem fehlen einige Krankheiten, die ich noch habe. Meine Bandscheibenvorfälle sind gar nicht aufgeführt.

Kann man gegen dieses Gutachten etwas unternehmen? Ich hätte auch gerne den Teil A gesehen oder in Kopie. Habe ich dazu die Möglichkeit? 

Danke für Eure Tips. 

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SnowWhite

-, Weiblich

Beiträge: 765

Re: Gutachten des Amtsarztes

von SnowWhite am 01.06.2012 07:44

ja widerspruch aber das beste wäre ein gutenachten vom rententräger. bei mir stellte der arbeitsamtarzt 2010 ohne mich gesehen zu haben , anhand von steinalten befunden fest " voll arbeitsfähig" mein internist wurde nicht mal angeschrieben , laut dem bin ich schon seit 2007 gar nicht mehr arbeitsfähig . die frau vom arbeitsamt teilte mir dies dann mit,zu der zeit war ich schon 12 monate durchweg krankgeschrieben von meinem internisten , außerdem stellte ich einen rentenantrag und war bei 2 gutachtern. die frau vom arbeitsamt ,meinte dann , ok dann warten wir ab was die rentenstelle sagt ,wenn sie mit dem amtsarzt ergebniss net einverstanden sind...einverstanden sind ist gut. einen tag später ,was für ein zufall kam das rentengutachten. das ich voll erwerbsunfähig auf unbestimmte zeit bin. ich teilte das die frau dann gleich mit , die konnt das gar nicht fassen..da ihr toller amtsarzt ja anders entschied. sie rief mich dann ein paare tage später zurück und meinte , sie müsse mich nun rausnehmen ,ich muss nun zum sozialamt um erstmal grundsicherung zu bekommen. sie könne nichts mehr für mich tun ,da ich nicht vermittelbar bin , ihr tät das plötzlich alles so leid und sie wünschte mir gute besserung. aber am anfang war sie total uneinsichtig ..sie änderte dann ihre meinung...auf jedenfall solltest du widerspruch einlegen und wie gesagt rente beantragen wenn du net mehr voll oder gar nicht mehr arbeiten kannst. die amtsärzte entscheiden immer fürs amt. viel glück

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Gutachten des Amtsarztes

von Renate am 01.06.2012 11:12

die amtsärzte entscheiden immer fürs amt.

Das würde ich so nicht verallgemeinern und behaupten! Und ich persönlich habe es auch schon mal anders erfahren, für mich entschied ein Amtsarzt, dass ich nicht erwerbsfähig bin.

LG Renate

Antworten Zuletzt bearbeitet am 01.06.2012 11:15.

SnowWhite

-, Weiblich

Beiträge: 765

Re: Gutachten des Amtsarztes

von SnowWhite am 01.06.2012 14:21

naja ich seh das anders mein anwalt auch ;)

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desiderata
Gelöschter Benutzer

Re: Gutachten des Amtsarztes

von desiderata am 01.06.2012 14:22

@SnowWhite

Dass das dein Anwalt anders sieht, glaube ich gerne - der hat ein pekuniäres Interesse daran
Das bedeutet aber nicht, dass seine Sicht deshalb richtig ist....

Grüße, desiderata

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Gutachten des Amtsarztes

von Renate am 01.06.2012 14:25

Und ich sage das kann nicht verallgemeinert werden, du siehst doch, dass es auch andere Fälle gibt, mich erklärte ein Amtsarzt für erwerbsunfähig.

Du schreibst das:

die amtsärzte entscheiden immer fürs amt.

 Damit unterstellst du das allen Amtsärzten, woher willst du wissen, dass alle Amtsärzte das immer so machen ?

Antworten Zuletzt bearbeitet am 01.06.2012 14:26.

Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4779

Re: Gutachten des Amtsarztes

von Leya am 01.06.2012 21:47

@ Renate,

vielleicht kam der Amtsarzt ja wegen der OFFENSICHTLICHEN schwere Deiner Erkrankung nicht drum herum.



Ansonsten meine ich ist ein Amtsarzt ein Amtsarzt, wird also von dem Amt entlohnt, für das er das Gutachten erstellen soll (und unterliegt m. E. auch dessen (möglicherweise auch "inoffiziellen) Arbeitsanweisungen) und eben kein neutraler Gutachter.

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Gutachten des Amtsarztes

von Renate am 01.06.2012 22:07

Der Amtsarzt muss sich trotzdem an die eingereichten festgestellten Diagnosen und Einschränkungen etc. des behandelnden Arztes halten, meine damit, er kann sich nicht dem ganz entgegenstellen und wird es auch nicht tun, wenn er sieht da ist keine Chance und der Patient ist tatsächlich nicht erwerbsfahig. Er kann abschätzen, ob er damit vor Gericht durchkommt, wenn er anderes, als das des behandelnden Artzes behauptet. Und in der Regel wird er das nicht eingehen mit Gericht und co, wenn er sieht, dass er damit nicht durchkommt. Denn das käme dem Amt dann nicht gerade billig.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 01.06.2012 22:09.

Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4779

Re: Gutachten des Amtsarztes

von Leya am 01.06.2012 22:33

Hallo,

bereits Lockenfees Fall zeigt doch, dass es eben gerade nicht so ist.
Wenn ich mich korrekt erinnere, hat die Reha-Klinik eine Arbeitsfähigkeit unter drei Stunden festgestellt (korrigier mich bitte ggf., Lockenfee). Der Amtsarzt will jetzt aber die Möglichkeit eines vollschichtigen Einsatzes sehen?!

Selbst eine Anwältin schreibt: 

Die AfA versucht nach meiner Erfahrung in letzter Zeit mit unschöner Regelmässigkeit die Nahtlosigkeitsregelung zu unterlaufen. Sie wird das möglicherweise erst dann aufhören, wenn sie sich genug sozialgerichtliche Nasenstüber geholt hat, vielleicht aber auch dann nicht, wenn es ihr gelingt genug Menschen aus dem Leistungsbezug zu drängen, obwohl diese Rechtsansprüche haben. Über Sozialstaatsgebot und Rechtsstaatlichkeit setzen sich zumindest einzelne Agenturen kaltlächelnd hinweg, ob das Ganze Methode von oben her hat, vermag ich noch nicht zu sagen; es ist aber schwer vorstellbar, dass das Handeln der AfA unbeobachtet vom BMAS statfindet.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kann-mich-die-Agentur-fuer-Arbeit-zwingen-__f70391.html

Zu diesem Unterlaufen tragen eben auch die amtsärztlichen Gutachten bei.

Zitiere erneut "Metode von oben her":

Gruß

Leya


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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Gutachten des Amtsarztes

von Renate am 01.06.2012 22:41

bereits Lockenfees Fall zeigt doch, dass es eben gerade nicht so ist. Wenn ich mich korrekt erinnere, hat die Reha-Klinik eine Arbeitsfähigkeit unter drei Stunden festgestellt

Ich erinnere mich bei Lockenfee an eine Feststellung von 3 bis 6 Stunden Arbeitsfähigkeit durch die Rehaklinik. Falls ich mich jetzt falsch errinnere, dann bitte ich schon mal vorsorglich um Entschuldigung. Erinnere mich aber gut daran, dass es um eine Teilrente ging, Lockenfee ??

Wie gesagt, es ging mir nur um die Aussage, dass alle Amtsärzte immer nur zu gunsten des Amtes entscheiden und die Erfahrung habe ich persönlich nicht gemacht. Es ging mir nur um diese Verallgemeinerung.

Ich möchte dazu noch sagen, also meine Termine bei dem Amtsarzt (musste damals zweimal hin in einigen Abständen, Abstand war etwa zwei oder drei Jahre zur Überprüfung) waren nicht angenehm, fühlte mich da nicht verstanden. Es waren nur die Berichte meiner Ärzte, die ihn zu dem Urteil Erwerbsunfähigkeit brachten.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 01.06.2012 22:46.
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