Gutachten des Amtsarztes

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Gutachten des Amtsarztes

von Leya am 08.06.2012 00:25

Hallo Lockenfee,

ob Du Anspruch auf Teil A hast, weiß ich auch nicht. Ich - bzw. meine Rechtsvertretung - würde einfach Teil A anfordern.


Gruß

Leya

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Lockenfee

58, Weiblich

Beiträge: 59

Re: Gutachten des Amtsarztes

von Lockenfee am 07.06.2012 21:07

Renate, ich habe Befunde mitgeschickt bei dem EM-Rentenantrag (zwecks Eigeninitiative). Die wurden gar nicht beachtet, noch wurde bei meinen Ärzten nachgefragt. Die hatten nur die Diagnosen von der Rehaeinrichtung in Ihrer Ablehnung.

Und genau diese Diagnosen hatte jetzt auch der Arbeitsamtsarzt. Und was könnte man schlußfolgern? 

Aber eigentlich wollte ich wissen, ob ich ein Recht auf den Teil A habe des Gutachtens? Den darin steht, wie der Arzt darauf kommt und worauf er sich stützt. 

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Gutachten des Amtsarztes

von Renate am 05.06.2012 13:59

Und bei deinem Antrag auf EM-Rente hättest du auch alles in Kopie von deinen Ärtzen dem Antrag beilegen können.

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Gutachten des Amtsarztes

von Renate am 05.06.2012 13:34

Lockenfee, du hättest Unterlagen, Befundberichte in Kopie mitnehmen können von deinen Ärzten. Ich habe beim Antrag zur Reha schon alle Befunde in Kopie beigelegt.

Beim Amtsarzt, der wollte auch alle Befunde, habe ich ihn dann auch selber gebracht. Wenn ich das selber mitbringe und abgebe, dann weiss ich wenigstens sicher, dass alles dort ist und mit einbezogen werden kann. Da sollte doch ein bisschen Eigeninitiative drin sein !

Antworten Zuletzt bearbeitet am 05.06.2012 13:45.

Lockenfee

58, Weiblich

Beiträge: 59

Re: Gutachten des Amtsarztes

von Lockenfee am 05.06.2012 11:15

Hallo SnowWhite,

auch die Ärzte vom Rententräger sind meiner Meinung nach nicht neutral.
Im Gegensatz zu Dir haben sie nicht einmal bei irgendjemand Unterlagen eingefordert. Weder bei meiner Hausärztin, noch bei meiner Rheumatologin, noch bei meiner Orthopädin usw. Habe überall nachgefragt.

So schnell wie ich eine Ablehnung hatte, habe die sich keinerlei Zeit genommen.

Naja, ich denke beim Arbeitsamtsarzt wird es nicht anders gewesen sein. 

Mal sehen, wie sich alles noch weiter entwickelt.
 

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SnowWhite

-, Weiblich

Beiträge: 765

Re: Gutachten des Amtsarztes

von SnowWhite am 05.06.2012 08:51

ob du recht darauf hast muss denk ich mal eigentl. der rententräger klären und dessen ärzte und net ein arzt vom arbeitsamt.
die rentträger ärzte sind genauer , nehmen sich mehr zeit und dieses fordern auch alle unterlagen an,war zumindest bei mir so..im gegensatz zum arbeitsamtsarzt. der ja net mal meine unterlagen anfoderte und den fall anhand von unterlagen entschied die er noch dort hatte,wo ich mal vor jahren dort war.

amtsärzte vom arbeitsamt sind nicht neutral ,das ist fakt ...so seh ich das nach wie vor. rententräger ärzte solln auch meistens nicht neutral sein aber da hab ich ausnahmsweise mal andere erfahrungen gemacht.

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Lockenfee

58, Weiblich

Beiträge: 59

Re: Gutachten des Amtsarztes

von Lockenfee am 04.06.2012 20:50

Hallo Ihr Lieben,
danke für Eure Hilfe.
Ja, liebe Renate - es sollte sich bei mir um Teilrente drehen.
In dem Gutachten fehlen aber genau die Diagnosen, die auch in der Ablehnung meiner Teilrente fehlen. Habe morgen einen Termin bei meiner Ärztin. Denke mal, das AA hat nur von der Rentenversicherung den Bericht angefordert.
Ansonsten würden die anderen Diagnosen nicht fehlen.

Wie ich aber hier in Erfahrung gebracht habe, hat man gegen so ein Gutachten nicht viel Chancen und Möglichkeiten. Widerspruch wäre hier nicht zulässig, da es kein Verwaltungsakt ist.

Ich wollte eigentlich wissen, ob ich auch Recht auf den Teil A habe. Das kann mir wohl hier keiner so richtig beantworten. 

Trotzdem danke. 

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Gutachten des Amtsarztes

von Renate am 01.06.2012 22:41

bereits Lockenfees Fall zeigt doch, dass es eben gerade nicht so ist. Wenn ich mich korrekt erinnere, hat die Reha-Klinik eine Arbeitsfähigkeit unter drei Stunden festgestellt

Ich erinnere mich bei Lockenfee an eine Feststellung von 3 bis 6 Stunden Arbeitsfähigkeit durch die Rehaklinik. Falls ich mich jetzt falsch errinnere, dann bitte ich schon mal vorsorglich um Entschuldigung. Erinnere mich aber gut daran, dass es um eine Teilrente ging, Lockenfee ??

Wie gesagt, es ging mir nur um die Aussage, dass alle Amtsärzte immer nur zu gunsten des Amtes entscheiden und die Erfahrung habe ich persönlich nicht gemacht. Es ging mir nur um diese Verallgemeinerung.

Ich möchte dazu noch sagen, also meine Termine bei dem Amtsarzt (musste damals zweimal hin in einigen Abständen, Abstand war etwa zwei oder drei Jahre zur Überprüfung) waren nicht angenehm, fühlte mich da nicht verstanden. Es waren nur die Berichte meiner Ärzte, die ihn zu dem Urteil Erwerbsunfähigkeit brachten.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 01.06.2012 22:46.

Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Gutachten des Amtsarztes

von Leya am 01.06.2012 22:33

Hallo,

bereits Lockenfees Fall zeigt doch, dass es eben gerade nicht so ist.
Wenn ich mich korrekt erinnere, hat die Reha-Klinik eine Arbeitsfähigkeit unter drei Stunden festgestellt (korrigier mich bitte ggf., Lockenfee). Der Amtsarzt will jetzt aber die Möglichkeit eines vollschichtigen Einsatzes sehen?!

Selbst eine Anwältin schreibt: 

Die AfA versucht nach meiner Erfahrung in letzter Zeit mit unschöner Regelmässigkeit die Nahtlosigkeitsregelung zu unterlaufen. Sie wird das möglicherweise erst dann aufhören, wenn sie sich genug sozialgerichtliche Nasenstüber geholt hat, vielleicht aber auch dann nicht, wenn es ihr gelingt genug Menschen aus dem Leistungsbezug zu drängen, obwohl diese Rechtsansprüche haben. Über Sozialstaatsgebot und Rechtsstaatlichkeit setzen sich zumindest einzelne Agenturen kaltlächelnd hinweg, ob das Ganze Methode von oben her hat, vermag ich noch nicht zu sagen; es ist aber schwer vorstellbar, dass das Handeln der AfA unbeobachtet vom BMAS statfindet.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kann-mich-die-Agentur-fuer-Arbeit-zwingen-__f70391.html

Zu diesem Unterlaufen tragen eben auch die amtsärztlichen Gutachten bei.

Zitiere erneut "Metode von oben her":

Gruß

Leya


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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Gutachten des Amtsarztes

von Renate am 01.06.2012 22:07

Der Amtsarzt muss sich trotzdem an die eingereichten festgestellten Diagnosen und Einschränkungen etc. des behandelnden Arztes halten, meine damit, er kann sich nicht dem ganz entgegenstellen und wird es auch nicht tun, wenn er sieht da ist keine Chance und der Patient ist tatsächlich nicht erwerbsfahig. Er kann abschätzen, ob er damit vor Gericht durchkommt, wenn er anderes, als das des behandelnden Artzes behauptet. Und in der Regel wird er das nicht eingehen mit Gericht und co, wenn er sieht, dass er damit nicht durchkommt. Denn das käme dem Amt dann nicht gerade billig.

Antworten Zuletzt bearbeitet am 01.06.2012 22:09.
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