Ärger mit dem Versorgungsamt

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matthias

47, Männlich

Beiträge: 2

Ärger mit dem Versorgungsamt

von matthias am 10.06.2012 22:01

Hallo Leute

 

bin neu hier und weiß nicht ob der Beitrag hier richtig ist und ob es schonbeiträge darüber gibt . vor 4 Monaten wurde bei mir SEL festgestellt und nach mehreren tagen im Krankenhaus auch bestätigt das es sich um SEL mit Nieren Beteiligung handelt also eine SEL der Klasse 5 . nach erstAntrag beim Versorgungsamt ist binnen 3 tagen der bescheid gekommen das mir 30% zu stehen würden .Der Prof sagte mir aber das mir mehr zu stehen würde so um die 50-60% lohnt sich ein Widerspruch oder nicht ? welche Begründung wenn ja es sind so viele Sachen die auf mich zu kommen wo von ich keine Ahnung habe und hilfe und rat brauche 

MfG Matthias  

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teufi

-, Weiblich

Beiträge: 271

Re: Ärger mit dem Versorgungsamt

von teufi am 10.06.2012 22:39

Hallo Matthias,
ich würde sagen, dass Dir mehr zustehen müßte, lege immer wieder Widersprüche ein, denn ich habe auch einen SLE mit Niereninsuffizienz, gut ich habe noch viele Nebenerkrankungen, und habe 100% GdB. Es kommt bei Dir darauf an, welche Erkrankungen Du noch hast. Aber 30% sind meines Erachtens zu wenig.
Viele Grüße teufi
Du mußt stark sein und kämpfen

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Ärger mit dem Versorgungsamt

von Leya am 11.06.2012 02:04

Hallo Matthias,

herzlich willkommen im Forum.

Ja, es kommt vieles auf einen SLE-Erkrankten zu, was für ihn vollkommen neu ist. Insbesondere auch was Behörden und Sozialversicherungen angeht.

Ich empfehle daher jedem Betroffenen, Mitglied in einem Sozialverband zu werden. Dort erfolgt Beratung und Unterstützung.
In Deutschland gibt es den SoVD (den ich bevorzuge), für Dich hier: http://www.sovd-mv.de/lv_mecklenburg_kontakt.0.html
und den VdK http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1


Was die Entscheidung der Versorgungsämter angeht, habe ich dem Versorgungsamtreport entnommen, dass über den Antrag auf Erteilung eines Schwerbehinderenausweise zunächst von einem Sachbearbeiter anhand der Aktenlage befunden wird. Dabei ist auffällig, wenn man hier im Forum schaut, dass die meisten Bescheide mit einem Grad der Schädigung enden, der eben gerade keine Schwerbehinderung (ab 50%) bedeutet.
Erst auf einen Widerspruch hin werden - nach den Ausführungen im o. a. Buch - die Unterlagen auch von einem Gutachter, der im Schwerbehindertenrecht versiert ist, angesehen. Augrund seines Urteil entscheidet dann der Sachbearbeiter über den Widerspruch.

Wie Du den Widerspruch formulieren solltest, also was er bei Dir beinhalten sollte, kann so pauschal niemand sagen.
Es gibt Widersprüche, die beinhalten nur, dass die Behinderung schwerer ist, als im Bescheid bezeichnet, und dass man um erneute Prüfung bittet. Manchmal ist aber auch ein ausführlicher Widerspruch das Mittel der Wahl.

Auf jeden Fall würde ich Widerspruch einlegen. Bitte beachte dabei die Widerspruchsfrist. Es ist zur Fristwahrung auch möglich, zunächst nur zu schreiben, dass man "gegen den im Betreff genannten Bescheid Widerspruch" einlegt und die Begründung später erfolgt.

Bei der Beruteilung einer Schwerbehinderung muss das Versorgungsamt berücksichtigen, welche Schädigungen/Funktionsstörungen und in welchem Ausmaß länger als sechs Monate vorhanden sein werden. Da Deine Lupus-Diagnose erst vier Monate alt ist, könnte es m. E. auch aus diesem Grund zu Abweichungen von der üblichen Beurteilung gekommen sein, wobei ich mit "üblich", die von Erkrankungen/Funktionsstörungen meine, die bereits länger als sechs Monate vorhanden sind.

"Der GdS" (Grad der Schädigung)"setzt eine nicht nur vorübergehende und damit eine über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten sich erstreckende Gesundheitsstörung voraus"

Quelle: Versorgungsmedizin Verordnung -VersMedV- A2f (Seite 20)
Download hier:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/k710-versorgundsmed-verordnung.pdf;jsessionid=DB7B4F4E0AD3DFF32B444B15F0271280?__
blob=publicationFile

oder über diesen Umweg:
http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/k710-anhaltspunkte-fuer-die-aerztliche-gutachtertaetigkeit.html

Diese Verordnung enthält auch eine GdS (Grad der Schädigung)-Tabelle. Ab Seite 33 im Buch bzw. Seite 31 der pdf-Datei.

Dort finden sich viele Schädigungen bzw. deren Folgen. Ich weiß ja nicht, was genau bei Dir zutrifft und auch nicht, welche Theapie Du erhältst. Du könntest also z.B. die Tabelle durchgehen und im Widerspruch erwähnen, was bei Dir zutrifft.

Schau mal hier unter B12.1.2. und B12.1.3. Seite 80 und 81 im Buch und Seite 78 und 79 in der PDF-Datei

12.1.2.
Nierenschäden ohne Einschränkung der Nierenfunktion, mit Beschwerden rezidivierende Makrohämaturie, je nach Häufigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 – 30
Nephrotisches Syndrom kompensiert (keine Ödeme) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 – 30
dekompensiert (mit Ödemen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 – 50
bei Systemerkrankungen mit Notwendigkeit einer immunsuppressiven Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . 50

12.1.3
Nierenschäden mit Einschränkung der Nierenfunktion

Eine geringfügige Einschränkung der Kreatininclearance auf 50 – 80 ml/min bei im Normbereich liegenden Serumkreatininwerten bedingt keinen messbaren GdS.

Nierenfunktionseinschränkung

leichten Grades (Serumkreatininwerte unter 2 mg/dl [Kreatininclearance ca. 35 – 50 ml/min],
Allgemeinbefinden nicht oder nicht wesentlich reduziert,
keine Einschränkung der Leistungsfähigkeit). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 20 – 30

(Serumkreatininwerte andauernd zwischen 2 und 4 mg/dl erhöht,
Allgemeinbefinden wenig reduziert, leichte Einschränkung der Leistungsfähigkeit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

mittleren Grades (Serumkreatininwerte andauernd zwischen 4 und 8 mg/dl erhöht,
Allgemeinbefinden stärker beeinträchtigt, mäßige Einschränkung der Leistungsfähigkeit) . . . . . . . . . .  . . . . 50 – 70

schweren Grades (Serumkreatininwerte dauernd über 8 mg/dl,
Allgemeinbefinden stark gestört, starke Einschränkung der Leistungsfähigkeit,
bei Kindern keine normalen Schulleistungen mehr) . . . . ......................................................80 – 100

Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere
mit Funktionseinschränkung der anderen Niere

leichten Grades . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 – 50
mittleren Grades . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 – 80
schweren Grades . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 – 100
Notwendigkeit der Dauerbehandlung mit Blutreinigungsverfahren
(z.B. Hämodialyse, Peritonealdialyse) . . . . . . . . . . . . . . . 100
Bei allen Nierenschäden mit Funktionseinschränkungen sind Sekundärleiden
(z.B. Hypertonie, ausgeprägte Anämie [Hb-Wert unter 8 g/dl], Polyneuropathie, Osteopathie)
zusätzlich zu bewerten.

Ab B 18 (Seite 100 der PDF-Datei) befasst sich die Verordnung auch mit rheumatischen Erkankungen. Leider werden die Funktionsbeeinträchtigungen duch den Lupus nicht gesondert aufgeführt.
Bei den entzündlich-rheumatischen Krankheiten sind unter Beachtung der Krankheitsentwicklung neben der strukturellen und funktionellen Einbuße die Aktivität mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand und die Beteiligung weiterer Organe zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt für Kollagenosen und Vaskulitiden.

Insofern sollte man m. E. als Antragsteller möglichst alle Funktionsbeeinträchtigungen, Theapien und Beeinträchtigungen im täglichen Leben durch den Lupus erwähnen.


Ich möchte Dich gern noch auf diese hilfreiche Broschüre der Hansestadt Hamburg aufmerksam machen. Dort findest Du auch Hinweise zum Widerspruchsverfahren.
http://www.hamburg.de/integrationsamt/veroeffentlichungen/115198/behinderung-und-ausweis.html


Hier im folgenden noch ein ausführlicher Widerspruch (schau mal, was sungmanitu-wakan geschrieben hat):

http://lupuslive.yooco.de/forum/show_thread.html?id=1287495&p=1


und Rechtsweg lohnt sich


Gute Besserung.

Gruß

Leya

Antworten Zuletzt bearbeitet am 11.06.2012 02:11.

nanni
Gelöschter Benutzer

Re: Ärger mit dem Versorgungsamt

von nanni am 11.06.2012 08:24

Hallo Matthias,

also eine SEL der Klasse 5 .

Erst hab ich eine Frage, was bedeutet ein SEL Klasse 5 ?

Der GdB richtet sich hauptsächlich nach den Einschränkungen, die du hast. Die müsstest du bei Widerspruch angeben.

Da du die Diagnose noch nicht lang hast und es sich durch die Therapie verbessern kann, ich würde die 40 GdB erst mal annehmen und später einen Verschlechterungsantrag stellen und da nicht nur Diagnosen angeben, sondern auch die Einschränkungen und Medikamente, denn nach einigen Monaten siehst du, was dir trotz Medikamenten für Einschränkungen bleiben. 

LG Nanni

Antworten Zuletzt bearbeitet am 11.06.2012 08:26.

Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Ärger mit dem Versorgungsamt

von Leya am 11.06.2012 15:44

@ Nanni
Du weißt doch überhaupt nichts näheres über die Ausprägungen von Matthias' Lupus. Warum soll er sich dann jetzt mit 40% zufrieden geben? Eine Schwerbehinderung (ab 50%) ist ja nicht nur eine Zahl, sondern ist Bedingung für viele Nachteilsausgleiche. Nachteilsausgleiche, auf die so mancher vielleicht dringend angewiesen ist.


Ein SLE der Klasse 5 dürfte wohl das hier sein (unter Typ 5): WHO-Klassifikation


Gruß

Leya

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matthias

47, Männlich

Beiträge: 2

Re: Ärger mit dem Versorgungsamt

von matthias am 11.06.2012 20:39

hallo leya

 

Danke für die Infos da ist einiges mit bei was mir weiter helfen kann. des weiteren gibt es eine Blutuntersuchung die beweist das ich schon seit über 10 Jahren mit der Erkrankung rum laufe ohne das sie behandelt wurde was natürlich positiv ist das nicht geschehen ist meinte mein nevrologe . habe auch so keine Beschwerden mache mir nur Gedanken um meinen arbeitsplatz möchte denn nicht verlieren da es mir spaß macht im Patiententransfer zu arbeiten

mfg matthias  

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samy
Gelöschter Benutzer

Re: Ärger mit dem Versorgungsamt

von samy am 18.06.2012 10:53

habe auch so keine Beschwerden mache

Wenn du keine Beschwerden hast, dann wird es schwierig sein einen höheren GdB zu bekommen. Der GdB richtet sich eben sehr nach Beschwerden und Einschränkungen.

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