Wie erhebe ich einen Wiederspruch beim Schwerbehindertenausweis ?

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CORA

50, Weiblich

Beiträge: 53

Wie erhebe ich einen Wiederspruch beim Schwerbehindertenausweis ?

von CORA am 28.03.2012 14:33

Hallo ,habe nach über 4 Monaten warten endlich den Bescheid über 30 % bekommen.

Ich bin schon ziemlich enttäuscht ,dass der Lupus und noch 3 weitere anerkannte Beeinträchtigungen

so niedrig eingestuft worden sind.Seit der Diagnose und meinen schweren Schub vor knapp zwei Jahren

geht es mir durch die Medikamente zwar wesentlich besser aber Nichts ist mehr so wie es war.

Ich bin oft müde und erschöpft, kann mich in der Arbeit nicht mehr so gut und über längere Zeit

konzentrieren.Ich gehe aber gerne arbeiten, auch wenn jetzt alles etwas länger dauert.     

Mir geht es auch psychisch besser, durch den Kontakt zu meinen Kolegen.

Trotzdem mache ich mir Gedanken ob nicht irgendwann meine Vorgesetzten Druck machen, weil sie mehr

Leistung erwarten.Hatte die Hoffnung 50 % zu bekommen um Schutz in der Arbeit zu haben.

Soll ich den Wiederspruch selber schreiben oder besser einen Anwalt einschalten ?

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht ? Lohnt sich ein Wiederspruch ?

War nach meinen schweren Schub 2010 wo ich mehrere Monate arbeitsünfähig war, nicht mehr   

krank geschrieben, ist das vielleicht der Grund für die niedrige Einstufung ?


LG CORA 

          
  


         

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kleine_raupe
Gelöschter Benutzer

Re: Wie erhebe ich einen Wiederspruch beim Schwerbehindertenausweis ?

von kleine_raupe am 28.03.2012 22:22

Hallo,
Kann dir nur kurz schildern wie das bei mir gelaufen ist. Ich denke so einfach ist das mit den 50% nicht, denn wenn ich von mir aus gehe war das ein ganz schöner Aufwand um auf die 50% zu kommen. Bin zweimal in Widerspruch gegangen und hab mich rumgestritten.. Und konnte bzw. kann zeitweise nicht alleine laufen, hatte organversagen, neige zu schwerer aszites, bin zum Teil Dialysepflichtig, leide an extremer Blutarmut, bin komplett berufsunfähig und Epileptikerin (um nur nen Bruchteil von dem zu nennen, was der
Lupus an sich für mich übrig hat) etc.. Will dir jetzt nicht die Hoffnung nehmen, probieren kannst du es natürlich. Jedenfalls solltest du schreiben aus welchen Gründen du es ungerechtfertigt findest, wie man dich eingestuft hat, nochmal haargenau beschreiben an welchen Beschwerden du leidest und dann bittest du um die erneute Prüfung deines Falls.
drück dir die Daumen das es was hilft und wünsch dir viel Kraft

Lg die raupe

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Wie erhebe ich einen Wiederspruch beim Schwerbehindertenausweis ?

von Renate am 28.03.2012 22:31

Hallo Cora,

natürlich kannst du Widerspruch einlegen, schildere dabei deine Einschränkungen die du im täglichen Leben hast.

Hatte die Hoffnung 50 % zu bekommen um Schutz in der Arbeit zu haben.

Aber du kannst mit deinem GdB von 30 auch eine Gleichstellung beantragen, das gibt es und wäre doch auch eine Möglichkeit in etwa so behandelt zu werden, wie jemand mit GdB 50, denn du schilderst doch, dass es dir jetzt besser geht. Und später, sollte es dir mal wieder schlechter gehen könntest du dann immer noch einen Verschlimmerungsantrag  stellen.

LG Renate

Antworten Zuletzt bearbeitet am 28.03.2012 22:33.

Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4779

Re: Wie erhebe ich einen Wiederspruch beim Schwerbehindertenausweis ?

von Leya am 28.03.2012 23:49

Hallo Cora,

ich freue mich für Dich, dass es Dir besser geht.

Dass man sich besser fühlt und arbeiten gehen kann, muss aber nicht bedeuten, dass eine Schwerbehinderung ausgeschlossen ist. Man denke nur an die vielen schwerbehinderten Arbeitnehmer.

Maßgeblich sind ausschließlich Deine Funktionsbeeinträchtigungen.

Mir erscheint es in Deutschland mittlerweile Politik zu sein, Anträge auf Erteilung eines Schwerbehindertenausweises generell abzulehnen (wenn nicht gerade ein Glied fehlt o.ä. und eine Ablehnung unbillig wäre), d. h., keine 50% oder mehr zuzubilligen, sondern darunter zu bleiben.
Ich habe schon Vermutungen, warum dies so ist, aber das spielt ja hier keine Rolle.

Ich würde daher unbedingt Widerspruch einlegen.
Wir haben hier schon oft genug gelesen, dass der Widerspruch zum Erfolg führte.

Gruß

Leya

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4779

Re: Wie erhebe ich einen Wiederspruch beim Schwerbehindertenausweis ?

von Leya am 28.03.2012 23:52

@ Kleine Raupe
Das ist ja unglaublich wie mit Dir umgegangen worden ist.

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CORA

50, Weiblich

Beiträge: 53

Re: Wie erhebe ich einen Wiederspruch beim Schwerbehindertenausweis ?

von CORA am 29.03.2012 16:15

Hallo,

danke für die Antworten.Würde noch gern von Renate wissen wo man eine Gleichstellung beantragt,

auch beim Versorgungsamt ? Hat man dadurch auch besseren Kündigungsschutz ?


Mehr Urlaub zu haben ist mir nicht so wichtig, den Job zu behalten obwohl ich nicht mehr so
Leistungsfähig wie früher bin schon !


Ich denke ich werde einen Wiederspruch machen, drückt mir die Daumen !

LG  CORA            

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kleine_raupe
Gelöschter Benutzer

Re: Wie erhebe ich einen Wiederspruch beim Schwerbehindertenausweis ?

von kleine_raupe am 29.03.2012 16:43

Hallo Mädels,<br />
<br />
@ Cora, drück dir auch die Daumen..<br />
@ rentate.. Die gleichen fragen wie Cora hätte ich auch<br />
@ Leya, dass scheint hier bei uns so Gang und gebe zu sein! Ein sehr guter Freund von mir hatte als Kind einen schweren Autounfall (zu tiefsten DDR Zeiten) damals hat man ihn so gut wieder zusammengeflickt, dass er immer arbeiten gehen konnte.. Jedenfalls musste ihm nun vor ein paar Jahren der Unterschenkel amputiert werden, er leidet heute noch an stärksten phantomschmerzen und selbst bei ihm hatt man da so einen Aufriss gemacht.. Jetzt das gleiche Spiel mit der Rente, da ich erst 22 bin, ist manch ein kurarzt der Meinung ich könnte acht Stunden arbeiten! Versteht mich nicht falsch, aber ich kann es leider nicht auch wenn ich es eigentlich so gerne möchte..<br />
<br />
Lg

Antworten Zuletzt bearbeitet am 29.03.2012 16:44.

Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Wie erhebe ich einen Wiederspruch beim Schwerbehindertenausweis ?

von Renate am 29.03.2012 17:32

@ Cora und kleine raupe, zu eurer Frage wegen der Gleichstellung:

Was versteht man unter Gleichstellung? Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht

behalten können. Rechtsgrundlage: § 2 Absatz 3 in Verbindung mit § 68 Absatz 2 und 3 SGB IX. Was bewirkt die

Gleichstellung? Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen „Status" wie schwerbehinderte Menschen. Auswirkungen: besonderer Kündigungsschutz, besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht, Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung, Betreuung durch spezielle Fachdienste.

Quelle und weiteres hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26182/Navigation/zentral/Buerger/Behinderungen/Gleichstellung/Gleichstellung-Nav.html

Beantragt wird das bei der Bundesagentur für Arbeit.

LG Renate

Antworten Zuletzt bearbeitet am 29.03.2012 17:32.

Keira

31, Weiblich

Beiträge: 38

Re: Wie erhebe ich einen Wiederspruch beim Schwerbehindertenausweis ?

von Keira am 31.03.2012 11:25

Hallo,

ich sollte neulich von 50% auf 30% runtergestuft werden, und habe nun über den VDK Widerspruch eingelegt.
Das Verfahren läuft noch, ich warte momentan auf eine Rückmeldung des VDKs, aber man hatte mir gesagt, dass die Chancen recht gut stehen, meine 50% zu behalten.

Der VDK hatte zuerst die Berichte, aufgrund derer die 30% festgelegt wurden, eingefordert, und mir geschickt. Dann musste ich mir eine Einschätzung durch meine behandelnden Ärzte besorgen, und eine Auflistung der Einschränkungen, die nicht berücksichtigt wurden, an den VDK schicken, mit der dann von dort aus Widerspruch eingelegt wurde.
Wie es weitergeht, weiß ich bisher noch nicht, aber so hast du vielleicht schon mal eine kleine Vorstellung, wie sowas dann läuft ;)

LG Keira

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Ursula

65, Weiblich

Beiträge: 239

Re: Wie erhebe ich einen Wiederspruch beim Schwerbehindertenausweis ?

von Ursula am 01.04.2012 11:55

Hallo,

ich habe auch 30 % und habe mit der Gleichstellung liebäugelt. Die Gleichstellung wird zwar beim Arbeitamt beantragt, aber der Arbeitgeber muss zustimmen. Meine Bedenken waren, dass ich mich dann auch noch mit dem Arbeitgeber herumstreiten muss - zum Einen und was ist, wenn die Gleichstellung abgelehnt wird. Der ARbeitgeber ist doch alarmiert. Aus diesen Gründen habe ich bisher Abstand davon genommen.

Eine Kollegin von mir hat gerade Widerspruch eingelegt und möchte 50 %. Einschränkungen hat sie eigentlich keine, außer Fußprobleme und damit verbundene Schmerzen. Wenn sie 50 % bekommt, verstehe ich die Welt nicht mehr. Mein Bruder, schwerer Epileptiker hat hat 2 Jahre befristet 50 %. Er hat seinen Job durch die Epilepsie verloren, weil er nicht mehr Autofahren kann und seine Führungsposition nicht mehr ausüben kann. Nun wird er 60, findet keinen neuen Job und wenn er jetzt die Verlängerung nicht bekommt, dann fällt er in Hartz 4. Bei 50 % könnte er in Rente gehen.

Es ist ein leidiges Thema.

Viele Grüße

Ulla

Der Mensch kann nicht tausend Tage ununterbrochen gute Zeit haben, so wie die Blume nicht hundert Tage blühen kann. Tseng-Kuang

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