Gutachten des Amtsarztes
1 | 2 | » | Last
[ Go to bottom | Go to latest post | Subscribe to this topic | Oldest posts first ]
Re: Gutachten des Amtsarztes
from Leya on 06/08/2012 12:25 AMHallo Lockenfee,
ob Du Anspruch auf Teil A hast, weiß ich auch nicht. Ich - bzw. meine Rechtsvertretung - würde einfach Teil A anfordern.
Gruß
Leya
Re: Gutachten des Amtsarztes
from Lockenfee on 06/07/2012 09:07 PMRenate, ich habe Befunde mitgeschickt bei dem EM-Rentenantrag (zwecks Eigeninitiative). Die wurden gar nicht beachtet, noch wurde bei meinen Ärzten nachgefragt. Die hatten nur die Diagnosen von der Rehaeinrichtung in Ihrer Ablehnung.
Und genau diese Diagnosen hatte jetzt auch der Arbeitsamtsarzt. Und was könnte man schlußfolgern?
Aber eigentlich wollte ich wissen, ob ich ein Recht auf den Teil A habe des Gutachtens? Den darin steht, wie der Arzt darauf kommt und worauf er sich stützt.
Renate
Deleted user
Re: Gutachten des Amtsarztes
from Renate on 06/05/2012 01:59 PMUnd bei deinem Antrag auf EM-Rente hättest du auch alles in Kopie von deinen Ärtzen dem Antrag beilegen können.
Renate
Deleted user
Re: Gutachten des Amtsarztes
from Renate on 06/05/2012 01:34 PMLockenfee, du hättest Unterlagen, Befundberichte in Kopie mitnehmen können von deinen Ärzten. Ich habe beim Antrag zur Reha schon alle Befunde in Kopie beigelegt.
Beim Amtsarzt, der wollte auch alle Befunde, habe ich ihn dann auch selber gebracht. Wenn ich das selber mitbringe und abgebe, dann weiss ich wenigstens sicher, dass alles dort ist und mit einbezogen werden kann. Da sollte doch ein bisschen Eigeninitiative drin sein !
Re: Gutachten des Amtsarztes
from Lockenfee on 06/05/2012 11:15 AMHallo SnowWhite,
auch die Ärzte vom Rententräger sind meiner Meinung nach nicht neutral.
Im Gegensatz zu Dir haben sie nicht einmal bei irgendjemand Unterlagen eingefordert. Weder bei meiner Hausärztin, noch bei meiner Rheumatologin, noch bei meiner Orthopädin usw. Habe überall nachgefragt.
So schnell wie ich eine Ablehnung hatte, habe die sich keinerlei Zeit genommen.
Naja, ich denke beim Arbeitsamtsarzt wird es nicht anders gewesen sein.
Mal sehen, wie sich alles noch weiter entwickelt.
Re: Gutachten des Amtsarztes
from SnowWhite on 06/05/2012 08:51 AMob du recht darauf hast muss denk ich mal eigentl. der rententräger klären und dessen ärzte und net ein arzt vom arbeitsamt.
die rentträger ärzte sind genauer , nehmen sich mehr zeit und dieses fordern auch alle unterlagen an,war zumindest bei mir so..im gegensatz zum arbeitsamtsarzt. der ja net mal meine unterlagen anfoderte und den fall anhand von unterlagen entschied die er noch dort hatte,wo ich mal vor jahren dort war.
amtsärzte vom arbeitsamt sind nicht neutral ,das ist fakt ...so seh ich das nach wie vor. rententräger ärzte solln auch meistens nicht neutral sein aber da hab ich ausnahmsweise mal andere erfahrungen gemacht.
Re: Gutachten des Amtsarztes
from Lockenfee on 06/04/2012 08:50 PMHallo Ihr Lieben,
danke für Eure Hilfe.
Ja, liebe Renate - es sollte sich bei mir um Teilrente drehen.
In dem Gutachten fehlen aber genau die Diagnosen, die auch in der Ablehnung meiner Teilrente fehlen. Habe morgen einen Termin bei meiner Ärztin. Denke mal, das AA hat nur von der Rentenversicherung den Bericht angefordert.
Ansonsten würden die anderen Diagnosen nicht fehlen.
Wie ich aber hier in Erfahrung gebracht habe, hat man gegen so ein Gutachten nicht viel Chancen und Möglichkeiten. Widerspruch wäre hier nicht zulässig, da es kein Verwaltungsakt ist.
Ich wollte eigentlich wissen, ob ich auch Recht auf den Teil A habe. Das kann mir wohl hier keiner so richtig beantworten.
Trotzdem danke.
Renate
Deleted user
Re: Gutachten des Amtsarztes
from Renate on 06/01/2012 10:41 PMIch erinnere mich bei Lockenfee an eine Feststellung von 3 bis 6 Stunden Arbeitsfähigkeit durch die Rehaklinik. Falls ich mich jetzt falsch errinnere, dann bitte ich schon mal vorsorglich um Entschuldigung. Erinnere mich aber gut daran, dass es um eine Teilrente ging, Lockenfee ??
Wie gesagt, es ging mir nur um die Aussage, dass alle Amtsärzte immer nur zu gunsten des Amtes entscheiden und die Erfahrung habe ich persönlich nicht gemacht. Es ging mir nur um diese Verallgemeinerung.
Ich möchte dazu noch sagen, also meine Termine bei dem Amtsarzt (musste damals zweimal hin in einigen Abständen, Abstand war etwa zwei oder drei Jahre zur Überprüfung) waren nicht angenehm, fühlte mich da nicht verstanden. Es waren nur die Berichte meiner Ärzte, die ihn zu dem Urteil Erwerbsunfähigkeit brachten.
Re: Gutachten des Amtsarztes
from Leya on 06/01/2012 10:33 PMHallo,
bereits Lockenfees Fall zeigt doch, dass es eben gerade nicht so ist.
Wenn ich mich korrekt erinnere, hat die Reha-Klinik eine Arbeitsfähigkeit unter drei Stunden festgestellt (korrigier mich bitte ggf., Lockenfee). Der Amtsarzt will jetzt aber die Möglichkeit eines vollschichtigen Einsatzes sehen?!
Selbst eine Anwältin schreibt:
Zu diesem Unterlaufen tragen eben auch die amtsärztlichen Gutachten bei.
Zitiere erneut "Metode von oben her":
Gruß
Leya
Renate
Deleted user
Re: Gutachten des Amtsarztes
from Renate on 06/01/2012 10:07 PMDer Amtsarzt muss sich trotzdem an die eingereichten festgestellten Diagnosen und Einschränkungen etc. des behandelnden Arztes halten, meine damit, er kann sich nicht dem ganz entgegenstellen und wird es auch nicht tun, wenn er sieht da ist keine Chance und der Patient ist tatsächlich nicht erwerbsfahig. Er kann abschätzen, ob er damit vor Gericht durchkommt, wenn er anderes, als das des behandelnden Artzes behauptet. Und in der Regel wird er das nicht eingehen mit Gericht und co, wenn er sieht, dass er damit nicht durchkommt. Denn das käme dem Amt dann nicht gerade billig.