Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

1  |  2  |  3  |  »  |  Letzte [ Nach unten  |  Zum letzten Beitrag  |  Thema abonnieren  |  Neueste Beiträge zuerst ]


kat

48, Weiblich

Beiträge: 119

Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von kat am 28.08.2012 18:54

Ich würde gerne eine Zuzahlungsbefreiung wegen chronischer Erkrankung bei meiner Krankenkasse beantragen. Ich habe aber keinen Grad der Behinderung oder Erwerbsminderung. Neben diesen beiden Kriterien hat meine Kasse noch eine dritte aufgeführt

Der Kranke benötigt eine kontinuierliche, medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln), ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist, verursacht durch die von derselben Erkrankung ausgelöste Gesundheitsstörung.

Trifft das auf eine Kollagenose zu?

"Ihr seid nicht in euren Körper eingeschlossen, noch an die Felder oder Häuser gebunden. Das, was ihr seid, wohnt über dem Berg und treibt mit dem Wind."    Khalil Gibran

Antworten

kk9979

43, Weiblich

Beiträge: 95

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von kk9979 am 29.08.2012 06:09

Hallo, 

ich habe nur allein eine Glomerulonephritis. Genau für diesen Absatz habe ich auch die Zuzahlungsbefreiung für chronisch krank bekommen. Ich habe nur 50 % Schwerbehinderung und 60% müßte man laut Kasse haben. Bei der Kasse gibt es ein Formular, wo genau dieser Absatz draufsteht und dass du regelmäßig in ärztlicher Behandlung sein mußt. Das muß dir dein Haus- oder Facharzt ausfüllen (Unterschrift, Stempel, Diagnose). Wenn es genehmigt wurde gilt es für 2 Jahre, dann mußt du es erneut ausfüllen lassen. 

Ich finde, dass es natürlich auch für eine Kollagenose gilt. Schließlich kann da dein ganzer Körper betroffen sein.

Pass auf, dass dich die Krankenkasse nicht abwimmelt. Bei mir haben sie versucht, dass es dieses Formular nicht mehr gibt und nur bei 60% Schwerbbehinderung die Befreiung gibt.  

Antworten

sternschnuppe
Gelöschter Benutzer

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von sternschnuppe am 29.08.2012 07:16

Hallo Kat,

es trifft zu, wenn du zu dem noch folgendes erfüllst:

  2.1. Schwerwiegend chronisch krank

"Schwerwiegend chronisch krank" ist, wer:
wenigstens 1 Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal in ärztlicher Behandlung ist (Dauerbehandlung)
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Zuzahlungsbefreiung-fuer-chronisch-Kranke-820.html

Antworten

angelface

47, Weiblich

Beiträge: 49

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von angelface am 29.08.2012 07:53

Hallo kat!
Das ist gar nicht so schwierig,ich habe so einen.
Du teilst deiner Krankenkasse mit,dass Du diese Befreiung möchtest.Dann bekommts Du Formulare zugeschikt.Einen Teil musst Du ausfüllen,alle Arztquittungen,Krankenhauszuzahlungen,Krankengymnastikzuzahlungen.. des laufenden Jahres und Medikamentenrechnungen-kannst Du Dir in der Apo noch mal ausdrucken lassen-dazulegen,
Ausserdem möchten die eine Kopie deiner Lohnabrechnung.
Mit einem dieser Zettel gehst Du zu Deinem Arzt,der trägt dann ein,welche  Erkrankungen Du hast-alleine wenn Du ein Mal im Quartal beim Arzt Dein Rezept abholen musst,bist Du ja regelmäßig da;)
Lass ruhig alles aufschreiben was Euch einfällt.
Dann an die Kasse schicken.
Die berechnet dann,ob Du schon 1Prozent gezahlt hast,noch etwas an die Kasse zahlen müsstest für den Befreiungsausweis oder evtl schon Geld von der Kasse zurück bekommst.
Das war es schon.

Antworten

angelface

47, Weiblich

Beiträge: 49

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von angelface am 29.08.2012 07:54

oh weh,sorry habe im Bett geschrieben,deshalb lauter Fehler

Antworten

Micky

54, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von Micky am 29.08.2012 08:15

Hallo und guten Morgen,
Sagt mal, zählt bei der Ermittlung der 1%Grenze nur das eigene Einkommen oder auch das des Ehemannes mit dazu?

Gruß Micky

Antworten

angelface

47, Weiblich

Beiträge: 49

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von angelface am 29.08.2012 08:20

Auf dem Zettel den man ausfüllen muss,wird nach den Einkünften von allen Familienmitgliedern gefragt.
Aber mein Mann hat auch automatisch einen Befreiungsausweis für den Rest des Jahres zugeschickt bekommen,obwohl nur ich einen beantragt hatte.
Wir haben aber auch eine Familienversicherung.
Evtl.ist das anders,wenn jeder Partner separat versichert ist.

Antworten

angelface

47, Weiblich

Beiträge: 49

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von angelface am 29.08.2012 08:22

Ach so,ausserdem gibt es da,so ähnlich wie beim Finanzamt,auch noch irgendwelche Freibeträge,die die Krankenkasse automatisch vom Jahresgehalt abzieht!

Antworten

angelface

47, Weiblich

Beiträge: 49

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von angelface am 29.08.2012 08:37

So,letzter Beitrag:
was man auch machen kann,das hatten wir letztes Jahr zuerst ausprobiert weil wir auch nicht wussten ob es reicht:
Alle Belege,Quittungen,Zuzahlungsnachweise des Jahres bis zum Ende sammeln,dann im Dezember bei der Kasse mit den restlichen Formularen einreichen und schauen ob man die 1%erreicht hat-was ziemlich warscheinlich ist,bei unserem Medikamentenkonsum.Dann gibt es eine Rückerstattung von der Kasse.
Wir wurden dann schon gleich darüber infromiert,dass wir einen gewissen Betrag=1%vorab für 2012 überweisen konnten um für das ganze Jahr befreit zu sein.
Das war es von mir.
Schönen Tag noch!

Antworten

kat

48, Weiblich

Beiträge: 119

Re: Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung

von kat am 29.08.2012 09:26

Erstmal danke für die Hilfe und die Vorschläge.

Ich werde jetzt die Krankenkasse nach dem Formular fragen, ich hatte da auf der Website schon gesucht, aber lediglich ein Tool gefunden, mit dem man ausrechnen kann, wo die individuelle Zuzahlungsgrenze liegt.

Wenn die eine Lohnabrechnung wollen wirds bei mir schon schwieriger. Ich bin freiberuflich, mir bliebe da nur der Steuerbescheid. Mein Renten- und Sozialversicherungsträger ist die Künstlersozialkasse. Da kann man reinkommen, wenn man nachweisen kann, daß man sein Einkommen ausschließlich durch kreative oder künstlerische Tätigkeit verdient. Ich bin heilfroh, daß die mich aufgenommen haben, sonst müßte ich mich privat versichern.

Kennt jemand die Situation: freiberuflich, aber nicht selbstständig, d.h. kein Gewerbe und eine Mitgliedschaft in einem gesetzlichen Renten- und Sozialversicherungsträger?

Ich liege mit meinen Zuzahlungen schon jetzt sowohl über der 2% als auch über der 1% Marke, da müßte ich also auf jeden Fall etwas zurückkriegen. Das es die Möglichkeit gibt, den Zuzahlungsbetrag vorab zu zahlen, wußte ich gar nicht. Dann muß man ja auch nichts mehr nachweisen, wenn die Befreiung vorliegt, oder?

Ich sollte jetzt wohl auch dringend meine Steuer 2011 machen

"Ihr seid nicht in euren Körper eingeschlossen, noch an die Felder oder Häuser gebunden. Das, was ihr seid, wohnt über dem Berg und treibt mit dem Wind."    Khalil Gibran

Antworten
1  |  2  |  3  |  »  |  Letzte

« zurück zum Forum