Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen

1  |  2  |  »  |  Letzte [ Nach unten  |  Zum letzten Beitrag  |  Thema abonnieren  |  Älteste Beiträge zuerst ]


Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen

von Leya am 21.01.2020 01:23

Hallo,                
              
aktuelle Datei.
                                                                             
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
                                                                                                                                   
                                                                    
und von der KBV
                                                  
                                      
und hier steht auch noch einiges Wichtiges
                           
Gruß
                      
Leya

Antworten Zuletzt bearbeitet am 21.01.2020 01:25.

Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen

von Leya am 21.06.2017 23:56

Hallo Kat,

danke für die Infos.

Gruß

Leya

Antworten

KitteKat

37, Weiblich

Beiträge: 7

Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen

von KitteKat am 21.06.2017 18:41

Hallo nochmal allerseits,

 

hier also meine Erfahrungen: Als Formular nutzt man die gewöhnliche Heilmittelverordnungsvorlage. Darauf wird angekreuzt VERORDNUNG AUSSERHALB DES REGELFALLS (und zwar egal, ob man die Regelverordnungen schon durchlaufen hat oder nicht, man muss also nicht erst 3 Rezepte zu 6 Mal oder wie auch immer- je nach Indikationsschlüssel- sich verschreiben lassen.)
und dann wird eben eingetragen, wie viel Behandlungen. Bei mir steht da 24. Einzige Bedingung ist halt, dass man in einem Vierteljahr sich erneut bei dem Arzt vorstellt, der das Rezept ausstellt. Deshalb sind 24 Behandlungen für 2mal die Woche ok.
Und der Rest wie gewohnt, Indikationsschlüssel, Diagnose. Man muss halt nur darauf achten, dass beides dazu passt. Also die Diagnose muss stimmen (M 32.1 oder M32.8) und wahllos aus dem Heilmittelkatalog kann man sich eben auch keine Indikationen aussuchen, speziell für Physiotherapie ist das WS2, EX2, EX3 und AT2.
Steht alles nochmal hier im Anhang: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1399/HeilM-RL_2017-03-16_iK-2017-05-30.pdf
Aber sofern man sich daran hält, scheint es keine Probleme zu geben, selbst bei nicht neuester zertifizierter Software. So war das nämlich bei mir, das komplette Ausfüllen per Computer hat nicht funktioniert. Auch mein Arzt sprach allerdings von der verwirrenden Weiterbildung, bei der er letztens war. Genau wie meine Physiotherapeutin. Muss wohl dort echt nicht so doll gewesen sein.
Habe dann eine handschriftlich ausgefüllte Verordnung erhalten (bis auf den Formularkopf etc.) Und, man höre und staune. Bei meiner Physiotherapie meinten sie, ihr Computer sagt, das funktioniere so. Wie schlau der jetzt genau ist dieser Computer und ob die möglicherweise neueste Software verwenden, hab ich jetzt nicht nachgefragt. Habe nur ein "Geht klar" vernommen, der Rest ist mir bis dato erstmal egal. Ich gehe jetzt jedenfalls die nächsten 12 Wochen regelmäßig zur Physiotherapie und Genehmigung hab ich dafür keine gebraucht. Ich hoffe, damit hat sich das erledigt.
Also eig nicht so schwer. Man muss halt nur etwas auf die Vorgaben der Heilmittelkataloge achten. Und bloß nicht von der Krankenkasse verwirren lassen!

Allen noch einen schönen Abend!
Kathleen

Antworten

KitteKat

37, Weiblich

Beiträge: 7

Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen

von KitteKat am 01.06.2017 12:51

Hallo Leya,

 

danke für die Links. Die sind wirklich hilfreich. Da hab ich auch noch was gefunden zur Software:

Vertragsärzte nutzen zur Heilmittelverordnung in der Regel ihr PVS. Hierbei ist ab 1. Januar 2017 gesetzlich vorgeschrieben, eine zertifizierte Verordnungssoftware zu nutzen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Software alle benötigten Informationen der Heilmittel-Richtlinie enthält. Über die zertifizierte Software wird dem Arzt verbindlich angezeigt, wenn die Verordnung einen besonderen Verordnungs- oder langfristigen Heilmittelbedarf begründet.

Das wird sehr spaßig. Denn ja, die Verordnungen wurden bisher mit der Hand bei mir ausgefüllt Habe mich am Anfang auch geschämt, als ich mit dem Wurstblatt zur Physio kam aber mittlerweile wissen die ja Bescheid
Mein Arzt ist kein normaler Rheumatolge, sondern Chefarzt für Inneres im Krankenhaus, hat sich darauf aber spezialisiert und übernimmt besondere Fälle. Ich bin damals dort eingeliefert wurden und war echt schlecht dran, deshalb hat er mich nie wieder aus den Augen gelassen. Seit ein paar Monaten haben die dort allerdings ihr Abrechnungssystem umgestellt und seitdem funktioniert nichts mehr
Gut, also ich habe mir jetzt folgenden Plan zurechtgelegt, nächste Woche habe ich wieder einen meiner 3-monatigen Termine dort. Ich werde etwas eher da sein und an der Tür seiner Sekretärin klopfen (die Aufnahme machen sonst die Schwestern dort). Immerhin kennen wir uns ja auch schon ein paar Jahre. Die weiß immer ganz gut Bescheid, wenn es um Rezepte und Formulare geht und wenn eine die Software bedienen kann, dann sie. Da soll die das schon mal vorbereiten. Und wenn ich dann nach den üblichen zwei Stunden Wartezeit beim Arzt im Zimmer drin, erklär ich ihm das kurz und er solls unterschreiben.
24x Manuelle Therapie, zwei mal die Woche
da komm ich hin bis zum nächsten mal, denn man muss ja aller zwölf Wochen eine Arztkonsultation nachweisen (derer ich ja schon seit Jahren nachkomme) und da kann ich mir dann die nächste Verordnung holen.
Dann wird es spannend bei der Physio, behandeln werden die mich sicherlich, wenn ich mit einem halbwegs korrekt ausgefüllten Dokument komme, ob die KK allerdings Probleme macht, werde ich wohl erst später erfahren. Aber theoretisch, falls es diese zertifizierte Software wirklich gibt und sie nicht nur eine Legende der KK ist, findet die ja automatisch raus, wer was wie oft darf. Dann dürften ja keine Zweifel mehr bestehen.

Ich werde auf jeden Fall berichten!

Vielen Dank nochmal!

Schönen Tag noch

Kat

Antworten

Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen

von Leya am 31.05.2017 23:42

Hallo Kittekat,

da scheint es ja bei den Krankenkassen genauso zuzugehen wie bei den Finanzämtern. Wie man bei den Finanzämtern oftmals nicht einmal die vom Finanzministerium ergangenen Anwendungsschreiben kennt, scheint man bei den GKV die neuen Gesetze nicht zu kennen. Unglaublich. Unerhört.

Die Sache ist doch nach dem Gesetz völlig eindeutig:

2) Bei den in der Anlage 2 gelisteten Diagnosen in Verbindung mit der jeweils aufgeführten Diagnosegruppe des Heilmittelkataloges ist vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs im Sinne von § 32 Absatz 1a SGB V auszugehen. Ein Antrags- und Genehmigungsverfahren findet nicht statt.

Ich hätte mit der GKV im Übrigen gar nicht diskutiert, sondern mir vom Arzt einfach die Verordnung erstellen lassen.
Alles andere ist Aufgabe von Arzt und/oder Physiotherapeut.
Meine (Deine) jedenfalls nicht.

Zu Deinen sonstigen Fragen kann ich Dir nichts sagen.
Nur soweit - mein Arzt hat nach Hinweis auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen auch bei einer normalen Folgeverordnung (in Voraussicht auf folgende langfristige Verordnungen) dies geschrieben -:

Indikationsschlüssel: WS2a
ICD-10-Code: M32 8 G
ICD-10-Code: 99G
Diagnose: Systemischer Lupus erythematodes, Krankheiten der Atemwege bei sonstigen diffusen Bindegewebskrankheiten (M 31.3 + M32.1 + M33.0-M33.2 + M34.8 + M35.0), Osteoporose

Siehe auch
http://www.g-n-n.de/solva_docs/Langfrist2017.pdf
und
http://www.g-n-n.de/solva_docs/Langfristigeru_besond_Heilmittelbedarf_fuerHausaerzte.pdf

Ob bei Dir Folgerezept und/oder außerhalb des Regelfalls stehen muss, weiß ich nicht.
Und ob Dein Arzt nun mit Bürokratie etwas am Hut hat oder nicht, er wird sich kümmern müssen, schon aus eigenem Interesse, denn es ist ja in seinem Interesse, das damit sein Budget nicht belastet wird. Seine interessenvereinigungen (Ärztekammer, KV o. ä.) werden ihn da schon beraten können.
Im Übrigen wirft ihm seine aktuelle Praxissoftware wahrscheinlich das Richtige aus.

Dass selbst Deine Physiotherapeutin keine Ahnung hat, ist bitter. Wirklich bitter. Auch sie wird doch wohl Mitglied in Interessenverbänden sein. Dort gibt es sicher auch für sie Rat. Schließlich will sie doch auch etwas verdienen.

Ansonsten vielleicht nach einer anderen Physiotherapeutin umsehen, die Bescheid weiß.

Handschriftliche Verordnungen habe ich noch nie gesehen, gültig müssten sie m. E. aber trotzdem sein.

Ist alles nicht ganz das, was Du wissen wolltest, aber mehr hab' ich nicht dazu.
Vielleicht antworten hier ja noch andere Lupis.

Mich würde interessieren, mit welchen Angaben in der Verordnung du dann letztlich erfolgreich bist.
Vielleicht magst Du die Informationen dann hier einstellen.


Gruß
Leya
P.S.: Guck mal hier auf Seite 3. Danach würde ich annehmen, dass "Verordnung außerhalb des Regelfalls" angekreuzt werden sollte.

http://exploredoc.com/doc/11426128/das-ist-neu-ab-1.-januar-2017

PPS:

http://www.kbv.de/media/sp/2016_12_14_Praxisinformation_Heilmittelverordnung_inklusive_Diagnoseliste.pdf

http://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_Heilmittelverordnung.pdf

 

Antworten

KitteKat

37, Weiblich

Beiträge: 7

Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen

von KitteKat am 31.05.2017 14:21

Hallo Ihr Lieben,

 

vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Es geht um die längerfristige Verordnung von Heilmitteln, wie sie der Gemeinsame Bundesausschuss seit Anfang des Jahres festgelegt hat. Seitdem versuche ich da auch Klarheit reinzubekommen, komme mir aber eher vor wie bei Asterix erobert Rom, als er zusammen mit Obelix in dem Haus war, dass "Verrückte macht". Jeder erzählt mir etwas anderes. Ich bin Mitglied in der Lupus erythematodes Selbsthilfegeminschaft. Dort wurde den Mitgliedern schon Ende des letzen Jahres mitgeteilt, dass man keine Anträge mehr stellen müsste, weil die Diagnose SLE dazu ausreiche, quasi regelmäßig zur Physio zur gehen. Soweit so gut.
Habe dann Anfang das Jahres diesen Gesetzestext, der auch hier im Forum verlinkt ist, vom G-BA mir durchgelesen und gedruckt und bin damit zu meiner Krankenkasse. Da ging der Spaß erst richtig los. Für mich ist der Text absolut eindeutig, so schwer ist er ja auch eigentlich nicht. Nun schließe ich gerade mein Studium ab in Gesundheitsmanagement, bin also schon in der Lage Gesetzestexte (gerade im Gesundheitswesen zu lesen und zu verstehen). Das ist ja auch eigentlich keine Atomphysik, aber die Mitarbeiter in meiner Krankenkassenfiliale waren heillos überfordert. Die wussten nicht mal die normalen Bedingungen (wie oft man bei welchem Indikationsschlüssel was kriegt, wie lange die Pause dazwischen sein muss, halt all das womit man sich als Ottonormalverbraucher rumschlagen muss). Da war ich total verwirrt und hab erstmal nix gemacht, aber das wollen die doch nur! Ich habe mich dann zufällig mal mit einer Physiotherapeutin unterhalten, bei der ich normalerweise nicht in Behandlung bin. Diese hat mich dann wieder in meinem Verständnis bestärkt. Also bin ich dann zur Chefin der Physio, bei der ich normalerweise bin. Und die sagte mir, dass sie selbst erst wenige Tage vorher zur Informationsveranstaltung gewesen sei diesbezüglich, aber dort kamen auch nur schwammige und verwirrende Fakten raus.
So, also mein Arzt hat sowieso schon Schwierigkeiten die normalen Rezepte für die Physio auszufüllen, da er halt mehr der Vollblut- Arzt als der Bürokrat ist. Und woher sollen die Ärzte das wissen, wenn sich Leistungsträger und Leistungserbringer nicht mal einig sind....
Sagen wir mal so, ich bin mir schon sicher, dass mir das -sozusagen- zusteht. Gesetz ist nun mal Gesetz. Allerdings glaube ich auch, dass die KK innerhalb ihres Spielraumes versucht einige Fallen einzubauen, damit sie nicht so einfach blechen muss.
Hat jemand Erfahrungen damit? Was muss auf die Heilmittelverordnung drauf? Folgerezept? Jedesmal außerhalb des Regelfalls? Als Indikationsschlüssel habe ich immer WS2a erhalten, bei Diagnose stand halt M32.1 G (also halt SLE). Das geht absolut konform mit dem, was jetzt erneuert wurde und theoretisch könnte ich genauso weitermachen, nur dass ich halt nicht erst so popelige 6er Rezepte krieg, die gerade erst anfangen zu helfen kurz bevor sie vorbei sind :)
Und hat jemand Erfahrung mit so bürokratischen Kleinigkeiten? Z.B. Verordnung darf nur elektronisch gedruckt sein, etc. Ich bin übrigens bei der AOK versichert. Normalerweise habe ich mit meiner KK auch keine Probleme, mir bliebe noch dort anzurufen.Allerdings habe ich noch genug von meinem Besuch bei der Filiale damals Habe gehofft, jemand von Euch kann mir vllt helfen, bevor ich ihnen auf die Füße treten muss. Immerhin bezahlen sie mir die teuren CellCept als Off-Label-Use, was sie theoretisch nicht machen müssten. Und auch den ganzen Kram drumrum.
Ich bräuchte ja nur zu wissen, was genau auf diese Verordnung drauf muss bzw. wo die Kreuze gesetzt werden müssen :') Dachte wirklich nicht, dass es so schwer werden würde.

Danke für Eure Zeit und im voraus für eure Antworten!

Kat

Antworten

Zaubermaus

45, Weiblich

Beiträge: 102

Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen

von Zaubermaus am 23.03.2017 14:29

Hallo, 

die Krankenkasse hat den Antrag in soweit abgelehnt, dass ich nun die Rezepte des Rheumatologen, über 10 KG´s jedesmal einreichen muss und die Kasse es prüft und jedesmal neu genehmigt (oder ablehnt).

Echt schlimm, dass man obwohl man eine Kollagenose hat noch soviel Ärger hat.
Obwohl der Arzt sagt es sei Lupus, es aber nicht schreibt, weil er vielleicht doch Zweifel hat.

Doch ist nicht eine Voll-Berentung nicht schon Grund genug durch KG wenigstens den Ist-zustand zu erhalten und die Verschlimmerung zu verhindern.   

Naja ich mache es jetzt auf dem komplizierten Weg wie gewünscht, doch ich bin echt erschüttert. Ohne KG kann ich nicht mehr leben, denn sie macht mich beweglich und hilft mir Verspannungen zulösen und Schmerzen zu bessern. 

Liebe Grüße Zaubermaus 

Antworten

Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen

von Leya am 16.03.2017 02:00

Hallo Zaubermaus,

§ 8a langfristiger Heilmittelbedarf

(1) Langfristiger Heilmittelbedarf im Sinne von § 32 Absatz 1a SGB V liegt vor, wenn sich aus der ärztlichen Begründung die Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigungen, der Beeinträchtigungen der Aktivitäten und der nachvollziehbare Therapiebedarf eines Versicherten ergeben.

(2) Bei den in der Anlage 2 gelisteten Diagnosen in Verbindung mit der jeweils aufgeführten Diagnosegruppe des Heilmittelkataloges ist vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs im Sinne von § 32 Absatz 1a SGB V auszugehen. Ein Antrags- und Genehmigungsverfahren findet nicht statt.

(3) Bei schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigungen, die mit denen der Anlage 2 vergleichbar und nicht auf dieser gelistet sind, trifft die Krankenkasse auf Antrag der oder des Versicherten die Feststellung darüber, ob ein langfristiger Heilmittelbedarf im Sinne von § 32 Absatz 1a SGB V vorliegt und die notwendigen Heilmittel langfristig genehmigt werden können.

(4) Entscheidungen nach Absatz 3 trifft die Krankenkasse auf der Grundlage - des Antrages der oder des Versicherten, - der Kopie einer gültigen und gemäß § 13 Absatz 1 Satz 2 vollständig ausgefüllten Verordnung der Vertragsärztin oder des Vertragsarztes; Die Original-Verordnung bleibt bei der oder dem Versicherten - und soweit erforderlich unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) gemäß § 275 Absatz 1 SGB V.

Quelle:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1283/HeilM-RL_2016-05-19_iK-2017-01-01.pdf

Ich nehme an, Deine Verordnung und Erkrankung fallen unter Absatz 3 und 4, so dass nach wie vor ein Antrag zur Genehmigung eingereicht werden muss.
Demnach ist es korrekt, dass Deine Krankenkasse die Verordnung auf Genehmigungsfähigkeit prüft.

Daumen sind gedrückt.

Gruß

Leya

Antworten

Zaubermaus

45, Weiblich

Beiträge: 102

Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen

von Zaubermaus am 13.03.2017 00:51

Hallo zusammen, 

ich habe nun meinen Antrag abgegeben und die Krankenkasse prüft. Ich hoffe es geht positiv aus.

Liebe Grüße Zaubermaus 

Antworten

Zaubermaus

45, Weiblich

Beiträge: 102

Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen

von Zaubermaus am 17.02.2017 09:47

Hi, 

schließt diese neue tolle Heilmittelverordnung mich mit einer undifferenzierten Kollagenose aus?


Liebe Grüße Zaubermaus 

Antworten
1  |  2  |  »  |  Letzte

« zurück zum Forum