Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen
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Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen
von Leya am 06.02.2017 02:40Hallo,
Systemischer Lupus Erythematodes - Langfristige Heilmittelverordnung (z. B. Physiotherapie) nicht mehr genehmigungspflichtig durch die GKV und Arzt muss keine Wirtschaftlichkeitsprüfung mehr vornehmen.
Diagnoseliste für diese Ausnahmen von der Genehmigungspflicht wurde um einige Krankheiten ergänzt.
Heilmittelrichtlinie geändert mit Wirkung vomn 01.01.2017
Das sind die Neuerungen in Kürze:
- Eine Genehmigung des langfristigen Heilmittelbedarfs durch die Krankenkasse des Versicherten ist generell nicht mehr erforderlich, wenn die Erkrankung auf der Diagnoseliste steht.
- Die Diagnoseliste wird um weitere Erkrankungen ergänzt und als Anlage der Heilmittel-Richtlinie verankert.
- Für nicht gelistete Erkrankungen gibt es ab Januar klare Regeln.
Genehmigung bei gelisteten Diagnosen fällt weg
Für Patienten, deren Erkrankung auf der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf steht, entfällt ab 1. Januar 2017 das Genehmigungsverfahren. Einige Krankenkassen hatten dies bisher verlangt. Durch den Wegfall hat der Arzt nicht mehr den Aufwand, entsprechende Krankenkassenlisten vor der Verordnung zu prüfen. Das heißt: Für Erkrankungen laut Diagnoseliste gilt – im Zusammenhang mit der entsprechenden Diagnosegruppe laut Heilmittel-Richtlinie – ein langfristiger Heilmittelbedarf von vorn herein als genehmigt. Bisher haben KBV und GKV-Spitzenverband über Änderungen der Diagnoseliste entschieden. Nun wird dies im Gemeinsamen Bundesausschuss (G- BA) entschieden. Hierfür wurde die Diagnoseliste als Anlage 2 in der Heilmittel-Richtlinie des G- BA verankert.
Erweiterung der Diagnoseliste
Zum 1. Januar 2017 wird die Diagnoseliste erweitert . Neu aufgenommen wurden unter anderem angeborene Fehlbildungssyndrome, schwere COPD, Chromosomenanomalien , Syringomyelie und Syringobulbie, Systemischer Lupus sowie Thalidomid-Embryopathie .
Quelle: http://www.kbv.de/media/sp/2016_12_14_Praxisinformation_Heilmittelverordnung_inklusive_Diagnoseliste.pdf
Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen
von Leya am 06.02.2017 02:52
Hallo,
und hier noch der Link zur entsprechenden Seite des Gemeinsamen Bundesausschusses mit Verweisen auf die Richtlinien:
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/12/
Dort
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1283/HeilM-RL_2016-05-19_iK-2017-01-01.pdf
findet sich auch dies:
Gruß
Leya
Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen
von Socke am 06.02.2017 16:28Das sind doch mal prima Neuigkeiten. Danke dass Du Dir die Mühe machst das Einzustellen.
Herzliche Grüße
Daniela
Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen
von Fischerin am 07.02.2017 10:23Hallo Leya ,
das ist ein Ding
Ich war am 30.1.17 beim RA und der hat mir einen Vordruck für die KK gegeben wegen Langzeitrezept Physo.
Müsste ab diesen Jahr wieder genehmigt werden .
Das ist für mich unerklärlich ich habe den Eindruck Sie wollte mir nur kein Rezept ausstellen jetzt im nach hinein ,denn das muß Sie gewusst haben ,
Sowas macht mich wütend .Danke für die Info.
LG.Fischerin
Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen
von Zaubermaus am 17.02.2017 09:47Hi,
schließt diese neue tolle Heilmittelverordnung mich mit einer undifferenzierten Kollagenose aus?
Liebe Grüße Zaubermaus
Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen
von Zaubermaus am 13.03.2017 00:51Hallo zusammen,
ich habe nun meinen Antrag abgegeben und die Krankenkasse prüft. Ich hoffe es geht positiv aus.
Liebe Grüße Zaubermaus
Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen
von Leya am 16.03.2017 02:00Hallo Zaubermaus,
(1) Langfristiger Heilmittelbedarf im Sinne von § 32 Absatz 1a SGB V liegt vor, wenn sich aus der ärztlichen Begründung die Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigungen, der Beeinträchtigungen der Aktivitäten und der nachvollziehbare Therapiebedarf eines Versicherten ergeben.
(2) Bei den in der Anlage 2 gelisteten Diagnosen in Verbindung mit der jeweils aufgeführten Diagnosegruppe des Heilmittelkataloges ist vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs im Sinne von § 32 Absatz 1a SGB V auszugehen. Ein Antrags- und Genehmigungsverfahren findet nicht statt.
(3) Bei schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigungen, die mit denen der Anlage 2 vergleichbar und nicht auf dieser gelistet sind, trifft die Krankenkasse auf Antrag der oder des Versicherten die Feststellung darüber, ob ein langfristiger Heilmittelbedarf im Sinne von § 32 Absatz 1a SGB V vorliegt und die notwendigen Heilmittel langfristig genehmigt werden können.
(4) Entscheidungen nach Absatz 3 trifft die Krankenkasse auf der Grundlage - des Antrages der oder des Versicherten, - der Kopie einer gültigen und gemäß § 13 Absatz 1 Satz 2 vollständig ausgefüllten Verordnung der Vertragsärztin oder des Vertragsarztes; Die Original-Verordnung bleibt bei der oder dem Versicherten - und soweit erforderlich unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) gemäß § 275 Absatz 1 SGB V.
Quelle:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1283/HeilM-RL_2016-05-19_iK-2017-01-01.pdf
Ich nehme an, Deine Verordnung und Erkrankung fallen unter Absatz 3 und 4, so dass nach wie vor ein Antrag zur Genehmigung eingereicht werden muss.
Demnach ist es korrekt, dass Deine Krankenkasse die Verordnung auf Genehmigungsfähigkeit prüft.
Daumen sind gedrückt.
Gruß
Leya
Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen
von Zaubermaus am 23.03.2017 14:29Hallo,
die Krankenkasse hat den Antrag in soweit abgelehnt, dass ich nun die Rezepte des Rheumatologen, über 10 KG´s jedesmal einreichen muss und die Kasse es prüft und jedesmal neu genehmigt (oder ablehnt).
Echt schlimm, dass man obwohl man eine Kollagenose hat noch soviel Ärger hat.
Obwohl der Arzt sagt es sei Lupus, es aber nicht schreibt, weil er vielleicht doch Zweifel hat.
Doch ist nicht eine Voll-Berentung nicht schon Grund genug durch KG wenigstens den Ist-zustand zu erhalten und die Verschlimmerung zu verhindern.
Naja ich mache es jetzt auf dem komplizierten Weg wie gewünscht, doch ich bin echt erschüttert. Ohne KG kann ich nicht mehr leben, denn sie macht mich beweglich und hilft mir Verspannungen zulösen und Schmerzen zu bessern.
Liebe Grüße Zaubermaus
Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen
von KitteKat am 31.05.2017 14:21Hallo Ihr Lieben,
vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Es geht um die längerfristige Verordnung von Heilmitteln, wie sie der Gemeinsame Bundesausschuss seit Anfang des Jahres festgelegt hat. Seitdem versuche ich da auch Klarheit reinzubekommen, komme mir aber eher vor wie bei Asterix erobert Rom, als er zusammen mit Obelix in dem Haus war, dass "Verrückte macht". Jeder erzählt mir etwas anderes. Ich bin Mitglied in der Lupus erythematodes Selbsthilfegeminschaft. Dort wurde den Mitgliedern schon Ende des letzen Jahres mitgeteilt, dass man keine Anträge mehr stellen müsste, weil die Diagnose SLE dazu ausreiche, quasi regelmäßig zur Physio zur gehen. Soweit so gut.
Habe dann Anfang das Jahres diesen Gesetzestext, der auch hier im Forum verlinkt ist, vom G-BA mir durchgelesen und gedruckt und bin damit zu meiner Krankenkasse. Da ging der Spaß erst richtig los. Für mich ist der Text absolut eindeutig, so schwer ist er ja auch eigentlich nicht. Nun schließe ich gerade mein Studium ab in Gesundheitsmanagement, bin also schon in der Lage Gesetzestexte (gerade im Gesundheitswesen zu lesen und zu verstehen). Das ist ja auch eigentlich keine Atomphysik, aber die Mitarbeiter in meiner Krankenkassenfiliale waren heillos überfordert. Die wussten nicht mal die normalen Bedingungen (wie oft man bei welchem Indikationsschlüssel was kriegt, wie lange die Pause dazwischen sein muss, halt all das womit man sich als Ottonormalverbraucher rumschlagen muss). Da war ich total verwirrt und hab erstmal nix gemacht, aber das wollen die doch nur! Ich habe mich dann zufällig mal mit einer Physiotherapeutin unterhalten, bei der ich normalerweise nicht in Behandlung bin. Diese hat mich dann wieder in meinem Verständnis bestärkt. Also bin ich dann zur Chefin der Physio, bei der ich normalerweise bin. Und die sagte mir, dass sie selbst erst wenige Tage vorher zur Informationsveranstaltung gewesen sei diesbezüglich, aber dort kamen auch nur schwammige und verwirrende Fakten raus.
So, also mein Arzt hat sowieso schon Schwierigkeiten die normalen Rezepte für die Physio auszufüllen, da er halt mehr der Vollblut- Arzt als der Bürokrat ist. Und woher sollen die Ärzte das wissen, wenn sich Leistungsträger und Leistungserbringer nicht mal einig sind....
Sagen wir mal so, ich bin mir schon sicher, dass mir das -sozusagen- zusteht. Gesetz ist nun mal Gesetz. Allerdings glaube ich auch, dass die KK innerhalb ihres Spielraumes versucht einige Fallen einzubauen, damit sie nicht so einfach blechen muss.
Hat jemand Erfahrungen damit? Was muss auf die Heilmittelverordnung drauf? Folgerezept? Jedesmal außerhalb des Regelfalls? Als Indikationsschlüssel habe ich immer WS2a erhalten, bei Diagnose stand halt M32.1 G (also halt SLE). Das geht absolut konform mit dem, was jetzt erneuert wurde und theoretisch könnte ich genauso weitermachen, nur dass ich halt nicht erst so popelige 6er Rezepte krieg, die gerade erst anfangen zu helfen kurz bevor sie vorbei sind :)
Und hat jemand Erfahrung mit so bürokratischen Kleinigkeiten? Z.B. Verordnung darf nur elektronisch gedruckt sein, etc. Ich bin übrigens bei der AOK versichert. Normalerweise habe ich mit meiner KK auch keine Probleme, mir bliebe noch dort anzurufen.Allerdings habe ich noch genug von meinem Besuch bei der Filiale damals Habe gehofft, jemand von Euch kann mir vllt helfen, bevor ich ihnen auf die Füße treten muss. Immerhin bezahlen sie mir die teuren CellCept als Off-Label-Use, was sie theoretisch nicht machen müssten. Und auch den ganzen Kram drumrum.
Ich bräuchte ja nur zu wissen, was genau auf diese Verordnung drauf muss bzw. wo die Kreuze gesetzt werden müssen :') Dachte wirklich nicht, dass es so schwer werden würde.
Danke für Eure Zeit und im voraus für eure Antworten!
Kat
Re: Langfristiger Heilmittelbedarf (z. B. Physiotherapie) bei SLE und anderen
von Leya am 31.05.2017 23:42Hallo Kittekat,
da scheint es ja bei den Krankenkassen genauso zuzugehen wie bei den Finanzämtern. Wie man bei den Finanzämtern oftmals nicht einmal die vom Finanzministerium ergangenen Anwendungsschreiben kennt, scheint man bei den GKV die neuen Gesetze nicht zu kennen. Unglaublich. Unerhört.
Die Sache ist doch nach dem Gesetz völlig eindeutig:
Ich hätte mit der GKV im Übrigen gar nicht diskutiert, sondern mir vom Arzt einfach die Verordnung erstellen lassen.
Alles andere ist Aufgabe von Arzt und/oder Physiotherapeut.
Meine (Deine) jedenfalls nicht.
Zu Deinen sonstigen Fragen kann ich Dir nichts sagen.
Nur soweit - mein Arzt hat nach Hinweis auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen auch bei einer normalen Folgeverordnung (in Voraussicht auf folgende langfristige Verordnungen) dies geschrieben -:
Indikationsschlüssel: WS2a
ICD-10-Code: M32 8 G
ICD-10-Code: 99G
Diagnose: Systemischer Lupus erythematodes, Krankheiten der Atemwege bei sonstigen diffusen Bindegewebskrankheiten (M 31.3 + M32.1 + M33.0-M33.2 + M34.8 + M35.0), Osteoporose
Siehe auch
http://www.g-n-n.de/solva_docs/Langfrist2017.pdf
und
http://www.g-n-n.de/solva_docs/Langfristigeru_besond_Heilmittelbedarf_fuerHausaerzte.pdf
Ob bei Dir Folgerezept und/oder außerhalb des Regelfalls stehen muss, weiß ich nicht.
Und ob Dein Arzt nun mit Bürokratie etwas am Hut hat oder nicht, er wird sich kümmern müssen, schon aus eigenem Interesse, denn es ist ja in seinem Interesse, das damit sein Budget nicht belastet wird. Seine interessenvereinigungen (Ärztekammer, KV o. ä.) werden ihn da schon beraten können.
Im Übrigen wirft ihm seine aktuelle Praxissoftware wahrscheinlich das Richtige aus.
Dass selbst Deine Physiotherapeutin keine Ahnung hat, ist bitter. Wirklich bitter. Auch sie wird doch wohl Mitglied in Interessenverbänden sein. Dort gibt es sicher auch für sie Rat. Schließlich will sie doch auch etwas verdienen.
Ansonsten vielleicht nach einer anderen Physiotherapeutin umsehen, die Bescheid weiß.
Handschriftliche Verordnungen habe ich noch nie gesehen, gültig müssten sie m. E. aber trotzdem sein.
Ist alles nicht ganz das, was Du wissen wolltest, aber mehr hab' ich nicht dazu.
Vielleicht antworten hier ja noch andere Lupis.
Mich würde interessieren, mit welchen Angaben in der Verordnung du dann letztlich erfolgreich bist.
Vielleicht magst Du die Informationen dann hier einstellen.
Gruß
Leya
P.S.: Guck mal hier auf Seite 3. Danach würde ich annehmen, dass "Verordnung außerhalb des Regelfalls" angekreuzt werden sollte.
http://exploredoc.com/doc/11426128/das-ist-neu-ab-1.-januar-2017
PPS:
http://www.kbv.de/media/sp/2016_12_14_Praxisinformation_Heilmittelverordnung_inklusive_Diagnoseliste.pdf
http://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_Heilmittelverordnung.pdf