Schwerbehinderteneigenschaft - was ist das?
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Schwerbehinderteneigenschaft - was ist das?
von mira am 06.08.2009 15:42Hallo Ihr Lieben,
ich habe ja das Glück, eine Arbeitsstelle ergattert zu haben - sogar beim öffentlichen Dienst.
Nun bin ich zwar schon lange krank, war aber immer (mit Mühe) voll arbeitsfähig. Nun habe ich extra, um mich zu schonen, eine Teilzeitstelle gesucht und gefunden.
Ich bin zwar ein paar Mal in der Reha gewesen, bin aber immer als arbeitsfähig entlassen worden. Einen Antrag auf EU-Rente/Schwerbehinderung habe ich auch noch nie gestellt, obwohl ich mir sicher bin, "gute Chancen" zu haben, wenn man das so sagen kann. Das möchte ich aber aus verschiedenen Gründen (noch) nicht.
Der Arbeitgeber weiß nichts vom Lupus, auch weil ich denke, dass ich diese Teilzeitstelle momentan tatsächlich ohne gesundheitliche Einschränkung ausüben kann. Und da muss man den SLE ja meines Wissens nicht erwähnen.
So, und nun die Frage: Mein neuer Arbeitgeber bittet mich darum, neben anderen Dokumenten auch den "Nachweis über Schwerbehinderteneigenschaft" einzureichen.
Nun ist ja klar, dass ich nicht schwerbehindert bin (weil nicht beantragt und demnach nicht in den Akten), aber kann ich dennoch über die "Schwerbehinderteneigenschaft" verfügen? Ich denke, ja - heißt, wenn ichs beantragen würde, würde ich ohne Probleme als schwerbehindert gelten. Andererseits kann ich das ja theoretisch nicht einschätzen.
Was meint Ihr - muss ich das so wörtlich nehmen?
Danke schonmal
Mira
Re: Schwerbehinderteneigenschaft - was ist das?
von mira am 06.08.2009 15:53... Nachtrag:
Soeben habe ich das hier gefunde: http://www.polio-initiative-europa.de/frames/behind_u_ausweis.htm
Darin steht " Als Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft dient ein vom Versorgungsamt ausgestellter Ausweis" ... da der Arbeitgeber ja nun einen solchen "Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft" fordert und ich keinen Ausweis habe, ist die Frage wohl mit "nein/nicht vorhanden"zu beantworten, oder?
Und die Krankheit kann ich ja dann auch erstmal außen vor lassen, denn es ist ja aus meiner Sicht keine Beeinträchtigung durch die Krankheit zu erwarten ... oder?
PS: Ja, ich weiß, ehrlich lebt es sich am besten. Aber ich betrachte den SLE weitestgehend als meine Privatsache. Und solange ich niemanden behumse, möchte ich die Krankheit auch nicht erwähnen.
Wieder danke schonmal,
Mira
Re: Schwerbehinderteneigenschaft - was ist das?
von fr.maus am 06.08.2009 16:17Hallo mira,
ich habe wie auch wahrscheinlich viele andere hier 50% Schwerbehinderung zugesprochen bekommen.
Wie kommt denn Dein Arbeitgeber darauf sowas von Dir zu verlangen wenn er nichts von Deiner Erkrankung weiß?
Desweiteren hast Du mit so einem Ausweis einen "Besonderen Kündigungsschutz" ,bekommst mehr Urlaub und hast teilweise auch Vergünstigungen bei kulturellen Dingen(Theater,Museen etc.).
L.G.Anke
Re: Schwerbehinderteneigenschaft - was ist das?
von mira am 06.08.2009 16:28Halllo Anke,
danke für die Infos ... die Vorteile einer Schwerbehinderung sind mir bekannt, aber ich habe mehrere private Gründe, warum ich sie dennoch (noch) nicht beantragen möchte.
Und der Arbeitgeber fragt standardmäßig danach - war so ein Schreiben, das sie an jeden neuen Mitarbeiter vor der Vertragsunterzeichnung schicken - was würdest Du im beschriebenen Fall machen?
Mira
Re: Schwerbehinderteneigenschaft - was ist das?
von fr.maus am 06.08.2009 16:43Hallo mira,
kommt immer darauf an was in Deinem Arbeitsvertrag steht,es könnte ja passieren das Du doch öfters krank bist dann wäre es vielleicht besser das er Bescheid weiß.Du mißbrauchst eventuell auch das Vertrauen Deines Arbeitgebers.Bist Du jetzt auch im öffentlichen Dienst ? Die stellen öfters Leute mit Schwerbehinderung ein weil es dann eine Förderung vom Land gibt.
Mein Noch-Arbeitgeber weiß inzwischen über meine Krankheit Bescheid.Es ist nicht mehr zu verschweigen gewesen da ich von Oktober 2007 bis jetzt alle 4 Wochen immer 4 Tage krank war weil ich ins KH mußte.Bin jetzt bis Februar 2012 Rentner.
Mal sehn was dann kommt .L.G.Anke
PS:Am24.8.ist es vorläufig das letzte Mal.
Re: Schwerbehinderteneigenschaft - was ist das?
von Micky am 06.08.2009 16:59Hallo Mira,
wenn du keinen Schwerbehindertenausweis hast und auch nicht gleichgestellt bist, dann kannst du auch keinen Nachweis darüber vorlegen. Punkt. Da es sich wohl um ein Standardformular handelt, wird das wohl routinemäßig abgefragt.
Wie du das mit der Krankheit handhabst, musst du selbst für dich entscheiden. Wenn man öfter krankheitsbedingt ausfällt, ist ein offenes Gespräch mit dem Vorgesetzten aber oft hilfreich.
Auch zur Antragstellung (Schwerbehinderung) kann dich niemand zwingen. Mach es, wie es für dich richtig ist.
Gruß
Kirstin
Gruß Micky
maxx
Gelöschter Benutzer
Re: Schwerbehinderteneigenschaft - was ist das?
von maxx am 06.08.2009 21:12Hallo Mira,
ich würde hier auch amtlich und privat trennen, Dein Arbeitgeber fragt nach einem amtlich/behördlichen Nachweis und nicht nach einer persönlichen Einschätzung.
Und solange Du Deine Situation als "nicht nachteilig" für Deinen Arbeitgeber ansiehst, finde ich, ist es Deine Entscheidung, wann Du von --irgendwann--eventuell-- auftretenden "Behinderungen deiner Arbeitskraft und -fähigkeit" erzählst. Und sollte der Fall mal eintreten, dass Du häufig krank bist, dann verweigert Dir nix und niemand, Deine Überlegungen neu zu überdenken und unter neuen Aspekten auch neu zu handeln.
Mal einfach zu rumgesponnen ... in 5 Jahren klappt es mit Deiner Arbeitsfähigkeit nicht mehr so gut ... dann hast Du bis dahin eine schöne und erfolgreiche Zeit gehabt, und Dein Arbeitgeber hat bis dahin eine Arbeitskraft gehabt, die seinen Ablauf unterstützt und die geforderten Aufgaben erfüllt hat .... also ich sehe keinen Grund eine gut laufende momentane Situation mit Eventualitäten "labil" zu reden.
Lieben Gruß
Maxx
Re: Schwerbehinderteneigenschaft - was ist das?
von Leya am 09.08.2009 01:48Hallo Mira,
rechtlich gesehen - und so ist die Frage Deines Arbeitgebers zu verstehen - bist Du nicht schwerbehindert, denn Du hast keinen Schwerbehindertenausweis und bist Schwerbehinderten auch amtlich nicht gleichgestellt worden. Einzureichen hast Du also überhaupt nichts.
Soweit ich mich erinnere: Würdest Du Dich entscheiden, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen und ihn erhalten, dann musst Du Deinen Arbeitgeber darüber nicht informieren. Im Fall einer Kündigung könntest Du ihn aber vorlegen und würdest einen erweiterten Kündigungsschutz genießen. Ich hatte die Links dazu schon einmal irgendwo bei LL zusammengetragen, gib mir einen Hinweis, wenn ich die Links ausgraben soll. Mach ich gern.
Alles Gute im Job und natürlich auch sonst.
Gruß
Leya
Re: Schwerbehinderteneigenschaft - was ist das?
von mira am 09.08.2009 14:07Hallo,
vielen Dank Euch allen. Ich werde das genauso handhaben - solange es noch nicht 'aktenkundig' ist und meinen Job wirklich nicht über das normale Maß hinaus behindert, ist es meine Privatsache. Was später ist, darüber mache ich mir dann Gedanken.
Nun habe ich noch eine Frage, auf die ich hier nur hinweisen möchte, weil es ja eigenlich ein neues Thema und daher ein neuer Thread ist - vielleicht könnt Ihr mir da auch weiterhelfen? Geht um sowas ähnliches:
Betriebsarzt/Einstellungsuntersuchung
Danke, danke!
Mira