Befreiung von Gebühren

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Sarahli

37, Weiblich

Beiträge: 155

Befreiung von Gebühren

von Sarahli am 11.11.2009 10:21

Hab ich ein Recht darauf von der Praxisgebühr und Rezeptgebühr befreit zu werden?
Zahl jedes Quartal die 10 € und nehm täglich Tabletten (es werden mir immer 50 Stck. aufgeschrieben) für die ich 5 € rezeptgebühr zahle.
...Und das als Studentin die kein Bafög bekommt...! Das geht ganz schön auf meinen Geldbeutel...

Also, wenn ja,
wie mach ich das? An wen wende ich mich? An die Krankenkasse?

Liebe Grüße!
S.

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Sarahli

37, Weiblich

Beiträge: 155

Re: Befreiung von Gebühren

von Sarahli am 11.11.2009 10:30

Oh, ich hab grad gelesen man muss jedes Quartal einmal beim Doc gewesen sein, heisst das wegen der "selben" Krankheit? Meine Docs weigern sich nämlich manchmal zu sagen, dass irgendwas bei mir vom Lupus kommt ( Beispielsweise ein Myom ), da es ja "Gesunde" durchaus auch bekommen könnten. Nur wenns dann Komplikationen gibt, dann heisst es plötzlich : Ach ja, sie haben ja Lupus -.-
Wär ja jetzt total blöd wenns deswegen nich klappen würde...!
Und muss man denn echt alle Quittungen aufbewahren? Die Krankenkasse sieht doch wann ich beim Doc war und was der gemacht hat, oder wofür hat man sonst so ne Karte ?!

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Lea1990

34, Weiblich

Beiträge: 1042

Re: Befreiung von Gebühren

von Lea1990 am 11.11.2009 11:06

Hallo Sarah,

also ich habe auch einen Befreiungsausweis aber ich bin noch bei meinen Eltern mitversicher.

Wenn du dich befreien lassen möchtest musst du mal bei deiner Krankenkasse anrufen. Man hat nämlich eine Belastungsgrenze die wird vom Einkommen abgerechnet und wenn du diese Grenze übersteigst dann bekommst du eine Befreiung. (Ich mache mal ein beispiel zb. wenn die Belastungsgrenze 1% des Einkommen wäre und diese übersteigen würdest bekommst du eine Befreiung).

Als meine Oma die Befreiung beantragt hat, musste sie eine Zeitlang die Rechnung von den 10 Euro Praxisgebühr und die Zuzahlungsbelege sammeln und diese dann zur Krankenkasse einreichen.

Liebe Grüße


Lea

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Befreiung von Gebühren

von Leya am 11.11.2009 11:16

Hallo Sarahli,

ohne, dass Du wirklich alle Bedingungen erfüllst, wird keine Befreiung von den Zuzahlungen vorgenommen werden können.
Für chronisch Kranke liegt die Belastungsgrenze bei 1% des Einkommens. Für "normale" Kranke bei 2%. Für den Nachweis einer chronischen Erkrankung müssen Bedingungen erfüllt werden. Und es müssen auch die Belege gesammelt werden.

Detaillierte Informationen findest Du hier

Belastungsgrenze
http://www.bmg.bund.de/cln_091/nn_1168248/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/B/Glossarbegriff-Belastungsgrenze.html

Chronisch krank
http://www.bmg.bund.de/cln_091/nn_1168248/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/C/Glossarbegriff-Chroniker.html

Bei Fragen kann das Bürgertelefon genutzt werden

http://www.bmg.bund.de/nn_1168278/DE/Service/Kontakt/Buergertelefone/buergertelefone__node.html?__nnn=true

oder Deine Krankenkasse anrufen.


Gruß

Leya

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mmair

51, Weiblich

Beiträge: 988

Re: Befreiung von Gebühren

von mmair am 11.11.2009 11:26

Es gibst möglichkeit eine Befreiung von der zuzahlung und Praxisgebühren zu erhälten, und das ist für jeder Gezetzlichversicherten (nicht nur Kranken). Ich weiss nicht was du fur eine Krankasse hast, bist di selberversichert oder immer noch bei deinem Eltern? Wenn die Eltern der Hauptvericherten sind mussen die für die befreiung das Antrag machen und das gilt für den ganzen Familien. Wenn du selber versichert sind muss du die Krankenkasse fragen ob du eine Antrag stellen kann. Man bekommt eine befreiung wenn du (oder das Famillie) 2% das Jahrliche Einkommen schon als Zuzahlung ausgegeben hast, wenn jemand eine Chronisch Erkrankung hat und eine Bestätigung das behandelten Arzt beifügt ist der Belastungsgrenze auf 1% des Einkommen reduziert) Um zu Beweisen das du 2% (ggf. 1%) schon bezahlt haben muss du alle Quittungen aufbewahren und mit den Antrag an der KK zusenden. Wenn Einer in der Familie Chronish Krank sind erhelt das ganze mitversicherten auch den 1% und die Befreiungskarte.

Hier sind information von den AOK AOK google auch bei denier KK ob da viellecht Forulare zum herunterladen und aufullen gibst.

Wenn ein Befreiung (das gilt nur für ein kalendarjahr ab 1.1.2010 muss wieder gesammelt und beantragt) nich möglich ist weil du nicht der 2% oder 1% erreichst, schau ob deiner KK eine Sparprogramme bietet. Bei meiner KK darf Ich an das Hausarzt modelle teilnehmen und solang das Ich immer zur den gleichen Hausarzt (du unterschreibst eine Vertrag zwischen dir, das HA, und der vericherung) und nun muss du nicht mehr das 10€ pro Quartal bezahlen. Zum anderen Arzt muss du auch nichts zahlen wenn du eine Ü-schein von HA hast. Auch sind viele medikament Zuzahlungsfrei, wenn du Rezept hast frag in der Apotheke ob es ein preparat gibst (viellecht von anderen Hersteller) das Zuzahlungsfrei ist. Ich nehme auch sehr viel Tabletten ca. 10 verschiedene pro Tag) und alle ausser 2 von denen gibst es ein Zuzahlungsfreie packung. Bzw. das Imurek bekomme Ich als Azathioprin von A1-Pharma und zahle kein 5€, wobei das Imurek von Smith Klein hat ein 6,50€ Zuzahlung.

Man muss das Beste hoffen, das Schlimmste kommt von ganz alleine.
Having Lupus wouldn't be so annoying if it weren't for the advice of other people.

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Sarahli

37, Weiblich

Beiträge: 155

Re: Befreiung von Gebühren

von Sarahli am 11.11.2009 13:55

Ich ruf einfach mal bei der KK an und frag nach, so wie ich das verstehe würds ja eh dann für 2010 laufen.
Vielen Dank für die Infos!

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hala

-, Weiblich

Beiträge: 840

Re: Befreiung von Gebühren

von hala am 11.11.2009 14:08

Hallo Sarah,

nur so als kleiner Hinweis bzw. für spätere Erleichterung:
Ich lege schon seit Jahren diese 1% der Belastungsgrenze ganz am Anfang des Jahres vor und brauche daher keine Belege sammeln, weil ich schon weiß, dass ich drüberkommen werde.
Ich persönlich finde das angenehmer, als das lästige Belegesammeln.
Meinen Eltern beantrage ich das auch so; und es klappte bisher super.

Liebe Grüße

hala

***Die Wahrheit bedarf nicht vieler Worte, die Lüge kann nie genug haben.***
***Lügen können Kriege in Bewegung setzen, Wahrheit hingegen können ganze Armeen aufhalten.***
***Ein Freund ist jemand, der Dich zwar lächeln sieht, aber sofort erkennt, dass Deine Seele weint.***
***Vertrauen ist eine zarte Pflanze. Ist es zerstört, kommt es sobald nicht wieder.***

Otto von Bismarck
***Der Neid kann sich nicht verbergen. Er klagt an und verurteilt, ohne Beweise zu haben; er übertreibt die Fehler; er hat maßlose Namen für die geringsten Irrtümer, und seine Sprache ist voll Bitterkeit, Übertreibung und Mißgunst. Mit unerbittlichem Haß und rasender Wut stürzt er sich auf jedes wirkliche Verdienst; er ist blind, jähzornig, gefühllos, brutal.***
Luc de Clapier Vauvenargues

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Befreiung von Gebühren

von Renate am 11.11.2009 14:24

Ich lege schon seit Jahren diese 1% der Belastungsgrenze ganz am Anfang des Jahres vor und brauche daher keine Belege sammeln, weil ich schon weiß, dass ich drüberkommen werde.

so machen mein Mann und ich das auch seit letztem Jahr. Vorher haben wir die Belege gesammelt und haben es am Jahresende eingereicht und Geld zurückbekommen, das war vielleicht eine Zettelwirtschaft.:D

So wie wir es jetzt machen ist das viel einfacher finde ich.

LG Renate

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fr.maus

54, Weiblich

Beiträge: 6403

Re: Befreiung von Gebühren

von fr.maus am 11.11.2009 19:33

Ich habe bloß die Belege vom Krankenhaus und das was ich an Rezepten hole wird in der Apotheke eingespeichert und am Ende des Jahres wird ein Beleg ausgedruckt mit allen ZUzahlungen.Achja die Zettel von der Physiotherapie kommen ja auch noch extra hinzu.
L.G.Anke

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Sarahli

37, Weiblich

Beiträge: 155

Re: Befreiung von Gebühren

von Sarahli am 12.11.2009 00:15

Also, ich hab 0 € Einkommen, meine Eltern zahlen mir die Studiengebühren und die Miete (Leider zahlen sie "auf dem Papier" zu viel, so dass ich kein Bafög bekomme und arbeiten kann ich leider wegen meiner physischen Verfassung momentan nicht mehr). Also denke ich nich dass das ein Problem sein wird....
Ich werd mich trotzdem nochmal informieren, leider ist es ja oft so, dass wenn man keine Zuzahlungen bekommt man auch kein Anrecht auf irgendwelche Befreiungen hat...! Schade, gerade dann hat man es ja eigentlich nötig....!

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