Überweisungsschein

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We-No-Nah

73, Weiblich

Beiträge: 2106

Überweisungsschein

von We-No-Nah am 27.02.2013 17:10

Hallo,

ich war heute bei meinem Kardiologen zu meinem jährlichen Herzecho bestellt ( für Kollagenosepatienten sehr wichtig)
und ging davon aus, daß ich keinen Überweisungsschein mehr benötige mit Abschaffung der Praxisgebühren.
Nun muß ich den Schein aber doch nachreichen !

Welche Erfahrungen habt Ihr seit 2013 nun gemacht mit der Neuregelung ?

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BlueEyes

41, Weiblich

Beiträge: 506

Re: Überweisungsschein

von BlueEyes am 27.02.2013 17:17

Hallo,

doch, die Überweisung zum Facharzt bleibt weiterhin bestehen, nur die 10€ Praxisgebühr sind weggefallen.

LG
BlueEyes

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Carmina

47, Weiblich

Beiträge: 177

Re: Überweisungsschein

von Carmina am 27.02.2013 20:47

Bei mir hieß es, wenn ich eine Überweisung bringe, dann gibts auch nen Bericht für den überweisenden Arzt.

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Pewe

76, Weiblich

Beiträge: 94

Re: Überweisungsschein

von Pewe am 27.02.2013 23:24

Hallo,

ich war auch gerade zum Kardiologen,brauchte keinen Überweisungsschein,Karte genügte.
Mein Rheumatologe bekommt auch einen Bericht.
Wenn ich in die UniKlinik in die Ambulanz muss,geht es allerdings nicht ohne Überweisung.

Liebe Grüße
Petra

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4779

Re: Überweisungsschein

von Leya am 28.02.2013 04:11

Hallo,

(m. E.:)

es gab noch NIE eine Pflicht, einen Überweisungsschein vorzulegen - mit einigen Ausnahmen wie z.B. Radiologen, Klinikambulanzen, Labore u.a. -.

Die Überweisungen der letzten Jahre haben wir uns doch nur ausstellen lassen, um nicht bei jedem Facharzt erneut die Praxisgebühr bezahlen zu müssen.

Die Erstellung eines Berichts ist nach meiner Erfahrung ebenfalls unabhängig vom Vorlegen einer Überweisung. Ich bitte den Facharzt ganz einfach einen Bericht für meine/n Hausarzt/Rheumatologin zu erstellen und das klappt, auch in 2013.

Ich habe in diesem Jahr bereits mehrere Ärzte ohne Überweisung aufgesucht.

Seit Anfang 2013 entfällt die Praxisgebühr. An der Belastungsgrenze bei Zuzahlungen ändert das aber nichts. Das Gleiche gilt für Besuche beim Facharzt. Sie sind wie bisher ohne Überweisung möglich.

Quelle: Unabhängige Patientenberatung
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/1500.html?&tx_ttnews[tt_news]=624&cHash=f2f5672bfcb0feceae3a6d6e0d561ce7

Benötigt der Patient noch Überweisungen?

Überweisungen waren keine Folge der Praxisgebühr. Wenn ein Arzt es für erforderlich hält, kann er den Patienten an einen anderen Arzt überweisen. Der Patient kann (Fach-)Ärzte auch ohne Überweisung in Anspruch nehmen. Ausgenommen hiervon sind die Fachgruppen, die nur auf Überweisung in Anspruch genommen werden dürfen (z. B. Radiologen, Laborärzte …).

Quelle: KV RLP
http://www.kv-rlp.de/thema/news-aktuelles/news-aktuelles-details/article/praxisgebuehr-faellt-zum-1-januar-2013-weg.html


Bundesmantelvertrag

Ärzte

Stand: 1. Januar 2013

Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV - Ä)
22 6. Abschnitt – Allgemeine Grundsätze der vertragsärztlichen Versorgung

§ 13 Anspruchsberechtigung und Arztwahl

(3) Den Versicherten steht die Wahl unter den Vertragsärzten, zugelassenen med i- zinischen Versorgungszentren, den nach § 311 Abs. 2 SGB V zugelassenen Einrichtungen, den ermächtigten Ärzten und den ermächtigten ärztlich geleit e- ten Einrichtungen im Umfang der jeweiligen Ermächtigung sowie den zu amb u- lanten Operationen in den betreffenden Leistungsbereichen zugelassenen Krankenhäusern frei. Andere Ärzte und ärztlich geleitete Einrichtungen dürfen nur in Notfällen in Anspruch genommen werden.

(4) Ärzte für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie, Stra h- lentherapie und Transfusionsmedizin können nur auf Überweisung in Anspruch genommen werden. Abweichend von Satz 1 können Ärzte für Radiologische Diagnostik bzw. Radiologie im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie - Screening gemäß den Krebs früherkennungs - Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses i.V.m. Anlage 9.2 des Bu n- desmantel vertrages direkt in Anspruch genommen werden. Sie sind berechtigt, gemäß Anlage 9.2 die notwendigen Leistungen zu veranlassen

Quelle: http://daris.kbv.de/daris/link.asp?ID=1003752816

KBV Bundesmantelverträge http://www.kbv.de/rechtsquellen/2310.html


Gruß

Leya
 


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Thea40

84, Weiblich

Beiträge: 445

Re: Überweisungsschein

von Thea40 am 28.02.2013 13:03

Viele Ärzte sind inzwischen so überlaufen, dass sie nur noch auf Überweisung hin aktiv werden. Das soll unnötige und doppelte Untersuchungen verhindern helfen. In vielen Gegenden gibt es nicht mehr ausreichende Ärzte. Ich kann gut verstehen, dass Ärzte sich irgendwie gegen einen 16-Stunden-Arbeitstag wehren. Da ich sowieso jedes Quartal beim Hausarzt und beim Rheumatologen bin, hab ich kein Problem damit Überweisungen zu bekommen.

Was ich nicht verstehe, ist, wenn jemand als Notfall zum Facharzt kommt, der den Patienten vielleicht auch schon seit Jahren kennt. Da sollte klar sein, dass die Überweisung (Zeichen, dass der Hausarzt bescheid weiß) nachgereicht wird. Einen Notfall kann man ja nicht vorausahnen, einen jährlichen Routine-Untersuchungstermin schon.

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Skorpion

61, Weiblich

Beiträge: 759

Re: Überweisungsschein

von Skorpion am 28.02.2013 18:31

Manche Fachärzte brauchen noch einen Überweisungsschein, am Besten bei der Terminabsprache nachfragen.

UniKlinik in die Ambulanz - Überweisungsschein

Augenarzt - keinen

Hautarzt - Überweisungsschein

Orthopäde - keinen



Viele Grüße
Conny

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We-No-Nah

73, Weiblich

Beiträge: 2106

Re: Überweisungsschein

von We-No-Nah am 28.02.2013 19:46

Danke für Eure Antworten,

wie ich rauslese, gibt es anscheinend keine klaren Richtlinien.
Ich werde in Zukunft, wie gehabt, zu den Terminen Überweisungsscheine mitnehmen.
Ist ja kein Problem, bin ja auch alle 2-3 Monate bei meiner Rheumatologin bestellt
und beim Hausarzt alle 2-4 Wochen bestellt.

Ist ja nicht verkehrt, wenn meine behandelnden Ärzte durch meine Befunde vernetzt sind.
Gestern erhielt ich ohne besondere Aufforderung den HerzEchoBefund ausgehändigt an meine behandelnden Ärzte
und werde den Überweisungsschein anstandslos nachreichen bei meiner langjährigen Kardiologin,
zu der ich großes Vertrauen habe.

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4779

Re: Überweisungsschein

von Leya am 28.02.2013 23:27

@ Skorpion

M. E. ist gemäß Bundesmantelvertrag (siehe mein vorheriger Beitrag) auch für den Hautarzt kein Überweisungsschein erforderlich, denn er ist ein normaler niedergelassener Facharzt und zählt nicht zu den Ausnahmen ge. §13 Abs. 4 des Bundesmantelvertrages.

@ Thea

Wo steht, dass ein Arzt einen Patienten behandeln muss, wenn dieser einen Überweisungsschein hat?

Wo steht geschrieben, dass jemand mit Überweisungsschein eher einen Termin / eine Behandlung bei einem Facharzt erhält bzw. im Gegensatz zu jemandem ohne Überweisungsschein überhaupt einen Termin/eine Behandlung erhält?

Wo ist festgelegt, dass der Hausarzt über einen "Notfall" informiert werden muss bzw. ich ihn dann aufsuchen muss? Warum muss der Hausarzt von einem "Notfall" Bescheid wissen?
Wenn ich zum Beispiel Einblutungen im Auge habe, gehe ich doch nicht erst zum Hausarzt, sondern gleich zum Augenarzt und bitte darum, dass er sich mein Auge ansieht.

Gerade für einen jährlichen Routinetermin finde ich im Übrigen eine Überweisung mehr als überflüssig, da der Arzt mich und meine Erkrankung ohnehin kennt (außerdem übergebe ich ihm ohnhein die vollständigen Berichte der anderen Mediziner in Kopie zum Verbleib; darin steht mehr als in zwei Worten auf einem Überweisungsschein).

Aber wie auch immer, wer Überweisungen mag, kann sich diese ja ausstellen lassen.

Gruß

Leya

Antworten Zuletzt bearbeitet am 28.02.2013 23:41.

Thea40

84, Weiblich

Beiträge: 445

Re: Überweisungsschein

von Thea40 am 01.03.2013 00:00

Leya,


ich weiß, was du willst. Du kriegst es aber nicht.

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