Hilfe bei Widerspruch

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Haubrocs

51, Weiblich

Beiträge: 66

Hilfe bei Widerspruch

von Haubrocs am 21.03.2014 11:20

Hallo,
ich habe heute Post vom Versorgungsamt erhalten.
Der GdB wurde auf 20 Prozent bewilligt, ich bin damit überhaupt nicht einverstanden.
Jetzt wäre ich dankbar über Infos wie ich am besten diesen Widerspruch gestalte, vielleicht hat jemand auch einen Vordruck o.ä.

Über Hilfe und Unterstützung bin ich sehr dankbar.

LG
Haubrocs

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Mahalbia

56, Weiblich

Beiträge: 38

Re: Hilfe bei Widerspruch

von Mahalbia am 21.03.2014 11:35

Hallo!

20% sind ja auch wirklich nicht viel..........da würde ich auch Widerspruch einlegen.

Ich weiß von einer Bekannten, die hat zwar keinen Lupus, sondern eine andere schwerwiegende rheumatische Autoimmungeschichte, das sie Hilfe von der Rheumalige bekommen hat. Die haben sie beim Widerspruch beraten.......das wäre doch ne Möglichkeit, denn die wissen doch am Besten wie man das formuliert.

Ganz wichtig ist auch, das du so schnell wie möglich widersprichst und schreibst, das du die Begründung nachreichst.

Auch kannst du die Beurteilungen von den Amtsärzten einfordern, das kann hilfreich sein,einen Widerspruch zu begründen.Machste am Besten gleich mit demschriftlichen Widerspruch.....alles in einem Abwasch.

Hoffe das hat dir ein wenig geholfen.

Heike

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Anemone

-, Weiblich

Beiträge: 121

Re: Hilfe bei Widerspruch

von Anemone am 21.03.2014 14:20

Hi,
Ddu kannst dich auch an die Selbsthilfegemeinschaft in Wuppertal wenden. Hammer, nur 20%. Wünsch dir viel Glück.
Anemone

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4779

Re: Hilfe bei Widerspruch

von Leya am 22.03.2014 02:49

Hallo,

m. E. gibt es nicht in allen Bundesländern die Möglichkeit des Widerspruchs gegen den Bescheid vom Versorgungsamt. In einigen kann man nur Klage gegen den Bescheid einreichen. Was im Einzelfall zutrifft, ergibt sich aus der Rechtsbelehrung im Bescheid.

Für einen Widerspruch / eine Klage und hier insbesondere das Schreiben der Begründung würde ich mich an einen Sozialverband wenden, also den SoVD oder den VdK.

SoVD Landesverbände

SoVD Kreisverbände

VdK Landesverbände


Hier wurden auch nur 20% bewilligt und das Forum hat Tipps gegeben. Vielleicht auch etwas Interessantes für Dich dabei?:
http://lupuslive.yooco.de/forum/re_schwerbehinderung_nur_gdb_20-11287345-t.html#11287345

Wenn ich hier im Forum die Suchbegriffe "Widerspruch" und "Versorgungsamt" gleichzeitig eingebe, erhalte ich diese Ergebnisse. Vielleicht magst Du ja dort auch noch hineinschauen.

Alles Gute.

Gruß

Leya

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Haubrocs

51, Weiblich

Beiträge: 66

Re: Hilfe bei Widerspruch

von Haubrocs am 23.03.2014 10:50

Hallo,
danke für eure Antworten.
Habe jetzt erstmal Widerspruch eingelegt und werde die Begründung hinterher schicken.

Einen schönen Sonntag noch.

LG
Haubrocs

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4779

Re: Hilfe bei Widerspruch

von Leya am 23.03.2014 16:26

Hallo,

ich vergaß: Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, könnte Dein Vertrag evtl. beinhalten, dass sie für das Widerspruchsverfahren (und ein evtl. folgendes Gerichtsverfahren) die Kosten übernimmt. Das wäre zu prüfen. Einfach mal anrufen. Ein guter Rechtsanwalt, der eine Widerspruchsbegründung aufsetzt und einreicht, kann viel bewirken.

Gruß

Leya

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Haubrocs

51, Weiblich

Beiträge: 66

Re: Hilfe bei Widerspruch

von Haubrocs am 23.03.2014 16:38

Danke, für den Hinweis ! Werde ich mich morgen direkt nach erkundigen......

LG

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Haubrocs

51, Weiblich

Beiträge: 66

Re: Hilfe bei Widerspruch

von Haubrocs am 23.03.2014 17:01

Kennt denn jemand einen guten Anwalt?
Es ist ja schon mit Mediziner und Lupus schwierig, versteht mich dann ein Anwalt?
Vielleicht hat schon jemand Erfahrung oder kennt jemand einen guten Fachanwalt....

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Micky

54, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: Hilfe bei Widerspruch

von Micky am 24.03.2014 18:35

Erkundige dich mal bei der Rheumaliga. Die wissen bestimmt jemanden, der sich mit der Materia auskennt.

Gruß Micky

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4779

Re: Hilfe bei Widerspruch

von Leya am 24.03.2014 23:52

Hallo,

ein Anwalt kann nur so gut sein, wie es das Material hergibt, das ihm sein Mandant liefert.

Selbst wenn ein Anwalt sich unter "Lupus" etwas vorstellen kann, so kann er doch nicht hellsehen und automatisch um Art und Umfang der durch den Lupus vorhandenen dauerhaften Funktionsbeeinträchtigungen seiner Mandantin wissen.

Dass die Funktionsbeeinträchtigungen maßgeblich sind, hatte ich in dem bereits verlinkten Thread
http://lupuslive.yooco.de/forum/re_schwerbehinderung_nur_gdb_20-11287345-t.html#11287345
schon ausgeführt.

Sicherlich ist es hilfreich, wenn ein Anwalt dazu eine gute Aufstellung erhält.

Ich finde, es ist wichtiger, dass sich ein Anwalt mit dem Sozialversicherungsrecht und den Vorgängen in den Versorgungsämtern auskennt, als dass er Details über Lupus weiß.

Beim Googlen bin ich auf diese Seite gestoßen: http://www.rheuma-liga.de/service/
Und von dort auf diese Anwaltsliste:
https://www.rheuma-liga.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Service/anwaelteliste.doc


Daumen sind gedrückt.

Gruß

Leya

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