Widerspruch bei 20 % GDB

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Daniel

38, Männlich

Beiträge: 15

Widerspruch bei 20 % GDB

von Daniel am 30.10.2014 09:40

Hallo ihr lieben Lupis,
es ist ja jetzt schon was länger her als ich mich zu letzt zu wort gemeldet habe.
auch ich habe etwas für mein wohlbefinden getan.
 Auch einen Antrag zur feststellung der GDB habe ich festgestellt und habe leider nur 20% bekommen.

hier unten habe ich mein Schreiben, was ich eben nach knapp 2 std geschrieben habe mal für Euch preis gegeben und bitte um Hilfe und verbesserung / änderung des textes.

zudem gebe ich diesen Text auch an alle FREI, die so ein Schreiben benötigen.


Herr XXX
Straße XXX
PLZ xxx
Sehr geehrter Herr XYZ,

vielen Dank für ihr Schreiben vom xxx bezüglich des Widerspruchs.

Herr XYZ schrieb am XXX das Menschen mit ihrer Behinderung im alltäglichen Leben beeinträchtigt sind.

Durch meiner Erkrankung an einem SLE (Systemischen Lupus Erythematodes) hat sich meine Leben schlagartig verändert, das heißt, das ich viele dinge die ich sonst machen, essen und trinken durfte von heute auf morgen sehr einschränken musste.

Durch die tägliche Einnahme von Cortison(5mg), steigt die Infektanfälligkeit an, was wiederum für mich heißt, das ich öfters krank bin als ein gesunder Mensch, dazu kommt durch die Einnahme von Quensyl (200mg), welch dazu führt, das ich sehr oft einen Tinitus habe, Schläfrigkeit bin, Verwirrtheit aber auch die Abnahme der Muskelkraft oder hohe Lichtempfindlichkeit uvm erleiden muss. Zudem wird, auch die Magensäure auf Grund der Tablette, stark gereizt, was wiederum zu Einnahme einer Magensafttablette Pantoprazol (40mg) folgt. Außerdem nehme ich zusätzlich eine Tablette zur Aufnahme von Vitamin D (Dekristol 20000 I.E), die mich zu jederzeit vor der Sonne schützen soll.

Der morgen beginnt mit Gelenksteifheit und Schwellungen am ganzen Körper, anschließend wird das morgendliche Ritual durch geführt, was wiederum Schwierigkeiten mit sich bringt. Das anziehen wird täglich zu einer Herausforderung mit mir selbst, es fängt beim Hose und Co. an, was mir mit meinen Geschwollenen Händen nicht leicht macht sich die Hose zu zuknöpfen oder den Reisverschluss zu schließen. Das Zähneputzen mit einer Hand, die nicht richtig zupacken möchte, oder eine Tasse Kaffee am morgen zutrinken, stellt für mich eine unangenehme art und weise dar. Das tägliche Autofahren auf die Arbeit ist genau so unangenehm wie schmerzhaft, da durch das betätigen des Gaspedals, was ständig betätig werden muss, sich ein unangenehmer schmerz in der Hüfte bemerkbar macht.

Der weitere Tägliche Ablauf, schränkt mich so ein, das ich nach kürzester Zeit beim streichen der Wohnwand aufgeben muss, da dies mein Körper nicht akzeptieren möchte, das ich mich körperlich anstrengen muss, auch der Einkauf wird jedes mal zur Qual, da der Einkauf auch irgendwie ins Haus muss, dies geschieht über die Hausflur Treppe, da es keinen Aufzug im Haus gibt. Was wiederum schlecht für meine Knie ist, weil ich ständig die Treppen lauf muss und dadurch Belastung der Knie ausgesetzt bin. Auch die Täglich anfallenden Hausarbeiten, die man hat stellen für mich wiederum ein Herausforderung dar, beim Kochen z.B. ist durch das ständige rühren die Wahrscheinlichkeit eines Schubs im Handgelenk und an der Hand selbst sehr hoch. Aber auch das Putzen und Staubsaugen, da ich mich stetig beugen muss um an Stellen kommen muss, die nicht grad so einfach erreichbar sind, wie unter den Küchenschrank oder der Couch oder auf den schränken, was ja auch mal gewischt werden muss. Kinder möchten natürlich auch unterhalten werden, in dem man mit ihnen spielt. Ich selbst habe kein eigenes Kind, aber meine Partnerin hat ein Kind mit in unsere Beziehung gebracht. Der kleine Mann, möchte auch das man mit ihm spielt, was für mich nicht immer leicht ist, da ich mich nicht immer auf die Knie hocken, oder ihn hochheben kann, wenn ich von der Arbeit nachhause komme.

In diesem Sommer habe ich mit dem Sohn meiner Partnerin einen Spielturm aufgebaut. Was normalerweise in 2 Wochen aufgebaut werden kann. Das hatte bei mir aus Schub und Schmerz gründen 10 Wochen gedauert. Durch die stetige geschwollenen Hände, Knie und sonst allen Körperteilen sowie Schmerzen in sämtlichen teilen des Körpers.

Des Weiteren möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass nicht wie in den Unterlagen nur meine Knie davon betroffen sind, sonder sämtliche Teile des Körpers. Das heißt, dass es vom Zeh über Fuß, Bein, Hüfte hinzu zum Rücken, Schulter, Ellbogen, Handgelenk und aber auch die Hand sowie die Finger davon betroffen sind.

Zum anderen ist durch diesen SLE die Ernährung sehr weit eingeschränkt. Das heißt für mich, das ich kein Schweinefleisch und Produkte, wo Schweinefleisch / Blut enthalten sind zu mir nehmen kann, aber auch Alkohol trinke ich seit sehr langer zeit nicht mehr und ich dies auch nicht mehr möchte. diese Lebensmittel und Getränke können einen Schub auslösen. Mein letzter Schub hatte trotz Medikamente 5 volle Tage angehalten. Seit ich diesen Lupus habe, leide ich an, Gelenkschmerzen, Allgemeinbeschwerden wie (Müdigkeit, Leistungsschwäche, Konzentrationsschwäche), Gelenkentzündung und Muskelentzündung.

Sicherlich muss man im Leben nach vorne schauen und dies tue ich auch, ich versuche täglich meinen Ablauf so gut wie ich nur kann zu meistern und gebe mir mit allem mühe und versuche auch alles mögliche was in meiner Macht steht.

Mit freundlichen Grüßen.

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4778

Re: Widerspruch bei 20 % GDB

von Leya am 01.11.2014 02:58

Hallo Daniel,

zunächst habe ich Verständnisfragen zum Ablauf des Verfahrens.

Du hattest einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung gestellt.
Daraufhin hat das Versorgungsamt einen GdB von 20 festgestellt.
Deshalb hast Du Widerspruch eingelegt und die beim Versorgungsamt vorliegenden medizinischen Unterlagen angefordert.
Richtig?
Und nun ist Dein Widerspruch abschlägig beschieden worden. Richtig?

Soll das Schreiben, das Du hier eingestellt hast, die Klageschrift sein?

Gruß

Leya

Antworten Zuletzt bearbeitet am 01.11.2014 02:58.

Daniel

38, Männlich

Beiträge: 15

Re: Widerspruch bei 20 % GDB

von Daniel am 04.11.2014 10:54

Hallo Leya,

danke fuer deine Antwort und Fragen.

Hierbei geht es um den Widerspruch nach erhalt des 1. schriebens, was dazu diente mir mit zuteilen wie hoch der GdB fest gelegt worden ist.

Ich habe die Unterlagen, zur feststellung des GdB angefordert und darauf hab ich jetzt dieses schreiben angefertigt, was denen dazu dient, dass ich halt mit den 20% nicht zufrieden bin.


Ich entschuldige mich, für mein unvertändliches schreiben.

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Sommertocht...

44, Weiblich

Beiträge: 9

Re: Widerspruch bei 20 % GDB

von Sommertochter14 am 30.11.2014 23:36

Hallo Daniel,

Leider kann ich Dir bei den Rechtsfragen nicht weiterhelfen, es würde mich interessieren, ob Du schon weitergekommen bist?

Bei meinem neu diagnostizierten Lupus, ich weiß es seit ein paar Wochen, wurde mir von einer Sozialberaterin ebenfalls empfohlen, einen Antrag zu stellen.

Weißt Du denn vielleicht, ob es Vergleichsfälle gibt, die einen höheren Prozentsatz genehmigt bekommen haben? So konnte eine Bekannte -allerdings anderes Krankheitsbild- in Ihrem Fall überzeugen.

Drück Dir die Daumen
Sommertochter

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Miss_Butterfly

43, Weiblich

Beiträge: 35

Re: Widerspruch bei 20 % GDB

von Miss_Butterfly am 04.12.2014 22:34

Mir wurden nur 10% zugestanden...hatte einen Ausweis über 50% aufgrund einer Krebserkrankung. Wurde dann auf 20% runtergestuft nach 5 Jahren jetzt. Hab dann mitgeteilt, dass der Lupus da nicht berücksichtigt wurde..daraufhin haben sie mir 30% gegeben. 


This is the life we've been given - so open your mind and start living. We can play a part, if we only start believing.

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Talitha

52, Weiblich

Beiträge: 24

Re: Widerspruch bei 20 % GDB

von Talitha am 21.03.2015 13:25

Hallo,

ich habe nach  einer Reha 2011/2012 eien Antrag gestellt und habe 40% bekommen. Habe dort alles angegeben was ich sonst noch an Erkrankungen habe. Hatte die 40% so erstmal akzeptiert, habe dann auf meiner Kur eine Frau kennengelern die mit Sjögren 50% hatte. Habe jetzt Anfang des Jahres einen Änderungsantrag gestellt und habe jetzt 50% ohne Buchstaben bekommen. Es sind bei mir noch einige neue Sachen dazu gekommen, einiges hat sich verschlechtert. Viele Sachen berücksichtigen sie nicht, weil alles zum Lupus gehört. Ich würde es immer wieder versuchen. Es heißt, wenn man über ein halbes Jahr eine intensive/aggresive Therapie hatte ( das haben wir alle mit unseren Medis), stehen einem 50% zu! Das haben wir ( meine Ärztin und ich) auch so in den Antrag geschrieben ( damit die wissen dass wir es wissen waren die Worte meiner Ärzti!). Es gibt im Netz eine Liste mit allen Erkrankungen die berücksichtig werden mit % Zahl. Mir bringt das jetzt eine Woche mehr Urlaub und steuerliche Vorteile. Und der Ausweis ist unbefristet! Also, immer wieder versuchen!


Talitha

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Haubrocs

51, Weiblich

Beiträge: 66

Re: Widerspruch bei 20 % GDB

von Haubrocs am 14.04.2015 12:32

Hallo zusammen,

da nun auch Zusätzlich MTX nehme habe ich einen Antrag zur Neuberechnung gestellt.
Habe im Moment 30 Prozent .

Heute kam der neue Bescheid.
Die Dame konnte eine wesentliche Änderung bei mir nicht festgestellt .

Ihr Antrag wird ABGELEHNT .

Meine Medikament sind Quensyl , Prednisolon , MTX , zählt das nicht unter agressive Therapie?
Ich hatte es immer so verstanden......

LG

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4778

Re: Widerspruch bei 20 % GDB

von Leya am 14.04.2015 14:24

Hallo Haubrocs,

hiernach - siehe Seite 320-322 - gilt MTX nicht als aggressive Therapie

http://www.va-hamburg.de/Arbeitskompendium_Band_I.pdf    


Hier noch ein Urteil und zwar bei einer Vaskulitis, bei der nach der Versorgungsmedizin-Verordnung gilt " Für die Dauer einer über
sechs Monate anhaltenden aggressiven Therapie soll ein GdS von 50 nicht unterschritten werden."


http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteile/L_7_SB_72.10.htm    

....Arava, MTX, Infliximab sowie Prednisolon.......
Der Senat geht jedoch entgegen Auffassung des SG nicht davon aus, dass die Voraussetzungen der Ziffer 18.2.3 Satz 2 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze, Teil B, erfüllt sind. Hiernach soll ein GdB von 50 für die Dauer einer über sechs Monate anhaltenden aggressiven Therapie nicht unterschritten werden.............
Es kann offen bleiben, bei welcher medikamentösen Behandlung eine aggressive Therapie anzunehmen ist............
Der behandelnde leitende Oberarzt des Klinikums B. Dr. M. weist darauf hin, es sei eine Frage der Definition, ob eine Therapie als aggressiv einzuschätzen sei. Für rheumatologische Verhältnisse sei die Therapie aggressiv und immunmodulatorisch gewesen. Es bestehe die Gefahr von Infektionen (Abwehrschwäche).............
Der Senat ist aufgrund der Auswirkungen der Therapie, die der Kläger unter anderem im Erörterungstermin vom 18. Mai 2011 geschildert hat, demgegenüber zu der Überzeugung gelangt, dass hier die medikamentöse Therapie noch nicht die Auswirkungen erreicht, bei denen eine "aggressive Therapie" im Sinne der Versorgungsmedizinischen Grundsätze angenommen werden könnte. Dass es nach den hier anzuwendenden Grundsätzen aber auf erhebliche Auswirkungen auf den Allgemeinzustand ankommt, verdeutlicht Satz 1 der Anmerkung 18.2.3, wonach sich die Beurteilung der GdS bei Vasculitiden nach Art und Ausmaß der Organbeteiligung sowie den Auswirkungen auf den jeweiligen Allgemeinzustand richtet. Die gegenwärtigen Auswirkungen hält der Senat noch nicht für schwerwiegend in diesem Sinne. In den Berichten ....................





Die Versorgungsmedizin-Verordnung kannst Du ausgehend von dieser Seite herunterladen

http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/k710-anhaltspunkte-fuer-die-aerztliche-gutachtertaetigkeit.html  

und jetzt bin ich plötzlich ganz baff, denn wenn ich in der Versorgungsmedizin-Verordnung lese, finde ich bei Kollagenosen keinen Zusatz mehr hinsichtlich aggressiver Therapien, so dass sie demnach überhaupt gar keine Berücksichtigung mehr finden dürften.

Das wäre noch zu klären!

Könntest Du vielleicht den genauen Wortlaut der Ablehnung hier einstellen? Vielleicht würde das zur Klärung beitragen.

Aber wenn ein Arzt eine zusätzliche Medikation anordnet, wird es doch evtl. auch Änderungen im Befinden und somit hinsichtlich Funktionseinschränkungen geben, die ja für den GdB maßgeblich sind. Vielleicht auch bei Dir?

Gruß

Leya








Antworten Zuletzt bearbeitet am 14.04.2015 14:25.

Haubrocs

51, Weiblich

Beiträge: 66

Re: Widerspruch bei 20 % GDB

von Haubrocs am 14.04.2015 15:30

Sehr geehrte Frau xxx,

ihren Bescheid lehne ich ab.

Gründe

Ein Bescheid ist abzuändern , wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. Meine Entscheidung beruht auf §§2 und 69 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch und § 48 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch sowie der Versorgungsmedizin-Verordnung .

Um Ihren Gesundheitszustand zu beurteilen, habe ich den medizinischen Sachverhalt aufgeklärt und unter ärztlicher Beurteilung ausgewertet.
Ich konnte eine wesentliche Änderung bei Ihnen nicht feststellen .

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