Wiederspruch Absage Erwerbsminderungsrente?

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Bikerbine

57, Weiblich

Beiträge: 675

Wiederspruch Absage Erwerbsminderungsrente?

von Bikerbine am 16.06.2010 07:51

Hallo ihr Lieben,
weiß einer von euch wie lange man Zeit hat Wiederspruch einzulegen?
In meinem Bescheid steht weder das ich Wiederspruch einlagen kann, und auch der Zeitraum......
Und... wie formulier ich das am besten?

LG Bine

Was vor uns liegt und was hinter uns liegt ist nichts
im Vergleich zu dem, was in uns liegt.
Und wenn wir das, was in uns liegt nach außen in die
Welt tragen, geschehen Wunder.“
(Henry David Thoreau)

Antworten Zuletzt bearbeitet am 16.06.2010 07:52.

Dani
Administrator

49, Weiblich

Beiträge: 8639

Re: Wiederspruch Absage Erwerbsminderungsrente?

von Dani am 16.06.2010 07:59

Hallo Bine,

ich frag mich gerade, ob ein Bescheid ohne Rechtsbehelfsbelehrung überhaupt gültig ist? Die Widerspruchsfrist bei Rentenbescheiden beträgt einen Monat ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe (so stehts auf meinem Bescheid).

In deinem Widerspruch solltest Du genau darlegen, warum Du der Meinung bist, dass Du erwerbsunfähig bist. Alles aufzählen, was Dich wie daran hindert, eine Arbeit über 3 Stunden Std. täglich auszuführen.

Liebe Grüße
Dani

Das ganze Leben ist ein Irrenhaus und das Forum ist die Zentrale! :D

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Fiete_Appel...

53, Weiblich

Beiträge: 540

Re: Wiederspruch Absage Erwerbsminderungsrente?

von Fiete_Appelschnut am 16.06.2010 08:15

Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat, wenn der Rechtsbehelf fehlt sogar ein Jahr!

Ohne den Bescheid zu kennen, ist es mehr als schwierig einen Widerspruch zu formulieren.

Geh auf die einzelnen Aussagen des Bescheides ein, widerlege sie, nenne Beispiele und Gründe und wenn du zusätzlich noch etwas anführen kannst, dann mach es.
Lieber zu viel, als zu wenig.

Wenn du alleine damit überfordert bist, gibt es vielleicht in deiner Nähe einen VdK der dir dabei helfen kann.

Gibt es noch ärztliche Gutachten, die bei der Bescheidfindung nicht berücksichtigt wurden und die du noch beifügen kannst, oder gibt es noch behandelnde Ärzte die dir einen netten Brief für den Rententräger schreiben würden?

Meine neue Homepage ist endlich fertig!

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Wiederspruch Absage Erwerbsminderungsrente?

von Renate am 16.06.2010 08:17

Hallo Bine,

den Widerspruch unbedingt per Einschreiben schicken, sodass du einen Beleg hast.

Hier einige nützliche Tipps zum Widerspruch: Hier anklicken

LG Renate

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mmair

51, Weiblich

Beiträge: 988

Re: Wiederspruch Absage Erwerbsminderungsrente?

von mmair am 16.06.2010 12:16

Wenn die Zeit knapp ist reicht es auch eine einfache bekanntgabe deiner Widerspruchs absicht.

zb.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom ............., mit dem Sie mich der gewahrung eines Erwebsminderungsrente abgelehnt

Widerspruch

ein. Die Einlegung des Widerspruchs erfolgt zunächst zur Fristwahrung. Eine Begründung reiche ich nach.


Mit freundlichen Grüßen,

Wie Dani schon schreibt meistens steht im Bescheid wie lang der Frist zum Widerspruch ist (üblich 1 Monat) wenn kein hinweis zum Fristwahrung sind dann bis 1 Jahr!

Man muss das Beste hoffen, das Schlimmste kommt von ganz alleine.
Having Lupus wouldn't be so annoying if it weren't for the advice of other people.

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Fiete_Appel...

53, Weiblich

Beiträge: 540

Re: Wiederspruch Absage Erwerbsminderungsrente?

von Fiete_Appelschnut am 16.06.2010 12:37

Ha! Da fällt mir noch was Schönes ein:

Wenn der Rentenversicherer in deiner Nähe ist und du sie ein wenig ärgern möchtest, dann kannst du den Widerspruch auch zur Niederschrift einlegen.

Du spazierst dahin und diktierst denen den Widerspruch. :D
Das müssen die dann selber schreiben! Auch wenn man versuchen wird dich abzuwimmeln, hast du da ein Recht drauf!

viel Erfolg!

Meine neue Homepage ist endlich fertig!

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Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Wiederspruch Absage Erwerbsminderungsrente?

von Leya am 16.06.2010 23:42

In dem Link, den Renate oben angegeben hat, steht auch

Nicht mehr überall, also nicht in allen Bundesländern, muss noch Widerspruch eingelegt werden.


Nach diesem Satz wird verlinkt auf

http://www.advoprax.de/neu/rechtsinformationen/verwaltungsrecht/informationen-zum-widerspruch/was-bedeutet-das-widerspruchsrecht

Und dort findet sich:

Dies vorab: Das Widerspruchsverfahren ist u.a. in Nordrhein-Westfalen seit dem 1.11.2007 in nahezu allen Fällen abgeschafft. Das bedeutet, dass gegen einen Bescheid direkt Klage erhoben werden muss. Dies gilt jedoch nicht einheitlich für das gesamte Bundesgebiet!...............

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Bikerbine

57, Weiblich

Beiträge: 675

Re: Wiederspruch Absage Erwerbsminderungsrente?

von Bikerbine am 18.06.2010 10:18

Hallo,

erst mal Danke für eure Antworten, die mir sehr geholfen haben.
Also es steht definitiv keine Frist zum Wiederspruch noch eine Rechtbelehrung in dem Bescheid!
Dann steht zur Begründung :( Originaltext):

Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, haben wir uns eingehend mit Ihren Gesundheitszustand befasst und geprüft, wie dieser sich auf Ihre Erwerbsfähigkeit auswirkt.
Wir haben für unsere Entscheidung die Angaben mit Ihrem Rentenantrag berücksichtigt und auch die Ergebnisse unserer medizinischen Ermittlungen zugrunde gelegt.
Danach liegen bei Ihnen vor allem die Krankheiten oder Behinderungen vor:
- Systemischer Lupus erythematodes.

Die Einschränkungen, die sich aus Ihren Krankheiten oder Behinderungen ergeben, führen nicht zu einem Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.


Von meinem Hautlupus steht nichts drin .

Wie schreib ich am besten????


Danke im vorraus.

LG Bine

Was vor uns liegt und was hinter uns liegt ist nichts
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(Henry David Thoreau)

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Renate
Gelöschter Benutzer

Re: Wiederspruch Absage Erwerbsminderungsrente?

von Renate am 18.06.2010 10:29

Hallo Bine,
Der systemische lupus erythematodes beinhaltet dann ja auch den Lupus an der Haut, ist ja dann ein Symptom/Beteiligung davon.

Hiermit widerspreche ich....
Und dann würde ich nun genauestens beschreiben was und wie es dich einschränkt.

LG Renate

Antworten Zuletzt bearbeitet am 18.06.2010 10:32.

Micky

53, Weiblich

Beiträge: 2487

Re: Wiederspruch Absage Erwerbsminderungsrente?

von Micky am 18.06.2010 21:03

Hallo Bine,
ich habe mir damals Kopien des zugrundeliegenden Gutachtens schicken lassen. Als ich das las, verstand ich, warum die Rente abgelehnt wurde. Das Gutachten war fehlerhaft! Ich bin dann Punkt für Punkt vorgegangen und habe es richtiggestellt.
Ich rate dir daher, dir schnellstmöglich die Kopien schicken zu lassen (die stehen dir zu) und dann mal nachzuschauen, was zu dieser Ablehnung geführt hat.

Gruß Micky

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