Suche nach: "widerspruch versorgungsamt"

1  |  2  |  3  |  »  |  Letzte Die Suche lieferte 25 Ergebnisse:


Stiefel

57, Weiblich

Beiträge: 460

Re: Wiedersprüche beim Versorgungsamt.

von Stiefel am 02.10.2008 19:09

Hallo Suzan

Es ist gut das es dir nach dem Infakt besser geht. Wenn Du Widerspruch einlegst denke mit daran ein weiteres Attest und eine SLE Kurzfassung (Bericht über Lupus) mit dabei zu legen damit die sehen womit sie zu tun haben.
Solltest du auf 50% und höher eingestuft werden musst du es dem Arbeitgeber mitteilen nicht vorher!Dann hast du einen besonderen Kündigungsschutz und weitere Betreuung was deinen Job angeht übernimmt das zuständige Integrationsamt in deiner Nähe . Der Arbeitgeber ist nämlich dann verpflichtet es zu melden! Wenn in euren Betrieb mehr wie 15 Vollbeschäftigte sind! Wenn nicht, musst du dich darum kümmern. Ganz wichtig noch nichts von Schwerbehinderung erwähnen sonst kann es passieren das der sich vorher von Dir verabschiedet! Ich drück dir feste die Daumen
LG Stiefel


[Es kann nur noch härter werden.

Antworten

Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Widerspruch abgelehnt

von Leya am 18.02.2009 04:31

Hallo Sabine,

habe mir gerade mal alle Deine Forumsbeiträge durchgelesen und auf Beschreibungen geachtet, die Einschränkungen betreffen, die vielleicht auch bei der Beurteilung Deines GdB berücksichtigt worden sein könnten. Das hat mir aber auch nicht wirklich so weitergeholfen, dass ich Punkte in der GdB-Tabelle hätte finden können. Kann es ja auch nicht, denn wir legen unsere Einschränkungen hier schließlich nicht so dar, wie wir sie gegenüber dem Versorgungsamt formulieren. Will sagen, für den Schwerbehindertenausweis wird von uns ja gefordert, genau zu schreiben, z.B. wie lange wir unseren Arm wie hoch halten können und ggf. mit welcher Last und hier schreiben wir vereinfacht, wir haben enorme Schwierigkeiten durch die Kraftloskeit der Arme. Dennoch zeigen Deine Beschreibungen ganz klar, dass Du durch den SLE erheblich eingeschränkt bist und dafür scheinen mir 30% zu wenig.

Und obwohl GdB und Verrentung ja nicht in direkter Beziehung stehen, erscheint mir bei einer gerade durch einen Amtsarzt "beschlossenen" Verrentung ein GdB von 30% ziemlich niedrig.

Jetzt bliebe Dir z.Zt. nur ein Sozialgerichtsverfahren. Das Verfahren an sich kostet ja nichts, aber wenn man sich von einem RA vertreten lassen möchte, dann entstehen dafür Kosten. Es sei denn, der SoVD oder VdK stellt einen RA. Und dann der Stress.....

Wenn ich jetzt richtig erinnere (in meinem Kopf ist heute nur Watte), was ich eben gelesen habe, dann ist demnächst bei Dir der Einsatz von Imurek geplant. Und wenn Du Imurek eine Weile nimmst, wie wäre es dann mit einem Verschlechterungsantrag?
http://www.bmas.de/coremedia/generator/30626/property=pdf/versorgungsmedizinische__grundsaetzen.pdf

.........18.2.3 Vaskulitiden (z. B. Panarteriitis nodosa, Polymyalgia rheumatica)
Die Beurteilung des GdS bei Kollagenosen und Vaskulitiden richtet sich nach Art und Ausmaß
der jeweiligen Organbeteiligung sowie den Auswirkungen auf den Allgemeinzustand,
wobei auch eine Analogie zu den Muskelkrankheiten in Betracht kommen kann. Für die
Dauer einer über sechs Monate anhaltenden aggressiven Therapie soll ein GdS von 50
nicht unterschritten werden
...............


Gruß

Leya

Antworten

anniidol

54, Weiblich

Beiträge: 3173

Re: Widerspruch Behindertenausweis

von anniidol am 11.11.2009 09:25

das stimmt. Viele mit 100% GdB arbeiten auch voll. Wiederum ist es merkwürdig wenn ein erwerbsunfähiger "nur" 50% GdB hat, das passt nicht zusammen. Muß aber nicht zwingend.
Möchte noch was berichten: mein Vater war kürzlich beim Versorgungsamt u. seinen Ausweis verlängern zu lassen. Mir haben die mal geschrieben jeder Verlängerungsantrag würde wie eine Erhöhungsantrag gewertet u. geprüft werden. Somit wieder Ärzte angeschrieben und so. Meinem Vater hat die Dame einen Stempel u. unbefristet reingesetzt, direkt vor ort in 2 Minuten. Er war dieses Jahr schon 3 mal in der Klinik wegen dem Herz u. hat seit fast 10 Jahren Parkinson. All das weiß die Dame gar nicht ... weder ob es ihm aus med. Sicht besser oder schlechter geht...
Es kommt also fast nur auf den Sachbearbeiter an.

"Die Wesen mögen alle glücklich leben, und keinen möge ein Übel treffen. Möge unser ganzes Leben Hilfe sein an anderen! Ein jedes Wesen scheuet Qual, und jedem ist sein Leben lieb. Erkenne dich selbst in jedem Sein und quäle nicht und töte nicht."
(Gautama Buddha, 560-480)

Antworten Zuletzt bearbeitet am 11.11.2009 09:27.

matthias

47, Männlich

Beiträge: 2

Ärger mit dem Versorgungsamt

von matthias am 10.06.2012 22:01

Hallo Leute

 

bin neu hier und weiß nicht ob der Beitrag hier richtig ist und ob es schonbeiträge darüber gibt . vor 4 Monaten wurde bei mir SEL festgestellt und nach mehreren tagen im Krankenhaus auch bestätigt das es sich um SEL mit Nieren Beteiligung handelt also eine SEL der Klasse 5 . nach erstAntrag beim Versorgungsamt ist binnen 3 tagen der bescheid gekommen das mir 30% zu stehen würden .Der Prof sagte mir aber das mir mehr zu stehen würde so um die 50-60% lohnt sich ein Widerspruch oder nicht ? welche Begründung wenn ja es sind so viele Sachen die auf mich zu kommen wo von ich keine Ahnung habe und hilfe und rat brauche 

MfG Matthias  

Antworten

Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Ärger mit dem Versorgungsamt

von Leya am 11.06.2012 02:04

Hallo Matthias,

herzlich willkommen im Forum.

Ja, es kommt vieles auf einen SLE-Erkrankten zu, was für ihn vollkommen neu ist. Insbesondere auch was Behörden und Sozialversicherungen angeht.

Ich empfehle daher jedem Betroffenen, Mitglied in einem Sozialverband zu werden. Dort erfolgt Beratung und Unterstützung.
In Deutschland gibt es den SoVD (den ich bevorzuge), für Dich hier: http://www.sovd-mv.de/lv_mecklenburg_kontakt.0.html
und den VdK http://vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1


Was die Entscheidung der Versorgungsämter angeht, habe ich dem Versorgungsamtreport entnommen, dass über den Antrag auf Erteilung eines Schwerbehinderenausweise zunächst von einem Sachbearbeiter anhand der Aktenlage befunden wird. Dabei ist auffällig, wenn man hier im Forum schaut, dass die meisten Bescheide mit einem Grad der Schädigung enden, der eben gerade keine Schwerbehinderung (ab 50%) bedeutet.
Erst auf einen Widerspruch hin werden - nach den Ausführungen im o. a. Buch - die Unterlagen auch von einem Gutachter, der im Schwerbehindertenrecht versiert ist, angesehen. Augrund seines Urteil entscheidet dann der Sachbearbeiter über den Widerspruch.

Wie Du den Widerspruch formulieren solltest, also was er bei Dir beinhalten sollte, kann so pauschal niemand sagen.
Es gibt Widersprüche, die beinhalten nur, dass die Behinderung schwerer ist, als im Bescheid bezeichnet, und dass man um erneute Prüfung bittet. Manchmal ist aber auch ein ausführlicher Widerspruch das Mittel der Wahl.

Auf jeden Fall würde ich Widerspruch einlegen. Bitte beachte dabei die Widerspruchsfrist. Es ist zur Fristwahrung auch möglich, zunächst nur zu schreiben, dass man "gegen den im Betreff genannten Bescheid Widerspruch" einlegt und die Begründung später erfolgt.

Bei der Beruteilung einer Schwerbehinderung muss das Versorgungsamt berücksichtigen, welche Schädigungen/Funktionsstörungen und in welchem Ausmaß länger als sechs Monate vorhanden sein werden. Da Deine Lupus-Diagnose erst vier Monate alt ist, könnte es m. E. auch aus diesem Grund zu Abweichungen von der üblichen Beurteilung gekommen sein, wobei ich mit "üblich", die von Erkrankungen/Funktionsstörungen meine, die bereits länger als sechs Monate vorhanden sind.

"Der GdS" (Grad der Schädigung)"setzt eine nicht nur vorübergehende und damit eine über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten sich erstreckende Gesundheitsstörung voraus"

Quelle: Versorgungsmedizin Verordnung -VersMedV- A2f (Seite 20)
Download hier:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/k710-versorgundsmed-verordnung.pdf;jsessionid=DB7B4F4E0AD3DFF32B444B15F0271280?__
blob=publicationFile

oder über diesen Umweg:
http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/k710-anhaltspunkte-fuer-die-aerztliche-gutachtertaetigkeit.html

Diese Verordnung enthält auch eine GdS (Grad der Schädigung)-Tabelle. Ab Seite 33 im Buch bzw. Seite 31 der pdf-Datei.

Dort finden sich viele Schädigungen bzw. deren Folgen. Ich weiß ja nicht, was genau bei Dir zutrifft und auch nicht, welche Theapie Du erhältst. Du könntest also z.B. die Tabelle durchgehen und im Widerspruch erwähnen, was bei Dir zutrifft.

Schau mal hier unter B12.1.2. und B12.1.3. Seite 80 und 81 im Buch und Seite 78 und 79 in der PDF-Datei

12.1.2.
Nierenschäden ohne Einschränkung der Nierenfunktion, mit Beschwerden rezidivierende Makrohämaturie, je nach Häufigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 – 30
Nephrotisches Syndrom kompensiert (keine Ödeme) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 – 30
dekompensiert (mit Ödemen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 – 50
bei Systemerkrankungen mit Notwendigkeit einer immunsuppressiven Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . 50

12.1.3
Nierenschäden mit Einschränkung der Nierenfunktion

Eine geringfügige Einschränkung der Kreatininclearance auf 50 – 80 ml/min bei im Normbereich liegenden Serumkreatininwerten bedingt keinen messbaren GdS.

Nierenfunktionseinschränkung

leichten Grades (Serumkreatininwerte unter 2 mg/dl [Kreatininclearance ca. 35 – 50 ml/min],
Allgemeinbefinden nicht oder nicht wesentlich reduziert,
keine Einschränkung der Leistungsfähigkeit). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 20 – 30

(Serumkreatininwerte andauernd zwischen 2 und 4 mg/dl erhöht,
Allgemeinbefinden wenig reduziert, leichte Einschränkung der Leistungsfähigkeit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

mittleren Grades (Serumkreatininwerte andauernd zwischen 4 und 8 mg/dl erhöht,
Allgemeinbefinden stärker beeinträchtigt, mäßige Einschränkung der Leistungsfähigkeit) . . . . . . . . . .  . . . . 50 – 70

schweren Grades (Serumkreatininwerte dauernd über 8 mg/dl,
Allgemeinbefinden stark gestört, starke Einschränkung der Leistungsfähigkeit,
bei Kindern keine normalen Schulleistungen mehr) . . . . ......................................................80 – 100

Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere
mit Funktionseinschränkung der anderen Niere

leichten Grades . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 – 50
mittleren Grades . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 – 80
schweren Grades . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 – 100
Notwendigkeit der Dauerbehandlung mit Blutreinigungsverfahren
(z.B. Hämodialyse, Peritonealdialyse) . . . . . . . . . . . . . . . 100
Bei allen Nierenschäden mit Funktionseinschränkungen sind Sekundärleiden
(z.B. Hypertonie, ausgeprägte Anämie [Hb-Wert unter 8 g/dl], Polyneuropathie, Osteopathie)
zusätzlich zu bewerten.

Ab B 18 (Seite 100 der PDF-Datei) befasst sich die Verordnung auch mit rheumatischen Erkankungen. Leider werden die Funktionsbeeinträchtigungen duch den Lupus nicht gesondert aufgeführt.
Bei den entzündlich-rheumatischen Krankheiten sind unter Beachtung der Krankheitsentwicklung neben der strukturellen und funktionellen Einbuße die Aktivität mit ihren Auswirkungen auf den Allgemeinzustand und die Beteiligung weiterer Organe zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt für Kollagenosen und Vaskulitiden.

Insofern sollte man m. E. als Antragsteller möglichst alle Funktionsbeeinträchtigungen, Theapien und Beeinträchtigungen im täglichen Leben durch den Lupus erwähnen.


Ich möchte Dich gern noch auf diese hilfreiche Broschüre der Hansestadt Hamburg aufmerksam machen. Dort findest Du auch Hinweise zum Widerspruchsverfahren.
http://www.hamburg.de/integrationsamt/veroeffentlichungen/115198/behinderung-und-ausweis.html


Hier im folgenden noch ein ausführlicher Widerspruch (schau mal, was sungmanitu-wakan geschrieben hat):

http://lupuslive.yooco.de/forum/show_thread.html?id=1287495&p=1


und Rechtsweg lohnt sich


Gute Besserung.

Gruß

Leya

Antworten Zuletzt bearbeitet am 11.06.2012 02:11.

nanni
Gelöschter Benutzer

Re: Ärger mit dem Versorgungsamt

von nanni am 11.06.2012 08:24

Hallo Matthias,

also eine SEL der Klasse 5 .

Erst hab ich eine Frage, was bedeutet ein SEL Klasse 5 ?

Der GdB richtet sich hauptsächlich nach den Einschränkungen, die du hast. Die müsstest du bei Widerspruch angeben.

Da du die Diagnose noch nicht lang hast und es sich durch die Therapie verbessern kann, ich würde die 40 GdB erst mal annehmen und später einen Verschlechterungsantrag stellen und da nicht nur Diagnosen angeben, sondern auch die Einschränkungen und Medikamente, denn nach einigen Monaten siehst du, was dir trotz Medikamenten für Einschränkungen bleiben. 

LG Nanni

Antworten Zuletzt bearbeitet am 11.06.2012 08:26.

Haubrocs

50, Weiblich

Beiträge: 66

Hilfe bei Widerspruch

von Haubrocs am 21.03.2014 11:20

Hallo,
ich habe heute Post vom Versorgungsamt erhalten.
Der GdB wurde auf 20 Prozent bewilligt, ich bin damit überhaupt nicht einverstanden.
Jetzt wäre ich dankbar über Infos wie ich am besten diesen Widerspruch gestalte, vielleicht hat jemand auch einen Vordruck o.ä.

Über Hilfe und Unterstützung bin ich sehr dankbar.

LG
Haubrocs

Antworten

Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Hilfe bei Widerspruch

von Leya am 22.03.2014 02:49

Hallo,

m. E. gibt es nicht in allen Bundesländern die Möglichkeit des Widerspruchs gegen den Bescheid vom Versorgungsamt. In einigen kann man nur Klage gegen den Bescheid einreichen. Was im Einzelfall zutrifft, ergibt sich aus der Rechtsbelehrung im Bescheid.

Für einen Widerspruch / eine Klage und hier insbesondere das Schreiben der Begründung würde ich mich an einen Sozialverband wenden, also den SoVD oder den VdK.

SoVD Landesverbände

SoVD Kreisverbände

VdK Landesverbände


Hier wurden auch nur 20% bewilligt und das Forum hat Tipps gegeben. Vielleicht auch etwas Interessantes für Dich dabei?:
http://lupuslive.yooco.de/forum/re_schwerbehinderung_nur_gdb_20-11287345-t.html#11287345

Wenn ich hier im Forum die Suchbegriffe "Widerspruch" und "Versorgungsamt" gleichzeitig eingebe, erhalte ich diese Ergebnisse. Vielleicht magst Du ja dort auch noch hineinschauen.

Alles Gute.

Gruß

Leya

Antworten

Haubrocs

50, Weiblich

Beiträge: 66

Re: Hilfe bei Widerspruch

von Haubrocs am 26.06.2014 12:20

Hallo zusammen,

gestern habe ich erneut von meinem zuständigen Versorgungsamt Post erhalten.
Mein Widerspruch wäre begründet und der Grad wurde von 20 auf 30 angehoben.

Ich denke das ich damit zufrieden sein muss, ich habe ja zum Glück keine Beteiligung der Organe.
Da ich beruftätig bin überlege ich diesen Gleichstellungsantrag zu stellen. Ich habe schon einigen Ärger mit meinem Arbeitgeber weil meine Konzentration nicht die beste ist..... Ich merke das ich bei Stress ziemlich unkonzentriert bin und bekomme das auch einfach nicht unterkontrolle.

Was denkt ihr darüber wie sind eure Erfahrungen.

LG

Antworten

Leya

-, Weiblich

Beiträge: 4773

Re: Widerspruch bei 20 % GDB

von Leya am 01.11.2014 02:58

Hallo Daniel,

zunächst habe ich Verständnisfragen zum Ablauf des Verfahrens.

Du hattest einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung gestellt.
Daraufhin hat das Versorgungsamt einen GdB von 20 festgestellt.
Deshalb hast Du Widerspruch eingelegt und die beim Versorgungsamt vorliegenden medizinischen Unterlagen angefordert.
Richtig?
Und nun ist Dein Widerspruch abschlägig beschieden worden. Richtig?

Soll das Schreiben, das Du hier eingestellt hast, die Klageschrift sein?

Gruß

Leya

Antworten Zuletzt bearbeitet am 01.11.2014 02:58.
1  |  2  |  3  |  »  |  Letzte

« zurück zur vorherigen Seite